Vermögensabschöpfung im gewerblichen Güter- und Personenverkehr
Leitfaden für die Praxis- Autor:innen:
- |
- Verlag:
- 2024
Zusammenfassung
Welches Vorgehen ist am effizientesten? Das Buch hilft vor allem Ermittlungspersonen und behördlichen Anwenderinnen und Anwendern des Personen- und Güterverkehrsrechts in rechtlicher und taktischer Hinsicht bei der täglichen Abwägung, welches Instrument – Bußgeldbescheid oder Einziehungsbescheid – sich in welchen Fällen besser eignet. Das Problem In Zeiten steigender Treibstoffkosten und eines wachsenden EU-Binnenmarktes verschärft sich die Konkurrenzsituation unter den Transportunternehmen massiv. Der daraus resultierende Kostendruck auf die Speditionen lässt manche Unternehmen zu illegalen Mitteln greifen, um Kosten zu senken und Gewinne zu maximieren. Wettbewerbsvorteile aus den Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften rechnen sich für Unternehmen, da die Regelgeldbußen im Verhältnis zum Gewinn gering sind und oft bereits im Vorfeld einkalkuliert werden. Diese Gemengelage ist von anhaltender Brisanz, soll doch laut den Prognosen der Verkehrswissenschaft die Beförderungsleistung bis 2050 um das rund Zweieinhalbfache steigen. Mögliche Lösungen Umso mehr stellt sich die Frage, wie sich den angesprochenen illegalen Praktiken begegnen lässt. Hierfür gibt es das Instrumentarium der Vermögensabschöpfung im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Dabei existieren grundsätzlich zwei unterschiedliche Wege: einerseits die Verhängung von Geldbußen und andererseits die Einziehung des Wertes von Taterträgen. Die Vermögensabschöpfung ist inzwischen zu einer Standardmaßnahme bei der Polizei und vielen Bußgeldbehörden geworden. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, das Für und Wider sowie die jeweilige Verfahrensweise beleuchtet. Der Leitfaden Die Autoren geben zunächst einen statistischen Überblick über die Praxis der Bußgeldbehörden bei Einstellungen des Verfahrens gegen Fahrzeughalter und Einziehungen des Wertes von Taterträgen im gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Nach einer Übersicht über die Besonderheiten von Geldbuße bzw. Einziehung des Wertes von Taterträgen gehen sie auf die jeweiligen Voraussetzungen und Besonderheiten ein. Dabei berücksichtigen sie insbesondere Verfahrensgrundsätze, Ermessensentscheidungen und die Verjährungsproblematik. Die Maßnahmen Die Verfasser erläutern die Möglichkeiten der vorläufigen Vermögenssicherung, den Vermögensarrest, die Vollstreckung der rechtskräftigen Einziehungsentscheidung und die Einziehung des Wertes von Taterträgen im OWiG. Anschaulich stellen sie das Zusammentreffen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Tateinheit und Tatmehrheit dar. Anschaulich mit Fallbeispielen Zahlreiche Beispielsfälle veranschaulichen, worauf zu achten ist, z.B. bei Überladung, fehlenden Genehmigungen bzw. Lizenzen, mangelnder Ladungssicherung, Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten und technischen Mängeln. Mit Mustern und Bearbeitungsempfehlungen Bearbeitungsempfehlungen, Erläuterungen zu einzelnen Tatbeständen sowie Musterdokumente zu Durchsuchungsbeschluss, Vermögensarrest und Betroffenenanhörung runden das Werk ebenso ab wie Anordnungen zum Einziehungsbescheid nach § 29a Abs. 1, 2 und 5 OWiG. Zielgruppen sind ... ... die Verkehrspolizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmen und Verbände des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs, Finanzbehörden, Bundesamt für Logistik und Management (BALM, früher Bundesamt für Güterverkehr (BAG)).
