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Monographie Kein Zugriff
Einfuhrverbote für Kulturgüter
Zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern im Unionsrecht und im deutschen Recht- Autor:innen:
- Reihe:
- Schriften zum Kunst- und Kulturrecht, Band 40
- Verlag:
- 2024
Zusammenfassung
Seit Dezember 2020 sind bei der Verbringung von Kulturgütern nach Deutschland sechs verschiedene unionsrechtliche und nationale Einfuhr- und Verbringungsverbote zu beachten. Diese zwischen 2003 und 2019 sukzessive erlassenen Verbotstatbestände werden in der vorliegenden Dissertation systematisch analysiert und bewertet. Dabei wird aufgezeigt, welche Verbote in welchen Einfuhrsituationen zu beachten sind, welche Schwierigkeiten bei der Anwendung der unterschiedlichen Verbote entstehen sowie deren Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Kulturgüterverkehr, den Kulturgüterhandel in der Bundesrepublik und auf die einzelnen daran beteiligten Akteure hervorgehoben.
Schlagworte
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2024
- ISBN-Print
- 978-3-7560-1269-5
- ISBN-Online
- 978-3-7489-4020-3
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Schriften zum Kunst- und Kulturrecht
- Band
- 40
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 604
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 54
- A. Gegenstand der Untersuchung Kein Zugriff
- B. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
- I. Kulturgüter beziehungsweise Kulturgut Kein Zugriff
- II. Kulturgüterschutz und Kulturgutschutz Kein Zugriff
- a. Zollkodex Kein Zugriff
- b. Irak-Verordnung Kein Zugriff
- c. Syrien-Verordnung Kein Zugriff
- d. Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- a. AWG Kein Zugriff
- b. KGSG Kein Zugriff
- 3. Begriffsverwendung im Rahmen dieser Arbeit Kein Zugriff
- IV. Verbot Kein Zugriff
- V. Herkunftsland und Herkunftsstaat Kein Zugriff
- A. Primärrecht Kein Zugriff
- 1. Entstehungshintergrund Kein Zugriff
- 2. Kulturgüterspezifischer Verbotstatbestand: Art. 3 Irak-Verordnung Kein Zugriff
- aa. Irakische Kulturgüter i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Irak-Verordnung Kein Zugriff
- bb. Andere bedeutsame Gegenstände i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Irak-Verordnung Kein Zugriff
- cc. In Anhang II Irak-Verordnung aufgelistete Gegenstände Kein Zugriff
- (i) Illegales Entfernen von irakischen Orten Kein Zugriff
- (a) In Bestandsverzeichnissen aufgeführt (Unterabs. i)) Kein Zugriff
- (b) Begründeter Verdacht eines unrechtmäßigen Verbringens aus dem Irak (Unterabs. ii)) Kein Zugriff
- (iii) Unrechtmäßige Handlungen: Illegales Entfernen und/oder unrechtmäßiges Verbringen Kein Zugriff
- bb. Für die Auslegung maßgebliche Fassung(en) Kein Zugriff
- cc. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- aa. Unterschied Kein Zugriff
- bb. Absolutes Verbot Kein Zugriff
- a. Stichtagsregelung Kein Zugriff
- b. Sichere Rückgabe Kein Zugriff
- aa. Herkunft aus dem Irak Kein Zugriff
- bb. Altersgrenzen i. S. d. Anhang II Irak-Verordnung Kein Zugriff
- cc. Illegales Entfernen aus dem Irak Kein Zugriff
- aa. Ausfuhr aus dem Irak vor dem 6. August 1990 Kein Zugriff
- bb. Sichere Rückgabe an irakische Kultureinrichtungen Kein Zugriff
- 4. Praxisrelevanz der Regelung Kein Zugriff
- III. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 1. Entstehungshintergrund Kein Zugriff
- 2. Kulturgüterspezifischer Verbotstatbestand: Art. 11c Syrien-Verordnung Kein Zugriff
- aa. Kulturgüter im kulturellen Eigentum Syriens i. S. d. Art. 11c Abs. 1 Syrien-Verordnung Kein Zugriff
- bb. Sonstige bedeutsame Gegenstände i. S. d. Art. 11c Abs. 1 Syrien-Verordnung Kein Zugriff
- cc. In Anhang XI aufgeführte Gegenstände Kein Zugriff
- aa. Keine Einwilligung des rechtmäßigen Eigentümers Kein Zugriff
- bb. Verstoß gegen syrisches Recht Kein Zugriff
- cc. Verstoß gegen Völkerrecht Kein Zugriff
- dd. Grund zu der Annahme eines unrechtmäßigen Entfernens Kein Zugriff
- c. Verbotene Handlung: Einfuhr Kein Zugriff
- aa. Ursprüngliche Fassung des Art. 11c Abs. 2 lit. a) Syrien-Verordnung Kein Zugriff
- bb. Vorverlegung des Stichtags Kein Zugriff
- cc. Vielfache Außerachtlassung der Vorverlegung des Stichtags Kein Zugriff
- dd. Auswirkungen der Stichtagsänderung auf das Einfuhrverbot Kein Zugriff
- b. Sichere Rückgabe Kein Zugriff
- aa. Herkunft aus Syrien Kein Zugriff
- bb. Altersgrenzen im Anhang XI Syrien-Verordnung Kein Zugriff
