
Grundsteuer für Immobilieneigentümer und Verwalter
Feststellungserklärung, Bundesmodell, Immobilienbewertung- Autor:innen:
- |
- Verlag:
- 2022
Zusammenfassung
Im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 müssen rund 36 Millionen Wohnimmobilien neu bewertet werden. Seit 1. Juli 2022 sind Immobilieneigentümer:innen gehalten, bis 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen. Bei Nichteinhalten droht ein Zwangsgeld bis zu € 25.000. Die erforderlichen Angaben sind jedoch nicht so einfach ermittelbar und das Vorgehen schwierig zu durchschauen. Dieses Buch bietet einen rechtssicheren Überblick. Es erklärt, was jetzt auf Hausbesitzer:innen und Verwalter:innen zukommt und was die sog. Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte für sie bedeutet. Sie erfahren, welche Daten sie benötigen und an das Finanzamt übermitteln müssen und was bei Verzug passiert. Dabei gehen die Expert:innen von Haus + Grund München auch auf die verschiedenen Berechnungsmodelle in den einzelnen Bundesländern und auf das Bundesmodell ein. Mit zahlreichen Beispielen aus der täglichen Praxis des Verbandes. Inhalte: - Einführung in die Grundsteuerreform - Bewertung des Grundvermögens - Erläuterung Bundesmodell und Ländermodelle - Erklärungs- und Anzeigepflichten - Feststellungsverfahren für die Grundstückswerte - Bewertung des Grundvermögens bebauter bzw. unbeauter Grundstücke - Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens - Ermittlung und Ermäßigung der Steuermesszahl - Allgemeines Verfahrensrecht, Steuerentstehung, Steuerschuldner Digitale Extras: - Formulare und Muster - Wohnflächenverordnung, Bewertungsgesetz - Kurzanleitungen zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (HmbGrSt kurz) - Checkliste Elektronische Erklärungsabgabe mit MeinElster
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2022
- ISBN-Print
- 978-3-648-16634-5
- ISBN-Online
- 978-3-648-16636-9
- Verlag
- Haufe Lexware, Freiburg
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 209
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 14
- Vorwort Kein Zugriff Seiten 15 - 16
- 1.1 Warum eine Grundsteuerreform? Kein Zugriff
- 1.2 Gesetzliche Neuregelungen Kein Zugriff
- 1.3 Welche Regelungen haben sich geändert, welche sind gleich geblieben? Kein Zugriff
- 1.4 Altes und neues Recht sowie Anwendungszeitraum Kein Zugriff
- 1.5 Zeitliche Umsetzung der Grundsteuerreform Kein Zugriff
- 1.6 Pflichten der Eigentümer Kein Zugriff
- 1.7 Welche Steuerunterlagen muss der Bundesbürger bereithalten? Kein Zugriff
- 2.1.1 Heberecht der Gemeinde nach § 1 GrStG Kein Zugriff
- 2.1.2 Inländischer Grundbesitz als Steuergegenstand nach § 2 GrStG Kein Zugriff
- 2.1.3 Steuerbefreiungsvorschriften nach den §§ 3 und 4 GrStG Kein Zugriff
- 2.2 Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer sowie Entstehung der Steuer nach § 9 BewG Kein Zugriff
- 2.3 Steuerschuldner nach § 10 GrStG Kein Zugriff
- 2.4 Persönliche und dingliche Haftung nach § 11 und § 12 GrStG Kein Zugriff
- 2.5 Bemessung der Grundsteuer, Grundsteuermesszahl und Steuermessbetrag nach § 13 GrStG Kein Zugriff
- 2.6 Festsetzung der Steuermesszahlen durch das Grundsteuerreformgesetz nach § 14 und § 15 GrStG Kein Zugriff
- 2.7 Hauptveranlagung nach § 16 GrStG Kein Zugriff
- 2.8.1 Voraussetzungen Kein Zugriff
- 2.8.2 Sonderregelungen der Neuveranlagung Kein Zugriff
- 2.9 Nachveranlagung nach § 18 GrStG Kein Zugriff