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2024
- ISBN-Print
- 978-3-415-07643-3
- ISBN-Online
- 978-3-415-07644-0
- Verlag
- Boorberg, Stuttgart/München
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 140
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 3 - 18
- I. Praxis der Bußgeldbehörden (Einstellungen gegen Fahrzeughalter) Kein Zugriff
- II. Statistik – Einziehung des Wertes von Taterträgen im gewerblichen Personen- und Güterverkehr in Baden-Württemberg Kein Zugriff
- III. Statistik – Einziehung des Wertes von Taterträgen im gewerblichen Personen- und Güterverkehr in der Bundesrepublik Deutschland Kein Zugriff
- B. Geldbuße oder Einziehung des Wertes von Taterträgen – Übersicht Kein Zugriff Seiten 23 - 24
- I. Geldbuße gegen den Täter – § 17 OWiG Kein Zugriff
- II. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen – § 30 OWiG Kein Zugriff
- III. Wirtschaftlicher Vorteil in §§ 17 Abs. 4, 30 Abs. 3 OWiG Kein Zugriff
- I. Zweck und Ziel Kein Zugriff
- a) „Mit Geldbuße bedrohte Handlung“ Kein Zugriff
- b) „Etwas erlangt“ = Bruttoprinzip Kein Zugriff
- aa) Ausübung einer lediglich anmelde- bzw. anzeigepflichtigen Tätigkeit Kein Zugriff
- bb) Ausübung/Ausführung eines/r genehmigungspflichtigen Gewerbes/Handlung Kein Zugriff
- d) Rechtmäßig hypothetische Kausalverläufe Kein Zugriff
- e) Keine Geldbuße gegen den Täter Kein Zugriff
- f) Kann-Vorschrift Kein Zugriff
- g) Geldbetrag bis zur Höhe des Wertes des Tatertrages (Wertersatz) Kein Zugriff
- 2. Einziehung eines Geldbetrags gegen Dritte – § 29a Abs. 2 OWiG Kein Zugriff
- 3. Schätzung des Erlangten – § 29a Abs. 4 OWiG Kein Zugriff
- 4. Selbstständiges Verfahren – § 29a Abs. 5 OWiG Kein Zugriff
- 1. Ermessensentscheidung Kein Zugriff
- 2. Inhaltliche Anforderungen an den Einziehungsbescheid Kein Zugriff
- 3. Aufbau des Einziehungsbescheids Kein Zugriff
- 4. Angewandte Verfahrensvorschriften – § 87 Abs. 6, Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 bis 3, HS 1 und Abs. 5 OWiG Kein Zugriff
- 5. Verjährungsproblematik Kein Zugriff
- aa) Rechtskräftige Sachentscheidung Kein Zugriff
- bb) Verfügung zur Anordnung der Beteiligung am Verfahren Kein Zugriff
- cc) Einstellung des Bußgeldverfahrens Kein Zugriff
- b) 2. Variante: Bußgeldverfahren gegen juristische Person Kein Zugriff
- c) 3. Variante: Bußgeldverfahren gegen Täter und gegen juristische Person Kein Zugriff
- d) 4. Variante: Bußgeldverfahren wird nicht eingeleitet Kein Zugriff
- I. Tateinheit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Kein Zugriff
- II. Tatmehrheit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Kein Zugriff
- I. Vorläufige Sicherungsmaßnahmen zur Vorbereitung der Einziehungsanordnung nach §§ 46, 29a OWiG i. V. m. §§ 111b ff. StPO Kein Zugriff
- II. Vorläufige Sicherungsmaßnahmen durch Vermögensarrest nach § 46 OWiG i. V. m. § 111e Abs. 1 ff. StPO Kein Zugriff
- I. Anordnungskompetenz Kein Zugriff
- II. Vollstreckungskompetenz/Vollziehung des Vermögensarrestes Kein Zugriff
- I. Vollstreckungsbehörde Kein Zugriff
- II. Nachweis von Verletztenansprüchen – § 99 Abs. 2 OWiG Kein Zugriff
- I. Einziehung des Wertes von Taterträgen im OWiG – Entwicklung der Rechtsprechung Kein Zugriff Seiten 69 - 80
- I. Fall 1: Überladung durch den Fahrer einer im Ausland ansässigen juristischen Person (GmbH) Kein Zugriff
- II. Fall 2: Überladung durch den Fahrer einer im Ausland ansässigen juristischen Person (GmbH), die Werkverkehr betreibt Kein Zugriff
- III. Fall 3: Schwertransport wird kontrolliert. Genehmigung wird nicht mitgeführt und ist auch nicht vorhanden Kein Zugriff