- cc. Illegales Entfernen aus Syrien Kein Zugriff
- aa. Ausfuhr aus Syrien vor dem 15. März 2011 Kein Zugriff
- bb. Sichere Rückgabe an rechtmäßige Besitzer in Syrien Kein Zugriff
- 4. Praxisrelevanz der Regelung Kein Zugriff
- III. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a. Fehlende einheitliche Regelungen der Europäischen Union Kein Zugriff
- b. Vorgehen der Europäischen Union gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche Kein Zugriff
- c. Grundannahmen Kein Zugriff
- d. Gesetzgebungsverfahren Kein Zugriff
- 2. Ziele der Verordnung Kein Zugriff
- 3. Evaluierung der Verordnung Kein Zugriff
- II. Exkurs: Zollkodex der Union Kein Zugriff
- a. Sachlicher Anwendungsbereich Kein Zugriff
- b. Örtlicher Anwendungsbereich Kein Zugriff
- a. Anhang der Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- b. Bedeutung für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft Kein Zugriff
- c. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 3. Unterschied zwischen dem Verbringen und der Einfuhr von Kulturgütern Kein Zugriff
- 4. Verbringungsverbot Kein Zugriff
- a. Sachlicher Anwendungsbereich Kein Zugriff
- b. Einfuhrgenehmigung Kein Zugriff
- c. Erklärung des Einführers Kein Zugriff
- d. Einrichtung eines zentralen elektronischen Systems Kein Zugriff
- e. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 6. Verhältnis des Verbringungsverbots zu den Einfuhrverfahrensregelungen Kein Zugriff
- 7. Besonderheit: Gestaffelter Geltungsbeginn Kein Zugriff
- 8. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes Kein Zugriff
- aa. Kulturgüter gem. Art. 2 Nr. 1 Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- bb. Kulturgüter i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- cc. Bedeutung Kein Zugriff
- dd. Kulturgüter aus Drittstaaten Kein Zugriff
- ee. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (i) Schaffensort Kein Zugriff
- (ii) Entdeckungsort Kein Zugriff
- (iii) Abgrenzung zum Belegenheitsland bzw. Ausfuhrland Kein Zugriff
- (a) Länderübergreifender Schaffensprozess Kein Zugriff
- (b) Kein Vorrangverhältnis zwischen den Herkunftslandvarianten Kein Zugriff
- (a) Schaffens- und Entdeckungsort unbekannt Kein Zugriff
- (b) Keine eindeutige Zuordnung zu einem heutigen Drittstaat Kein Zugriff
- (i) Entfernen i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- (ii) Keine zeitliche Beschränkung in Form einer Stichtagsregelung Kein Zugriff
- (iii) Verweisung: Verstoß gegen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Herkunftsländer Kein Zugriff
- (iv) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des unrechtmäßigen Entfernens Kein Zugriff
- (a) Ein Schaffensort und ein Entdeckungsort Kein Zugriff
- (b) Mehrere Schaffensorte Kein Zugriff
- (ii) Unrechtmäßiges Entfernen bei unbekanntem Herkunftsland Kein Zugriff
- (iii) Unrechtmäßiges Entfernen bei mehrfacher Ausfuhr aus demselben Herkunftsland Kein Zugriff
- (iv) Zeitpunkt des Entfernens aus dem Herkunftsland unbekannt Kein Zugriff
- dd. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- c. Verbotene Handlung: Verbringen Kein Zugriff
- 2. Keine Ausnahmen vom Verbringungsverbot Kein Zugriff
- 3. Beweislastverteilung Kein Zugriff
- 4. Geltungsbeginn Kein Zugriff
- 5. Keine systematischen Kontrollen Kein Zugriff
- V. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- I. Entstehungshintergrund Kein Zugriff
- II. Gesetzesziele Kein Zugriff
- 1. Kritik an den Vorgängerregelungen Kein Zugriff
- a. Zentrale Norm: § 28 KGSG Kein Zugriff
- aa. Regelungsinhalt Kein Zugriff
- bb. Unterschied zu einer verbotenen Einfuhr gem. § 28 KGSG Kein Zugriff
- c. Besitz verbotenerweise eingeführter Kulturgüter Kein Zugriff
- a. Sicherstellung und Verwahrung, § 33 ff. KGSG Kein Zugriff
- aa. Handelsverbot, § 40 Abs. 1 KGSG Kein Zugriff
- bb. Ausfuhrverbot, § 21 Nr. 3 KGSG Kein Zugriff
- aa. Straftatbestand bei verbotener Einfuhr Kein Zugriff
- bb. Straftatbestand bei Ausfuhr unrechtmäßig eingeführter Kulturgüter Kein Zugriff
- cc. Straftatbestand bei Inverkehrbringen unrechtmäßig eingeführter Kulturgüter Kein Zugriff
- dd. Ordnungswidrigkeit bei Nichterfüllung der Nachweispflicht des § 30 KGSG Kein Zugriff
- d. Rückgabeansprüche Kein Zugriff
- 1. Drei unterschiedliche Verbote Kein Zugriff
- 2. Verweisungstechnik Kein Zugriff
- 3. Verbotene Handlung: Einfuhr Kein Zugriff
- V. Verbote Kein Zugriff
- a. Einfuhrverbote für Kulturgüter Kein Zugriff
