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Monographie Kein Zugriff
Probleme gesetzlicher Schuldverhältnisse
Ersitzung als Rechtsgrund – Schäden als Aufwendungen – Erfüllungsgehilfen im EBV- Autor:innen:
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- Reihe:
- Young Academics: Corporate and Business Law, Band 11
- Verlag:
- 2026
Zusammenfassung
Der Band untersucht in drei Beiträgen ausgewählte Rechtsprobleme gesetzlicher Schuldverhältnisse.
J. Hensel analysiert das Verhältnis von sachenrechtlicher Ersitzung und bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung und entwickelt eine funktionsbezogene, nach Kondiktionsarten differenzierende Lösung.
L. Uchtmann widmet sich der dogmatischen Frage, wie unfreiwillig erlittene Schäden bei fremdnützlichem Handeln im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag einen Anspruch auf Ersatz begründen können.
S. R. Viegas Santos befasst sich mit der Zurechnung von Hilfspersonen im EBV. Dabei untersucht sie die Norm des Erfüllungs- sowie die des Verrichtungsgehilfen und analysiert deren Anwendbarkeit sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen im EBV.
Schlagworte
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2026
- Copyrightjahr
- 2026
- ISBN-Print
- 978-3-68900-614-3
- ISBN-Online
- 978-3-68900-615-0
- Verlag
- Tectum, Baden-Baden
- Reihe
- Young Academics: Corporate and Business Law
- Band
- 11
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 158
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Vorwort Kein Zugriff
- Autor:innen:
- I. Problemstellung und Bedeutung Kein Zugriff
- II. Gang der Arbeit Kein Zugriff
- 1. Sachverhalt Kein Zugriff
- 2. Entscheidungsinhalt Kein Zugriff
- 3. Rechtliche Würdigung Kein Zugriff
- 4. Bereicherungsrechtliche Zuordnung Kein Zugriff
- 1. Sachverhalt Kein Zugriff
- 2. Entscheidung Kein Zugriff
- 3. Rechtliche Würdigung Kein Zugriff
- 4. Bereicherungsrechtliche Zuordnung Kein Zugriff
- 1. Art der Ersitzung Kein Zugriff
- 2. Art der möglichen Kondiktion Kein Zugriff
- 3. Ersitzung als Rechtsgrund Kein Zugriff
- I. Meinungen vor der Entscheidung des RG Kein Zugriff
- II. Entwicklung der Meinungen zwischen den Rechtsprechungen Kein Zugriff
- III. Meinungen nach der Entscheidung des BGH Kein Zugriff
- I. Kritische Würdigung der Rechtsprechung Kein Zugriff
- II. Kritische Würdigung der Literatur Kein Zugriff
- aa. Objektive Rechtsgrundtheorie Kein Zugriff
- bb. Subjektive Rechtsgrundtheorie Kein Zugriff
- cc. Würdigung Kein Zugriff
- b. Funktion Kein Zugriff
- aa. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. Kein Zugriff
- bb. § 812 Abs. 1 S. 2, 1. Alt. Kein Zugriff
- cc. § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. Kein Zugriff
- dd. § 817 S. 1 Kein Zugriff
- ee. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a. Rechtsgrund Kein Zugriff
- b. Funktion Kein Zugriff
- aa. § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. Kein Zugriff
- bb. § 816 Abs. 1 S. 2 Kein Zugriff
- cc. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 3. Ergebnis Kein Zugriff
- E. Fazit Kein Zugriff
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff
- Autor:innen:
- I. Einleitung Kein Zugriff
- II. Dogmatische Grundlagen Kein Zugriff
- 1. Rechtsprechung des Reichsgerichts Kein Zugriff
- 2. Spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts Kein Zugriff
- 3. Jüngere Rechtsprechung des BGH Kein Zugriff
- a. Darstellung der Meinung Kein Zugriff
- b. Kritik der Meinung Kein Zugriff
- a. Darstellung der Meinung Kein Zugriff
- b. Kritik der Meinung Kein Zugriff
- a. Darstellung der Meinung Kein Zugriff
- b. Kritik der Meinung Kein Zugriff
- a. Darstellung der Meinung Kein Zugriff
- b. Kritik der Meinung Kein Zugriff
- V. Stellungnahme Kein Zugriff
- VI. Fazit Kein Zugriff
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff
- Autor:innen:
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff
- 1. Einleitung Kein Zugriff
- 2.1.1 Begriff und Systematik Kein Zugriff
- 2.1.2 Normzweck des EBV Kein Zugriff
- 2.2.1 Der Erfüllungsgehilfe gem. § 278 Kein Zugriff
- 2.2.2 Der Verrichtungsgehilfe gem. § 831 Kein Zugriff
- 2.2.3 Schlussbemerkung Kein Zugriff
- 3.1. Der § 278 als Wissenszurechnung Kein Zugriff
- 3.2.1 Für die Verschuldenszurechnung über § 278 Kein Zugriff
- 3.2.2 Gegen die Verschuldenszurechnung über § 278 Kein Zugriff
- 4. Folgen einer Anwendung des § 831 vs. § 278 im EBV Kein Zugriff
- 5. Fazit Kein Zugriff
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff






