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Verfassungsinterdependenzen in der Republik Baden

Inhalt und Bedeutung der badischen Landeskonstitution von 1919 im Verfassungsgefüge des Weimarer Bundesstaates
Autor:innen:
Verlag:
 11.04.2014

Zusammenfassung

Das Weimarer Landesverfassungsrecht ist weitgehend unerforscht; vorhandene Arbeiten betrachten die Konstitutionen der Freistaaten zumeist nur aus der Perspektive reichsrechtlicher Vorgaben. In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, anhand der badischen Verfassungsurkunde von 1919 – die als Landeskonstitution vor der Reichsverfassung verabschiedet wurde – exemplarisch eine wechselseitige Beziehung von Inhalt und Bedeutung des gliedstaatlichen Landesverfassungsrechts und den Gehalten der Reichsverfassung zu beleuchten.

Dabei wird nach einer umfangreichen Darstellung des badischen Verfassungsrechts untersucht, wie die vorhandenen Spielräume der Verfassungsautonomie eingedenk der (späteren) einengenden Vorschriften des Reichs in Baden genutzt wurden. Es folgt der Versuch eines Perspektivwechsels: Wurde umgekehrt auch das Reichsverfassungsrecht – konkret die etwa vorhandenen „Konstruktionsfehler der Weimarer Reichsverfassung“ – durch Gehalte der badischen Konstitution beeinflusst?


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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2014
Erscheinungsdatum
11.04.2014
ISBN-Print
978-3-8487-1291-5
ISBN-Online
978-3-8452-5390-9
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Schriften zum Landesverfassungsrecht
Band
3
Sprache
Deutsch
Seiten
518
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 14
  2. Einleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung Kein Zugriff Seiten 15 - 22
    1. Das Ringen um Souveränität bis zur Paulskirchenverfassung Kein Zugriff Seiten 23 - 46
    2. Verfassungspolitische Richtungskämpfe im Großherzogtum zwischen Märzrevolution und Novemberverträgen Kein Zugriff Seiten 46 - 64
    3. Von der Kaiserproklamation bis zur Novemberrevolution: Baden als Verfassungsprovinz im „Zweiten Reich“ Kein Zugriff Seiten 64 - 75
    4. Der badische Freistaat als Republik in Weimar nach einhundertjährigem Konstitutionskampf Kein Zugriff Seiten 75 - 78
    1. Die starke Reichsverfassung – die badische Landeskonstitution als faktisch „schwaches Homogenitätsresultat“? Kein Zugriff Seiten 79 - 86
    2. Kodifikationsfreiräume und deren (nachträgliche) inhaltliche Ausfüllung: das neue badische Verfassungsrecht von 1919 Kein Zugriff Seiten 86 - 318
    3. Zur Leistung und Effektivität der Inhaltsgestaltung durch den badischen „pouvoir constituant“ – ausgewählte Strukturentscheidungen des Verfassunggebers auf dem Prüfstand Kein Zugriff Seiten 318 - 360
    4. „Konstruktionsfehler der Weimarer Reichsverfassung“: Einflüsse der badischen Landeskonstitution? Kein Zugriff Seiten 360 - 424
    5. Ergebnis: Verfassungsinterdependenzen im Weimarer Bundesstaat aus badischer Perspektive Kein Zugriff Seiten 424 - 426
    1. Zur Vorbereitung der nationalsozialistischen Machtergreifung in Karlsruhe: Verfassungsentwertung und Entdemokratisierung Badens am Vorabend der „nationalen Revolution“ Kein Zugriff Seiten 427 - 434
    2. Die sogenannten Gleichschaltungsgesetze Hitlers: Auflösung des badischen Parlaments – Ende der badischen Republik Kein Zugriff Seiten 434 - 438
    1. Zur Einleitung: Ende des Zweiten Weltkriegs und konstitutionelle Neuordnung Kein Zugriff Seiten 439 - 445
    2. Das Grundgesetz als Nachfolgewerk der Weimarer Reichsverfassung auf Bundesebene – kein konkreter Rückgriff auf die badische Ordnung der Zwischenkriegszeit Kein Zugriff Seiten 445 - 448
    3. Verfassungsurkunden im wiederholt neu geformten Südwestdeutschland: Die badische Freistaatsverfassung als materielles Fundament immerhin auf Landesebene? Kein Zugriff Seiten 448 - 465
    4. Resümee: Das schmale spezifische Verfassungserbe der badischen Landeskonstitution von 1919 Kein Zugriff Seiten 465 - 466
  3. Fazit – Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen Kein Zugriff Seiten 467 - 472
  4. Anhang: Badische Landesverfassung vom 21. März 1919 Kein Zugriff Seiten 473 - 492
  5. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 493 - 518

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