- 2.10 Anzeigepflicht nach § 19 GrStG Kein Zugriff
- 2.11 Aufhebung des Steuermessbetrags nach § 20 GrStG Kein Zugriff
- 2.12 Zerlegung der Steuermessbeträge nach § 22 GrStG Kein Zugriff
- 2.13 Bindungswirkung des Grundsteuerwertbescheids und Grundsteuermessbescheids Kein Zugriff
- 2.14.1 Bestimmung des Hebesatzes § 25 GrStG Kein Zugriff
- 2.14.2 Besonderheiten für das Kalenderjahr 2025 – Neufestsetzung der Grundsteuerwerte als Bemessungsgrundlage Kein Zugriff
- 2.14.3 Neuregelung der sogenannten Grundsteuer C – besondere Hebesätze für unbebaute aber baureife Grundstücke nach § 25 Abs. 5 GrStG Kein Zugriff
- 2.14.4 Festsetzung der Grundsteuer nach § 27 GrStG Kein Zugriff
- 2.14.5 Fälligkeit der Grundsteuer Kein Zugriff
- 2.14.6 Vorauszahlungen und Abrechnung über die Vorauszahlungen nach § 29 und § 30 GrStG Kein Zugriff
- 2.15.1 Antragserfordernis Kein Zugriff
- 2.15.2 Erlass für Kulturgut und Grünanlagen nach § 32 GrStG Kein Zugriff
- 2.15.3 Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 33 Abs. 1 GrStG Kein Zugriff
- 2.15.4 Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken nach § 34 GrStG Kein Zugriff
- 2.15.5 Naturkatastrophen Kein Zugriff
- 2.15.6 Erlassverfahren nach § 35 GrStG und Antragserfordernis Kein Zugriff
- 3.1.1 Feststellungen von Grundsteuerwerten nach § 219 BewG Kein Zugriff
- 3.1.2 Vermögensarten nach § 218 BewG Kein Zugriff
- 3.1.3 7-Jahre-Turnus und Hauptfeststellung nach § 221 BewG Kein Zugriff
- 3.1.4 Fortschreibungen des Grundsteuerwerts nach § 222 BewG Kein Zugriff
- 3.1.5 Nachfeststellung nach § 223 BewG Kein Zugriff
- 3.1.6 Aufhebung des Grundsteuerwerts nach § 224 BewG Kein Zugriff
- 3.1.7 Änderung des Feststellungsbescheids bzw. Nachholung einer Feststellung nach § 225 und § 226 BewG Kein Zugriff
- 3.1.8 Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen nach § 227 BewG Kein Zugriff
- 3.2.1 Erklärungspflicht Kein Zugriff
- 3.2.2 Anzeigepflicht Kein Zugriff
- 3.3 Abrundung nach § 230 BewG Kein Zugriff
- 4.1.1 Wirtschaftsgüter des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft nach §§ 232 Abs. 3 BewG Kein Zugriff
- 4.1.2 Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter nach § 232 Abs. 4 BewG Kein Zugriff
- 4.1.3.1 Abgrenzung land- und forstwirtschaftliches Vermögen vom Gewerbebetrieb Kein Zugriff
- 4.1.3.2.1 Standorte für Windenergieanlagen nach § 233 Abs. 1 BewG Kein Zugriff
- 4.1.3.2.2 Zurechnung zum Grundvermögen bei einer Zweckänderung in einem Zeitraum von sieben Jahren nach § 233 Abs. 2 BewG Kein Zugriff
- 4.1.3.2.3 Zurechnung zum Grundvermögen bei baureifen Grundstücken nach § 233 Abs. 3 BewG Kein Zugriff
- 4.1.4 Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach § 234 BewG Kein Zugriff
- 4.1.5 Neuregelung der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach den §§ 235 bis 238 BewG Kein Zugriff
- 4.1.6 Bewertungsstichtag nach § 235 BewG Kein Zugriff
- 4.1.7 Bewertungsmaßstab Ertragswert nach § 236 BewG Kein Zugriff
- 4.1.8.1 Klassifizierung Kein Zugriff
- 4.1.8.2.1 Der Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 237Abs. 2 Satz 1 BewG Kein Zugriff
- 4.1.8.2.2 Forstwirtschaftliche Nutzung nach § 237 Abs. 3 BewG Kein Zugriff
- 4.1.8.2.3 Weinbauliche Nutzung nach § 237 Abs. 4 BewG Kein Zugriff
- 4.1.8.2.4 Gärtnerische Nutzung nach § 237 Abs. 5 BewG Kein Zugriff