- b. Ratifikationsprozess in der Bundesrepublik Deutschland Kein Zugriff
- 2. Exkurs: Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Kein Zugriff
- 3. Keine unionsrechtlichen Vorgaben Kein Zugriff
- 4. Warenverkehrsfreiheit innerhalb des europäischen Binnenmarktes Kein Zugriff
- aa. Mitgliedstaat Kein Zugriff
- (i) Vertragsstaat i. S. d. KultGüRückG Kein Zugriff
- (ii) Völkerrechtliche Bindungswirkung Kein Zugriff
- (iii) Vertragsstaatenliste der UNESCO Kein Zugriff
- (iv) Handreichung zum KGSG Kein Zugriff
- (v) Innerstaatliche Bindungswirkung Kein Zugriff
- (a) Beispiel: Schweiz Kein Zugriff
- (b) UNESCO-Datenbank Kein Zugriff
- (vii) Ungenauigkeiten in den Informationsmaterialien zum KGSG Kein Zugriff
- (viii) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- cc. Staaten, die weder Mitglied- noch Vertragsstaaten sind Kein Zugriff
- (i) Kulturgut gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 KGSG Kein Zugriff
- (ii) Nationales Kulturgut gem. § 6 Abs. 1 KGSG Kein Zugriff
- (iii) Nationales Kulturgut i. S. d. Art. 36 AEUV Kein Zugriff
- (iv) Nationales Kulturgut i. S. d. § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- ee. Einstufung und Definition Kein Zugriff
- aa. Nationale Kulturgüter aus Mitgliedstaaten Kein Zugriff
- bb. Nationale Kulturgüter aus Vertragsstaaten Kein Zugriff
- c. Einstufung durch eine ausländische Behörde Kein Zugriff
- d. Definition durch eine ausländische Rechtsvorschrift Kein Zugriff
- e. Qualifizierung als Herkunftsstaat i. S. d. § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- f. Informationen zur Einstufungs- und Definitionspraxis der Mitglied- und Vertragsstaaten Kein Zugriff
- aa. Rückgabeansprüche nach KGSG Kein Zugriff
- bb. Herkunftsstaatdefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 8 Var. 2 KGSG Kein Zugriff
- cc. Unrechtmäßige Einfuhr gem. § 32 KGSG Kein Zugriff
- dd. Einfuhrverbot gem. § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- h. Wegfall der Unterschutzstellung als nationales Kulturgut Kein Zugriff
- (i) Entstehungsort Kein Zugriff
- (ii) Unterschutzstellung aufgrund einer „so enge[n] Beziehung“ Kein Zugriff
- (iii) Mehrere Herkunftsstaaten Kein Zugriff
- (i) Einschränkende Auslegung i. R. d. §§ 28 Nr. 1, 30 KGSG Kein Zugriff
- (ii) Bedeutung des Entstehungsorts Kein Zugriff
- (iii) Möglichkeit mehrerer Herkunftsstaaten Kein Zugriff
- (iv) Herkunftsstaaten stets bestimmbar Kein Zugriff
- cc. Abgrenzung zum Belegenheitsstaat Kein Zugriff
- (i) Keine eindeutige Zuordnung zu einem Staat (mehr) möglich Kein Zugriff
- (ii) Entstehungsort nicht mehr zu ermitteln Kein Zugriff
- (i) Aufzählung verschiedener Vorschriftengruppen Kein Zugriff
- (ii) Bestimmter Schutzzweck erforderlich Kein Zugriff
- (iii) Schutz der kulturellen Bindungen Kein Zugriff
- (iv) Gesetze im formellen und im materiellen Sinne Kein Zugriff
- (v) Ordre public Kein Zugriff
- bb. Internetportal zum Kulturgutschutz Kein Zugriff
- (i) Für Kulturgüter aus Mitgliedstaaten: Verbringen nach dem 31. Dezember 1992 Kein Zugriff
- (ii) Für Kulturgüter aus Vertragsstaaten: Verbringen jedenfalls nach dem 26. April 2007 Kein Zugriff
- (iii) Für Kulturgüter aus Mitgliedstaaten, die auch Vertragsstaaten sind: Verbringen nach dem 31. Dezember 1992 Kein Zugriff
- (a) Verbringen aus dem Herkunftsstaat Kein Zugriff
- (aa) Vergleich mit § 4 österreichisches Kulturgüterrückgabegesetz Kein Zugriff
- (bb) Vergleich mit Art. 8 Rückgabe-Richtlinie Kein Zugriff
- (cc) Wortlaut des § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- (dd) Sinn und Zweck des § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- (a) Zeitpunkt des Verbringens unbekannt Kein Zugriff
- (b) Weit zurückliegender Zeitpunkt des Verbringens Kein Zugriff
- (a) Verstoß gegen ein nationales Ausfuhr- bzw. Verbringungsverbot Kein Zugriff
- (b) Zeitlich beschränkte Ausfuhrgenehmigungen Kein Zugriff
- (c) Widerruf der Ausfuhrgenehmigung Kein Zugriff
- (d) Rückwirkende Unterschutzstellung Kein Zugriff
- (a) Unrechtmäßiges Verbringen bei mehreren Herkunftsstaaten Kein Zugriff
- (b) Unrechtmäßiges Verbringen bei nicht (mehr) feststellbarem Herkunftsstaat Kein Zugriff
- 3. Verbotene Handlung Kein Zugriff
- 1. Entstehungsgeschichte Kein Zugriff
- a. Bei der Einfuhr nationaler Kulturgüter der Mitglied- und Vertragsstaaten Kein Zugriff
- b. Keine Nachweispflicht hinsichtlich der Eigenschaft als nationale Kulturgüter i. S. d. § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- c. „Mitführen“ entsprechender Unterlagen Kein Zugriff
- d. Einführende Person i. S. d. § 30 S. 1 KGSG Kein Zugriff
- aa. Begrifflichkeiten Kein Zugriff
- bb. Echtheit der Unterlagen Kein Zugriff
- cc. Unterlagen des Herkunftsstaats Kein Zugriff
- dd. Abgrenzung zu Provenienznachweisen Kein Zugriff
- ee. Keine Beschränkung auf vorhandene Unterlagen Kein Zugriff
- ff. Fehlende Dokumente als Indiz einer unrechtmäßigen Verbringung Kein Zugriff
- aa. Herkunftsstaat Kein Zugriff
- bb. Echtheit der vorhandenen Unterlagen Kein Zugriff
- cc. Einholen der Ausfuhrgenehmigung oder sonstiger Bestätigungen des Herkunftsstaats Kein Zugriff
- g. Einordnung der öffentlich-rechtlichen Mitführungspflicht Kein Zugriff
- aa. Ausfuhrgenehmigungen, § 30 S. 2 Var. 1 KGSG Kein Zugriff
- bb. Sonstige Bestätigungen des Herkunftsstaates, § 30 S. 2 Var. 2 KGSG Kein Zugriff
- b. Kopie ausreichend oder Originale erforderlich? Kein Zugriff
- a. Kulturgüter, für die keine Dokumente erhalten werden können Kein Zugriff
- b. Kulturgüter, für die eine rechtsverbindliche Rückgabezusage besteht Kein Zugriff
- 5. Unterschied zwischen § 30 und § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- IV. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- I. Entstehungshintergrund und unionsrechtliche Grundlagen Kein Zugriff
- 1. Kulturgut i. S. d. § 28 Nr. 2 KGSG Kein Zugriff
- aa. Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union Kein Zugriff
- (i) Verordnungen der Europäischen Union Kein Zugriff
- (ii) Erweiterungsoffene Formulierung im KGSG Kein Zugriff
- (iii) Keine abschließende Aufzählung in der Gesetzesbegründung Kein Zugriff
- (a) Irak-Verordnung Kein Zugriff
- (b) Syrien-Verordnung Kein Zugriff
- (c) Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- (d) Ausfuhr-Verordnung Kein Zugriff
- (i) Problemdarstellung Kein Zugriff
- (aa) § 51 KGSG – Rückgabeanspruch wegen Verstoßes gegen das Recht der Europäischen Union Kein Zugriff
- (bb) § 20 KGSG: Kulturgutverkehrsfreiheit Kein Zugriff
- (cc) § 29 Nr. 1 KGSG – Ausnahme von den Einfuhrverboten Kein Zugriff
- (dd) § 77 Abs. 1 Nr. 1 KGSG – Datenschutzrechtliche Bestimmung Kein Zugriff
- (ee) § 82 Abs. 1 Nr. 2 KGSG – Anmeldepflicht bei der Ausfuhr von Kulturgütern Kein Zugriff
- (ff) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (aa) § 31 Abs. 1 KGSG – Unrechtmäßige Ausfuhr Kein Zugriff
- (bb) § 44 S. 1 Nr. 3 KGSG: Erhöhte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen Kein Zugriff
- (cc) § 24 Abs. 1 Nr. 1 KGSG – Genehmigungspflichtige Ausfuhr von Kulturgütern Kein Zugriff
- (c) Keine konsequente Begriffsverwendung innerhalb des KGSG Kein Zugriff
- (iii) Unionsrechtliches Begriffsverständnis Kein Zugriff
- (iv) Bestimmtheitsgebot Kein Zugriff
- (v) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (a) Verbringen i. S. d. KGSG Kein Zugriff
- (aa) Verbringen i. S. d. Art. 3 Irak-Verordnung Kein Zugriff
- (bb) Verbringen i. S. d. Art. 11c Syrien-Verordnung Kein Zugriff
- (cc) Verbringen i. S. d. Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- (dd) Verbringen i. S. d. Ausfuhr-Verordnung Kein Zugriff
- (ee) Keine Beschränkung auf eine Richtung der Grenzüberschreitung Kein Zugriff
- (ii) Unterschied zwischen Verboten und Einschränkungen der grenzüberschreitenden Kulturgutverbringung Kein Zugriff
- ee. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (i) Problemdarstellung Kein Zugriff
- (ii) Regelungsinhalt der Ausfuhr-Verordnung Kein Zugriff
- (iii) Regelungsinhalt der Ausfuhr-Verordnung 1992 Kein Zugriff
- (a) Grammatikalische Auslegung Kein Zugriff
- (b) Systematische Auslegung Kein Zugriff
- (c) Historische Auslegung Kein Zugriff
- (d) Teleologische Auslegung Kein Zugriff
- (v) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- bb. Verweis auf die Verfahrensregelungen der Einfuhr- und Verbringungsverordnung? Kein Zugriff
- (i) Problemstellung Kein Zugriff
- (a) Artenschutz-Verordnung der Europäischen Union Kein Zugriff
- (b) Nordkorea-Embargo Kein Zugriff
- (iii) Systematische Argumentation Kein Zugriff
- (iv) Bestimmtheitsgebot Kein Zugriff
- (v) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- c. Voraussetzungen der unionsrechtlichen Verbringungsverbote und -beschränkungen Kein Zugriff
- aa. Kulturgüter aus dem Irak Kein Zugriff
- bb. Kulturgüter aus Syrien Kein Zugriff
- cc. Kulturgüter i. S. d. Einfuhr- und Verbringungsverordnung der EU Kein Zugriff
- dd. Kulturgüter i. S. d. Ausfuhr-Verordnung der EU Kein Zugriff
- 3. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 1. Problemdarstellung Kein Zugriff
- a. Unmittelbare Geltung und Anwendungsvorrang Kein Zugriff
- b. Unionsrechtliches Normwiederholungsverbot Kein Zugriff
- c. Deklaratorische Verweisung Kein Zugriff
- d. Wortlautargument Kein Zugriff
- e. Sonderfall: Ausfuhr-Verordnung Kein Zugriff
- f. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a. Nicht erfasst von den unionsrechtlichen Bezugsnormen Kein Zugriff
- aa. Grammatikalische Auslegung Kein Zugriff
- bb. Historische Auslegung Kein Zugriff
- (i) Paralleler Aufbau der Einfuhrverbote gem. § 28 KGSG Kein Zugriff
- (ii) Vergleich zu § 24 Abs. 1 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- dd. Teleologische Auslegung Kein Zugriff
- 4. Keine rein deklaratorische Verweisung Kein Zugriff
- IV. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a. Anwendungsbereich Kein Zugriff
- aa. Absolutes Verbot Kein Zugriff
- bb. Zeitlicher Geltungsbereich Kein Zugriff
- a. Ausfuhrverbot Kein Zugriff
- b. Pflicht zur Ingewahrsamnahme Kein Zugriff
- c. Rückgabepflicht Kein Zugriff
- 3. Umsetzungspflicht der Bundesrepublik Deutschland Kein Zugriff
- 1. Regelungsinhalt des Verbringungsverbots Kein Zugriff
- 2. Praxisrelevanz der Vorgängerregelung Kein Zugriff
- a. Haager Konvention Kein Zugriff
- b. Protokoll zur Haager Konvention Kein Zugriff
- c. Bewaffneter Konflikt Kein Zugriff
- a. Kulturgüter gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 KGSG Kein Zugriff
- b. Kulturgüter gem. Art. 1 Haager Konvention Kein Zugriff
- c. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (i) Völkerrechtliche Auslegung Kein Zugriff
- (ii) Begriffsauslegung i. R. d. deutschen Kulturgüterrechts Kein Zugriff
- (iii) Beschränkung auf unrechtmäßig aus einem von der Bundesrepublik Deutschland besetzten Gebiet verbrachte Kulturgüter? Kein Zugriff
- (i) Internationaler bewaffneter Konflikt Kein Zugriff
- (ii) Anfang und Ende des internationalen bewaffneten Konflikts Kein Zugriff
- b. Verbringen aufgrund eines bewaffneten Konflikts Kein Zugriff
- c. Verbringen nach dem 11. November 1967 Kein Zugriff
- IV. Praxisrelevanz des § 28 Nr. 3 KGSG Kein Zugriff
- V. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a. Wiedereinfuhr von Kulturgütern Kein Zugriff
- aa. Zum 6. August 2016 rechtmäßig im Bundesgebiet befunden Kein Zugriff
- bb. Vorrang unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union Kein Zugriff
- aa. Keine analoge Anwendung des § 30 S. 2 KGSG Kein Zugriff
- bb. Keine staatlichen Dokumente erforderlich Kein Zugriff
- cc. Versicherung an Eides statt Kein Zugriff
- dd. Interesse der einführenden Personen Kein Zugriff
- ee. Unterschied zu den Anforderungen an die Mitführungspflicht gem. § 30 KGSG Kein Zugriff
- a. Abschnitt II Nummer 5 Erstes Protokoll zur Haager Konvention Kein Zugriff
- b. Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes gem. § 29 Nr. 2 KGSG Kein Zugriff
- II. Rechtsverbindliche Rückgabezusage, §§ 73 ff. KGSG Kein Zugriff
- 1. Verbotene Handlung: Einführen und /oder Verbringen Kein Zugriff
- 2. Herkunftsstaat und Herkunftsland Kein Zugriff
- 3. Kulturgut und Kulturgüter Kein Zugriff
- II. Unterschiedliche Kategorien von Staaten Kein Zugriff
- 1. Aus einem Drittstaat oder aus einem Mitgliedstaat Kein Zugriff
- 2. Direkt aus dem Herkunftsstaat Kein Zugriff
- 3. Über einen Transit- oder Belegenheitsstaat Kein Zugriff
- IV. Systematik der Anwendungsfälle Kein Zugriff
- aa. Kulturgüter gem. Teil A des Anhangs zur Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- bb. Ukraine als Herkunftsland i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- (i) Ausfuhrvorschriften für Kulturgüter in der Ukraine Kein Zugriff
- (ii) Kulturgüterspezifische Ausfuhrvorschriften in Frankreich Kein Zugriff
- (iii) Nachweis des rechtmäßigen Entfernens aus der Ukraine Kein Zugriff
- dd. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (i) Ukraine als Vertragsstaat i. S. d. KGSG Kein Zugriff
- (ii) Nationales Kulturgut der Ukraine Kein Zugriff
- (iii) Ukraine als Herkunftsstaat i. S. d. § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- (iv) Unrechtmäßiges Verbringen aus der Ukraine Kein Zugriff
- (v) Mitführungspflicht gem. § 30 KGSG Kein Zugriff
- bb. § 28 Nr. 2 KGSG – Rein deklaratorische Verweisung Kein Zugriff
- (i) Kulturgüterbegriff der Haager Konvention Kein Zugriff
- (a) Stichtagsregelung – Ausfuhr aus der Ukraine nach dem 11. November 1967 Kein Zugriff
- (b) Keine Ausfuhr aus einem besetzten Gebiet während eines bewaffneten Konflikts Kein Zugriff
- dd. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- c. Zusammenfassung der für Kulturgüter aus Drittstaaten, die zugleich Vertragsstaaten sind, anwendbaren Verbote Kein Zugriff
- (i) Ausnahmen vom Verbot Kein Zugriff
- (ii) Sachlicher Anwendungsbereich Kein Zugriff
- (a) Weites Begriffsverständnis Kein Zugriff
- (b) Maßgeblicher Zeitpunkt Kein Zugriff
- (c) Begründeter Verdacht ist ausreichend Kein Zugriff
- (iv) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (i) Kulturgüter gem. Teil A des Anhangs zur Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- (ii) Irak als Herkunftsland i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- (a) Keine Stichtagsregelung Kein Zugriff
- (aa) Irakisches Antikengesetz 1936 Kein Zugriff
- (bb) Irakisches Antikengesetz Kein Zugriff
- (cc) Irakische Bezugsnormen seit dem 23. April 1936 bis heute Kein Zugriff
- (c) Nachweis des rechtmäßigen Entfernens aus dem Irak Kein Zugriff
- cc. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (i) Irak als Vertragsstaat Kein Zugriff
- (ii) Nationales Kulturgut des Irak Kein Zugriff
- (iii) Irak als Herkunftsstaat Kein Zugriff
- (iv) Unrechtmäßiges Verbringen aus dem Irak Kein Zugriff
- (v) Mitführungspflicht Kein Zugriff
- (i) Stichtagsregelung - 11. November 1967 Kein Zugriff
- (ii) Bewegliche Kulturgüter i. S. d. Haager Konvention Kein Zugriff
- (iii) Keine Besetzung des Iraks durch Vertragsparteien des Ersten Protokolls zur Haager Konvention Kein Zugriff
- c. Zusammenfassung der für Kulturgüter aus dem Irak anwendbaren Verbote Kein Zugriff
- (i) Ausnahmen vom Verbot Kein Zugriff
- (ii) Sachlicher Anwendungsbereich des Einfuhrverbots Kein Zugriff
- (a) Auflistung in Bestandsverzeichnissen öffentlicher Sammlungen Kein Zugriff
- (b) Keine Einwilligung des rechtmäßigen Eigentümers Kein Zugriff
- (c) Verstoß gegen syrisches Recht Kein Zugriff
- (iv) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (i) Kulturgüter gem. Teil A des Anhangs zur Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- (ii) Syrien als Herkunftsland i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- (a) Keine Stichtagsregelung Kein Zugriff
- (b) Ausfuhrvorschriften für Kulturgüter in Syrien Kein Zugriff
- (iv) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (i) Syrien als Vertragsstaat Kein Zugriff
- (ii) Nationales Kulturgut Syriens Kein Zugriff
- (iii) Syrien als Herkunftsstaat Kein Zugriff
- (iv) Unrechtmäßiges Verbringen aus Syrien Kein Zugriff
- (v) Mitführungspflicht Kein Zugriff
- (i) Kulturgüter aus den von ISIL eroberten Gebieten Syriens Kein Zugriff
- (ii) Kulturgüter aus dem von der Türkei besetzten Nordwesten Syriens Kein Zugriff
- c. Zusammenfassung der für Kulturgüter aus Syrien anwendbaren Verbote Kein Zugriff
- aa. Kulturgüter gem. Teil A des Anhangs zur Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- bb. Kenia als Herkunftsland i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- (i) Zeitpunkt der Ausfuhr aus Kenia Kein Zugriff
- (ii) Kenianische Kulturgüterschutzvorschriften Kein Zugriff
- (iii) Vigango-Skulpturen als geschützte Kulturgüter? Kein Zugriff
- dd. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- b. Keine Einfuhrverbote nach deutschem Recht Kein Zugriff
- c. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- 2. Zusammenfassung der anwendbaren Verbote Kein Zugriff
- a. Keine direkte Anwendbarkeit der unionsrechtlichen Verbotstatbestände Kein Zugriff
- (i) Nationales Kulturgut Italiens Kein Zugriff
- (ii) Italien als Herkunftsstaat i. S. d. § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- (iii) Unrechtmäßiges Verbringen aus Italien Kein Zugriff
- (iv) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- (i) Zeitpunkt der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union Kein Zugriff
- (ii) Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 Ausfuhr-Verordnung. Kein Zugriff
- (iii) Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a. § 28 Nr. 1 KGSG – Vertragsstaaten- und Mitgliedstaatenvariante Kein Zugriff
- b. § 28 Nr. 2 KGSG – Bezugsnorm: Art. 2 Ausfuhr-Verordnung Kein Zugriff
- c. § 28 Nr. 3 KGSG – Besetzung Nordzyperns durch eine Vertragspartei des Ersten Protokolls zur Haager Konvention Kein Zugriff
- 3. Zusammenfassung der anwendbaren Verbote Kein Zugriff