- IV. Fall 4: Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot Kein Zugriff
- V. Fall 5: Überhöhe der Ladung, Überhöhe, Überbreite, Überlänge des Fahrzeugs Kein Zugriff
- VI. Fall 6: Mangelnde Ladungssicherung Kein Zugriff
- VII. Fall 7: Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten Kein Zugriff
- VIII. Fall 8: Technische Mängel Kein Zugriff
- IX. Fall 9: Durchgeführter genehmigungspflichtiger Güterverkehr ohne Lizenz Kein Zugriff
- I. Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags 2011 Kein Zugriff
- II. Abkehr vom Bußgeld – hin zum Einziehungsverfahren des Wertes von Taterträgen? Kein Zugriff
- III. Beschulung von Sachbearbeitern der Bußgeldbehörden in der Einziehung des Wertes von Taterträgen Kein Zugriff
- IV. Zusammenarbeit Bußgeldbehörde/Polizei Kein Zugriff
- 1. Nur bedeutende Ordnungswidrigkeiten Kein Zugriff
- 2. Nur Dispositionsfehler; keine Verladefehler Kein Zugriff
- VI. Grundsätzliche Voraussetzung der Einziehung Kein Zugriff
- VII. Ermittlung des Erlangten ist Pflicht Kein Zugriff
- 1. Grundsätze Kein Zugriff
- 2. Werte Kein Zugriff
- IX. Weitere Ermittlungen zum Erlangten im Falle eines Einspruchs Kein Zugriff
- X. Sammelverfahren – finanzielle Verhältnisse sind zu ermitteln Kein Zugriff
- XI. Zuschlagberechnung nur möglich, wenn ermittelt Kein Zugriff
- 1. Anrechnung der kompletten Beförderungsstrecke Kein Zugriff
- 2. Zugrundelegung der kompletten Beförderung Kein Zugriff
- XIII. Begriff der Mittelbarkeit Kein Zugriff
- XIV. Ermittlung des Einziehungsadressaten Kein Zugriff
- XV. Einheitliches Verfahren möglich Kein Zugriff
- XVI. Polizeirechtliche Maßnahmen Kein Zugriff
- 1. Spezialberechnung Holztransporter (geeignet) Kein Zugriff
- II. Überladung im Sammelverfahren (geeignet) Kein Zugriff
- III. Überhöhe (der Ladung) Kein Zugriff
- IV. Spezialberechnung Fahrzeugtransporte (geeignet) Kein Zugriff
- V. Überlänge und Überbreite der Ladung (ungeeignet) Kein Zugriff
- VI. Überlänge, Überhöhe und Überbreite des Fahrzeugs (geeignet) Kein Zugriff
- VII. Schwertransporte (geeignet) Kein Zugriff
- VIII. Auflagenverstöße bei Schwertransportgenehmigungen (geeignet) Kein Zugriff
- IX. Bedingungsverstöße bei Schwertransportgenehmigungen (geeignet) Kein Zugriff
- X. Ladungssicherung mit ungeeigneten Fahrzeugen (geeignet) Kein Zugriff
- XI. Ladungssicherung – fehlende/ungeeignete Sicherungsmittel > 30 % (geeignet) Kein Zugriff
- XII. Sonntagsfahrverbot (geeignet) Kein Zugriff
- XIII. Feiertagsfahrverbot; bei bundeseinheitlichen (geeignet), bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen (bedingt bzw. nicht geeignet) Kein Zugriff
- XIV. Technische Mängel (bedingt geeignet) Kein Zugriff
- XV. Personenbeförderungsrecht, hier: Linienverkehr (bedingt geeignet) Kein Zugriff
- XVI. Gewerblicher Güterkraftverkehr ohne Lizenz; Personenbeförderungsrecht (bedingt geeignet) Kein Zugriff
- XVII. Lenk- und Ruhezeiten (bedingt geeignet) Kein Zugriff
- XVIII. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG (bedingt geeignet) Kein Zugriff
- XIX. Tiertransporte (geeignet) Kein Zugriff
- I. Durchsuchungsbeschluss für Sammelverfahren Kein Zugriff
- 1. Vermögensarrest nach § 29a Abs. 2 OWiG Kein Zugriff
- 2. Vermögensarrest nach § 29a Abs. 5 OWiG Kein Zugriff
- III. Betroffenenanhörung im Einziehungsverfahren Kein Zugriff
- I. Einziehungsbescheid nach § 29a Abs. 1 OWiG Kein Zugriff
- II. Einziehungsbescheid nach § 29a Abs. 2 OWiG Kein Zugriff
- III. Einziehungsbescheid nach § 29a Abs. 5 OWiG Kein Zugriff
- O. Ausblick Kein Zugriff Seiten 137 - 140