- 4.1.8.2.5 Sonstige land- und forstwirtschftliche Nutzungen/Nutzungsarbeiten Abbauland, Geringstland und Unland sowie Hofstelle und Nebenbetrieb nach § 237 Abs. 6 BewG Kein Zugriff
- 4.1.9 Zuschläge zum Reinertrag nach § 238 BewG Kein Zugriff
- 4.1.10 Zuschläge für Nebenbetriebe Kein Zugriff
- 4.1.11 Zuschläge der Flächen der Windenergieerzeugung nach § 238 Abs. 2 BewG Kein Zugriff
- 4.1.12 Ermittlung des Grundsteuerwerts des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Kein Zugriff
- 4.2.1 Wirtschaftsgüter des Grundvermögens nach § 243 Abs. 1 BewG Kein Zugriff
- 4.2.2.1 Begriff der wirtschaftlichen Einheit Kein Zugriff
- 4.2.2.2 Grundstücke kraft gesetzlicher Zuordnung nach § 244 Abs. 3 BewG Kein Zugriff
- 4.2.3 Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz nach § 245 BewG Kein Zugriff
- 4.2.4.1 Begriff des unbebauten Grundstücks nach § 246 BewG Kein Zugriff
- 4.2.4.2 Ermittlung des Grundsteuerwerts für unbebaute Grundstücke nach § 247 BewG Kein Zugriff
- 4.2.4.3 Definition »bebautes Grundstück« nach § 248 BewG Kein Zugriff
- 4.2.4.4 Bewertung von bebauten Grundstücken nach §§ 249 ff. BewG Kein Zugriff
- 4.2.4.5 Definitionen und Daten für die Bewertung bebauter Grundstücke Kein Zugriff
- 4.2.4.6 Mindestwert nach § 251 BewG Kein Zugriff
- 4.2.4.7.1 Ermittlung des jährlichen Rohertrags des Grundstücks nach § 254 BewG i. V. m. Anlage 39 zum BewG Kein Zugriff
- 4.2.4.7.2 Ermittlung der Nettomieteinnahmen bei Wohnungseigentum Kein Zugriff
- 4.2.4.7.3 Bewirtschaftungskosten nach § 255 BewG Kein Zugriff
- 4.2.4.7.4 Kapitalisierung des jährlichen Reinertrags nach § 253 BewG Kein Zugriff
- 4.2.4.7.5 Abzinsung des Bodenwerts nach 257 BewG Kein Zugriff
- 4.3.1 Berechnungsformel Kein Zugriff
- 4.3.2.1 Erstes Fallbeispiel: Einfamilienhaus Kein Zugriff
- 4.3.2.2 Zweites Fallbeispiel: typisiertes Ertragswertverfahren Mehrfamilienhaus Kein Zugriff
- 4.3.2.3 Drittes Fallbeispiel: Bewertung einer Eigentumswohnung Kein Zugriff
- 4.4.1 Berechnungsverfahren Kein Zugriff
- 4.4.2 Was geschieht, wenn die Gebäudeart nicht in der Anlage 42 zum BewG geführt wird? Kein Zugriff
- 4.4.3 Bestimmung der Gebäudeart bei Teileigentum Kein Zugriff
- 4.4.4 Indexierung der Normalherstellungskosten Kein Zugriff
- 4.4.5 Ermittlung der Gebäudenormalherstellungskosten für das gesamte Gebäude Kein Zugriff
- 4.4.6 Alterswertminderung Kein Zugriff
- 4.4.7 Ermittlung vorläufiger Sachwert Kein Zugriff
- 4.4.8.1 Erstes Fallbeispiel: Ermittlung des Sachwerts eines Gebäudes Kein Zugriff
- 4.4.8.2 Zweites Fallbeispiel: gemischt genutztes Grundstück Kein Zugriff
- 4.5.1 Erbbaurecht nach § 261 BewG Kein Zugriff
- 4.5.2 Gebäude auf fremdem Grund und Boden nach § 262 BewG Kein Zugriff
- 4.6 Kritik am pauschalierten Bewertungssystem – sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt? Kein Zugriff
- 5.1.1 Was bleibt gleich, was ändert sich? Kein Zugriff
- 5.1.2 Wo erhalten Grundstückseigentümer die notwendigen Informationen? Kein Zugriff
- 5.1.3 Wie hoch wird die neue Grundsteuer? Kein Zugriff
- 5.1.4 Bis wann muss die Feststellungserklärung abgegeben werden? Kein Zugriff
- 5.1.5 Wie wird die Grundsteuererklärung übermittelt? Kein Zugriff
- 5.1.6 Weitere Verfahrensfragen Kein Zugriff
- 5.1.7 Welche Bescheide erhalten die Steuerpflichtigen? Kein Zugriff
- 5.1.8.1 Ermittlung der Äquivalenzbeträge Kein Zugriff
- 5.1.8.2 Ermittlung des Äquivalenzbetrags für Grund und Boden Kein Zugriff
- 5.1.8.3 Ermittlung der Äquivalenzbeträge für Gebäudeflächen Kein Zugriff