- 1. Keine direkte Anwendbarkeit der unionsrechtlichen Verbotstatbestände Kein Zugriff
- 2. Nationale Einfuhrverbote Kein Zugriff
- 1. Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Anwendungsgruppe Kein Zugriff
- a. Besetzung der Krim durch eine Vertragspartei des Ersten Protokolls zur Haager Konvention Kein Zugriff
- aa. Stichtagsregelung – Ausfuhr aus der Krim nach dem 11. November 1967 Kein Zugriff
- bb. Bewegliche Kulturgüter i. S. d. Haager Konvention Kein Zugriff
- cc. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- c. Weitere nationale Einfuhrverbote Kein Zugriff
- d. Unionsrechtliches Verbringungsverbot gem. Art. 3 Abs. 1 Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- e. Zwischenergebnis – Unterschied zu Kulturgütern aus dem nicht besetzten Teil der Ukraine Kein Zugriff
- 3. Zusammenfassung der anwendbaren Verbote Kein Zugriff
- VI. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- I. Kein Anwendungsbereich der unionsrechtlichen Einfuhr- und Verbringungsverbote Kein Zugriff
- a. § 28 Nr. 1 KGSG - Vertragsstaatenvariante Kein Zugriff
- b. § 28 Nr. 2 KGSG - Inzidentprüfung des Art. 3 Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- c. § 28 Nr. 3 KGSG Kein Zugriff
- a. Nationale Einfuhrverbote gem. § 28 Nr. 1 und Nr. 3 KGSG Kein Zugriff
- b. Einfuhrverbot gem. § 28 Nr. 2 KGSG Kein Zugriff
- a. Nationale Einfuhrverbote gem. § 28 Nr. 1 und Nr. 3 KGSG Kein Zugriff
- b. Einfuhrverbot gem. § 28 Nr. 2 KGSG Kein Zugriff
- 4. Zusammenfassung der anwendbaren Verbote Kein Zugriff
- 1. Beispiel: Kulturgüter aus Kenia Kein Zugriff
- 2. § 28 Nr. 2 KGSG – Inzidentprüfung des Art. 3 Abs. 1 Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- a. § 28 Nr. 1 KGSG – Mitglied- und Vertragsstaatenvariante Kein Zugriff
- b. § 28 Nr. 2 KGSG – Inzidentprüfung des Art. 2 Ausfuhr-VO Kein Zugriff
- 2. Sonderfall: Kulturgüter aus dem Norden Zyperns Kein Zugriff
- V. Kulturgüter aus Mitgliedstaaten, die keine Vertragsstaaten sind Kein Zugriff
- VI. Kulturgüter aus besetzten Gebieten Kein Zugriff
- VII. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- I. Vorbemerkungen Kein Zugriff
- 1. Problemstellung Kein Zugriff
- a. Beutekunst als Staatseigentum der Russischen Föderation Kein Zugriff
- aa. Fehlende Informationen auf dem Internetportal zum Kulturgutschutz Kein Zugriff
- bb. Gesetz der Russischen Föderation über die Ausfuhr von Kulturgütern Kein Zugriff
- c. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a. Absolutes Ausfuhrverbot Kein Zugriff
- b. Ausfuhrgenehmigungspflicht Kein Zugriff
- c. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a. Unionsrechtliche Einfuhr- und Verbringungsverbote Kein Zugriff
- (i) Die Ukraine als Herkunftsstaat der Beutekunst i. S. d. § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- (ii) Russland als Herkunftsstaat der Beutekunst i. S. d. § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- bb. § 28 Nr. 2 KGSG - Bezugsnorm: Art. 3 Abs. 1 Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- cc. § 28 Nr. 3 KGSG Kein Zugriff
- 5. Zusammenfassung der Anwendungsschwierigkeiten Kein Zugriff
- 1. Problemstellung Kein Zugriff
- 2. Fallbeispiel Kein Zugriff
- a. Sachlicher Anwendungsbereich Kein Zugriff
- b. Bestimmbarkeit eines Herkunftslandes kaum möglich Kein Zugriff
- c. Bestimmbarkeit des Ausfuhrzeitpunkts Kein Zugriff
- d. Beweislastverteilung bei Unklarheiten über das Herkunftsland und den Ausfuhrzeitpunkt Kein Zugriff
- e. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- a. Keine Anwendung auf Kulturgüter aus Thailand Kein Zugriff
- aa. Bhutan, China und Nepal – Ausfuhr nach dem 26. April 2007 Kein Zugriff
- bb. Myanmar – Ausfuhr nach dem 5. September 2013 Kein Zugriff
- c. Unterschutzstellung als Voraussetzung für die Einordnung als Herkunftsstaat Kein Zugriff
- d. Ausfuhr nach dem jeweiligen Stichtag Kein Zugriff
- e. Unanwendbarkeit aufgrund fehlender Informationen Kein Zugriff
- 5. Zusammenfassung der Anwendungsschwierigkeiten Kein Zugriff
- IV. Zwischenergebnis Kein Zugriff
- I. Einfuhr und Verbringung aus Drittstaaten Kein Zugriff
- 1. Missverständliche deutsche Fassung des Art. 3 Irak-Verordnung Kein Zugriff
- 2. Anwendungserleichterung durch Verdachtsregelung Kein Zugriff
- 3. Nachweis der Ausnahmeregelungen gem. Art. 3 Abs. 2 Irak-Verordnung Kein Zugriff
- 4. Praxisrelevanz des Einfuhr- und Verbringungsverbots für irakische Kulturgüter Kein Zugriff
