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Monographie Kein Zugriff
Römische Jurisprudenz und stoische Logik
Drei Beispiele reflektierender Urteilskraft- Autor:innen:
- Reihe:
- problemata
- Verlag:
- 2021
Zusammenfassung
Die römische Jurisprudenz hat sich unter dem Einfluss der griechischen Dialektik zu einer förmlichen Wissenschaft entwickelt. Wie stark dieser Einfluss genau war, ist in der Forschung strittig. Im vorliegenden Buch unterbreitet Karlheinz Hülser dazu drei Fallstudien. Er zeigt darin anhand von Q. Mucius Scaevola pont. und Servius Sulpicius Rufus, Proculus, und Ulpian, dass in Rom von der Stoa und der Platonischen Akademie nicht nur die Anwendungen der Dialektik übernommen wurden, sondern dass die Römer vor allem die Reflexionsdimension der Logik zu schätzen lernten.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2021
- ISBN-Print
- 978-3-7728-2942-0
- ISBN-Online
- 978-3-7728-3474-5
- Verlag
- frommann-holzboog, Stuttgart
- Reihe
- problemata
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 202
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten I - X
- Zur Einführung Kein Zugriff Seiten 1 - 12
- 1. Einleitung Kein Zugriff
- 2. Die Unstimmigkeiten Kein Zugriff
- 3. Behrends’ Lösungsvorschlag in der Mucius-Studie Kein Zugriff
- 4. Behrends’ Vorschlag angesichts des Beitrags von 1995 Kein Zugriff
- 5. Dialektische Reflexion Kein Zugriff
- 1. Einleitung Kein Zugriff
- 2.1 Proculus’ Lebenszeit und Identität Kein Zugriff
- 2.2 Proculus’ Briefe Kein Zugriff
- 2.3 Das juristische Interessse an den drei Arten von ›oder‹ Kein Zugriff
- 3.1 Das Proculus-Fragment als das früheste Zeugnis zur stoischen Subdisjunktion Kein Zugriff
- 3.2 Die Palette der ›oder‹-Verknüpfungen im Allgemeinen Kein Zugriff
- 3.3 Zur Disjunktion in der stoischen Dialektik Kein Zugriff
- 3.4 Die Subdisjunktion im Allgemeinen Kein Zugriff
- 3.5 Die Differenzierungen des Proculus Kein Zugriff
- 4. Zum Abschluss Kein Zugriff
- 5. Nachwort Kein Zugriff
- 1.1 Philosophie und Rechtsdenken Kein Zugriff
- 1.2 Römische Jurisprudenz und philosophisches Denken? Kein Zugriff
- 1.3 Jurisprudenz als Philosophie – mit antiphilosophischem Nebensinn? Kein Zugriff
- 2.1 Zur Argumentationsstruktur des Abschnitts Kein Zugriff
- 2.2 Ulpians Etymologie von ›Recht‹ Kein Zugriff
- 2.3 Der in der Rechtsdefinition verwendete Begriff der ›ars‹ Kein Zugriff
- 2.4 Das Recht als ›ars boni et aequi‹ Kein Zugriff
- 2.5 Ulpians Tätigkeitsbeschreibung des Juristen Kein Zugriff
- 2.6 Jurisprudenz als wahre Philosophie Kein Zugriff
- 2.7 Zwischenbilanz A Kein Zugriff
- 3.1 Zur Textstruktur Kein Zugriff
- 3.2 Indikatoren für inhaltliche Zusammenhänge der drei Aussagen Kein Zugriff
- 3.3 Die Jurisprudenz beschrieben als Philosophie Kein Zugriff
- 3.4 Was Ulpian vermitteln möchte Kein Zugriff
- 3.5 Zwischenbilanz B Kein Zugriff
- 4.1 Anmerkungen zu der von der Philosophie entlehnten zweiten Voraussetzung Ulpians Kein Zugriff
- 4.2 Ulpians Darstellung der Jurisprudenz Kein Zugriff
- 4.3 Die Jurisprudenz als Wissenschaftsprojekt Kein Zugriff
- 5.1 Zur Frage der Echtheit des Textes Kein Zugriff
- 5.2 Liberale und mercenarische Künste Kein Zugriff
- 5.3 Das Klageverbot für Philosophen und Juristen Kein Zugriff
- 6.1 ›Das Seine‹ im Umkreis des Sokrates Kein Zugriff
- 6.2 Platons Definition der Gerechtigkeit Kein Zugriff
- 6.3 ›Das Seine tun‹ und ›das Seine gewähren‹ Kein Zugriff
- 1. Quellen Kein Zugriff
- 2. Sekundärliteratur Kein Zugriff
- 1. Namen Kein Zugriff
- 2.1 Stellen aus Werkausgaben Kein Zugriff
- 2.2 Stellen aus Fragmentsammlungen Kein Zugriff