- 5.1.8.4 Ermittlung der Wohnfläche/Nutzfläche Kein Zugriff
- 5.1.8.5 Sonderregelung für Garagen/Nebengebäude mit einer Fläche von 30 qm Kein Zugriff
- 5.1.8.6 Sonderregelung bei geringfügiger Bebauung von weniger als 30 qm/unbebautes Grundstück Kein Zugriff
- 5.1.8.7 Übergroße Grundstücke – 10-50-90-Regel nach Art. 3 BayGrStG Kein Zugriff
- 5.1.8.8 Weitgehend unbebaute Grundstücke nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayGrStG Kein Zugriff
- 5.1.9 Wie wird die Steuermesszahl angewendet und wann gibt es Abschläge? Kein Zugriff
- 5.1.10 Grundsteuermessbescheid nach Art. 4 i. V. m. Art. 1 Abs. 2 BayGrStG Kein Zugriff
- 5.1.11.1 Baugrundstück Kein Zugriff
- 5.1.11.2 Einfamilienhaus Kein Zugriff
- 5.1.11.3 Wohnung in einem denkmalgeschützten Gebäude Kein Zugriff
- 5.1.11.4 Handwerksbetrieb Kein Zugriff
- 5.1.12 Sonderregelung für den erweiterten Erlass nach Art. 8 BayGrStG Kein Zugriff
- 5.2.1 Das modifizierte Bodenwertmodell Kein Zugriff
- 5.2.2 Was bleibt gleich, was ändert sich? Kein Zugriff
- 5.2.3 Wo erhalten Grundstückseigentümer die notwendigen Informationen? Kein Zugriff
- 5.2.4 Bis wann und wie muss die Feststellungserklärung abgegeben werden? Kein Zugriff
- 5.2.5 Wie wird das Grundvermögens bewertet (Grundsteuer B)? Kein Zugriff
- 5.2.6 Wie wird der Bodenwert ermittelt? Kein Zugriff
- 5.2.7 Wie wird die Steuermesszahl angewendet? Kein Zugriff
- 5.2.8.1 Einfamilienhaus Kein Zugriff
- 5.2.8.2 Überwiegende Wohnraumnutzung im Sinne von § 40 Abs. 3 LGrStG Kein Zugriff
- 5.2.8.3 Gewerbefläche mit Einliegerwohnung Kein Zugriff
- 5.2.9 Öffnungsklausel zum Verkehrswertnachweis Kein Zugriff
- 5.3.1 Was bleibt gleich, was ändert sich? Kein Zugriff
- 5.3.2 Wo erhalten Grundstückseigentümer die notwendigen Informationen? Kein Zugriff
- 5.3.3 Bis wann und wie muss die Feststellungserklärung abgegeben werden? Kein Zugriff
- 5.3.4 Welche Daten muss der Steuerpflichtige an das Finanzamt weitergeben? Kein Zugriff
- 5.3.5 Wie wird der Grundsteuerwert ermittelt? Kein Zugriff
- 5.3.6 Die 10-50-90-Regel Kein Zugriff
- 5.3.7 Grundsteuer C nach § 5 HmbGrStG Kein Zugriff
- 5.3.8 Erlass im Härtefall § 8 HmbGrStG Kein Zugriff
- 5.3.9 Zusammenfassung Kein Zugriff
- 5.4.1 Was bleibt gleich, was ändert sich? Kein Zugriff
- 5.4.2 Wo erhalten Grundstückseigentümer die notwendigen Informationen? Kein Zugriff
- 5.4.3 Welche Erklärungspflichten bestehen? Kein Zugriff
- 5.4.4.1 Erste Stufe – Ermittlung der Flächenbeträge für Grundstück und Gebäude nach § 5 HGrStG Kein Zugriff
- 5.4.4.2 Zweite Stufe – Multiplikation der Flächenbeträge nach § 5 HGrStG mit der Steuermesszahl nach § 6 HGrStG Kein Zugriff
- 5.4.4.3 Dritte Stufe – Anpassung der Grundsteuermesszahl an den Lagefaktor § 4 Abs. 1 HGrStG i. V. m. § 7 HGrStG Kein Zugriff
- 5.5.1 Was bleibt gleich, was ändert sich? Kein Zugriff
- 5.5.2 Welche Erklärungspflichten bestehen? Kein Zugriff
- 5.5.3 Wo erhalten Grundstückseigentümer die notwendigen Informationen? Kein Zugriff
- 5.5.4 Das Flächen-Lage-Modell Kein Zugriff
- 5.5.5 Erläuterung anhand eines Beispiels Kein Zugriff
- 5.5.6 Ermittlung der anzusetzenden Flächen Kein Zugriff
- 5.5.7 Ermäßigung der Grundsteuermesszahl nach § 6 NGrStG Kein Zugriff
- 5.6 Saarland Kein Zugriff
- 5.7 Sachsen Kein Zugriff
- Anhang Kein Zugriff Seiten 163 - 202
- Stichwortverzeichnis Kein Zugriff Seiten 203 - 208
- Die Autoren Kein Zugriff Seiten 209 - 209