- 1. Anwendungserleichterung durch Vermutungsregelung Kein Zugriff
- 2. Geänderter Stichtag in Art. 11c Abs. 2 lit. a) Syrien-Verordnung Kein Zugriff
- 3. Praxisrelevanz des Einfuhrverbots Kein Zugriff
- 1. Abschließender Regelungsansatz der Einfuhr- und Verbringungsverordnung Kein Zugriff
- 2. Kein einheitlicher Rechtsakt für den Kulturgüterschutz auf unionsrechtlicher Ebene Kein Zugriff
- 3. Beschränkter sachlicher und örtlicher Anwendungsbereich Kein Zugriff
- 4. Unrechtmäßiges Verbringen aus dem Herkunftsland Kein Zugriff
- 5. Keine zeitliche Beschränkung des Anwendungsbereichs Kein Zugriff
- 6. Schutzlücken für Kulturgüter aus Raubgrabungen und besonders alte Kulturgüter Kein Zugriff
- 7. Kein Verbringungsverbot für Beutekunst Kein Zugriff
- 8. Unmittelbare Geltung erst seit dem 28. Dezember 2020 Kein Zugriff
- 9. Keine systematischen Kontrollen Kein Zugriff
- V. Verhältnis des allgemeinen Verbringungsverbots zu den länderspezifischen Einfuhr- und Verbringungsverboten Kein Zugriff
- I. Systemwidriger Einfuhrbegriff Kein Zugriff
- 1. Überschrift des § 28 KGSG Kein Zugriff
- 2. Überschrift des § 29 KGSG Kein Zugriff
- 3. Missverständliche Überschrift des § 30 KGSG Kein Zugriff
- 4. Keine konsequente Unterscheidung zwischen verbotener und unrechtmäßiger Einfuhr Kein Zugriff
- 5. Missverständliche Legaldefinition für Vertragsstaaten Kein Zugriff
- 1. Drei verschiedene Einfuhrverbote Kein Zugriff
- 2. Einfuhr aus Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten verboten Kein Zugriff
- 3. § 30 KGSG ausschließlich bei Einfuhr nationaler Kulturgüter aus Mitglied- und Vertragsstaaten Kein Zugriff
- 4. Ausnahmen von den Einfuhrverboten Kein Zugriff
- 5. Schutzlücke aufgrund unterschiedlicher Anforderungen in §§ 29 Nr. 1, 30 S. 1 KGSG Kein Zugriff
- 6. Unklarheit hinsichtlich der Funktion des § 32 KGSG Kein Zugriff
- 1. Ermittlung des Schutzzwecks der ausländischen Rechtsvorschriften Kein Zugriff
- 2. Keine Standardformulierung für Verweisungen gleicher Art innerhalb des KGSG Kein Zugriff
- 1. Beschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs auf nationale Kulturgüter der Mitglied- und Vertragsstaaten Kein Zugriff
- 2. Einschränkende Auslegung des Herkunftsstaatsbegriffs i. R. d. § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- 3. Ungeschriebene zeitliche Beschränkung des Einfuhrverbots Kein Zugriff
- a. Keine Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bedenken von 2007 Kein Zugriff
- b. Kein unbeschränkter Zugang zu den ausländischen Bezugsnormen Kein Zugriff
- c. Untersuchung ausländischer Kulturgüterschutzvorschriften erforderlich Kein Zugriff
- d. Überregulierung hinsichtlich der Einfuhr von Beutekunst Kein Zugriff
- 5. Zeitpunkt der Ausfuhr aus dem Herkunftsstaats als zentraler Aspekt Kein Zugriff
- 1. Deklaratorische Verweisung und eigener Regelungsbereich Kein Zugriff
- a. Verweisung beschränkt sich auf Verordnungen Kein Zugriff
- b. Beschränkung auf kulturgüterspezifische Verordnungen Kein Zugriff
- c. Ausfuhr-Verordnung erfasst Kein Zugriff
- 3. Bedeutung der Norm Kein Zugriff
- a. Krim als besetztes Gebiet Kein Zugriff
- b. Keine Anwendung auf Kulturgüter aus dem Irak Kein Zugriff
- c. Keine Anwendung auf Kulturgüter aus den von ISIL eroberten Gebieten Syriens Kein Zugriff
- d. Anwendung auf Kulturgüter aus dem Norden Syriens bislang ungeklärt Kein Zugriff
- 2. Geringe Praxisrelevanz Kein Zugriff
- VIII. Verhältnis der Einfuhrverbote untereinander Kein Zugriff
- 1. Absolute Verbote Kein Zugriff
- 2. Verweisung auf ausländische Rechtsvorschriften Kein Zugriff
- 3. Parallelen zwischen Art. 3 Abs. 1 Einfuhr- und Verbringungsverordnung und § 28 Nr. 1 KGSG Kein Zugriff
- 1. Inkrafttreten und Geltungsbeginn Kein Zugriff
- 2. Kulturgüterbegriffe Kein Zugriff
- a. Herkunftsland- bzw. Herkunftsstaatsbegriff Kein Zugriff
- b. Keine zeitliche Beschränkung des für das allgemeine unionsrechtliche Verbringungsverbot Kein Zugriff
- c. Keine Ausnahmeregelungen für das allgemeine unionsrechtliche Verbringungsverbot Kein Zugriff
- 4. Keine länderspezifischen Verbote auf nationaler Ebene Kein Zugriff
- 5. Kein mit § 28 Nr. 3 KGSG vergleichbarer Verbotstatbestand auf Ebene des Unionsrechts Kein Zugriff
- III. Korrekturbedürftigkeit der nationalen Einfuhrverbote Kein Zugriff
- Ausblick Kein Zugriff Seiten 571 - 578
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 579 - 590
- Dokumentenverzeichnis Kein Zugriff Seiten 591 - 604





