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Bürokratieabbau im Datenschutz

Herausgeber:innen:
Verlag:
 2025

Zusammenfassung

Bürokratie ist dann schlecht, wenn sie vermeidbare Arbeitsbelastung und Rechtsunsicherheit hervorruft. Datenschutzregelungen sind jedoch dann notwendig, wenn sie zum Schutz von Grundrechten und Allgemeininteressen erforderlich sind. Soweit Regelungen diesem Ziel dienen, müssen sie auch regelhaft, effektiv und effizient umgesetzt werden. Die in diesem Buch dokumentierten Vorträge und Diskussionen des 27. Wiesbadener Forums Datenschutz gehen der Frage nach, wo im Datenschutz Regelungen notwendig sind und wo überflüssige bürokratische Regelungen und Praktiken festzustellen und zu beseitigen sind.
Mit Beiträgen von PD Dr. Christian Geminn | Prof. Dr. Tobias Keber | Min. Manfred Pentz | Prof. Dr. Thomas Petri | Prof. Dr. Alexander Roßnagel | Präs'in HessL Astrid Wallmann | Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2025
ISBN-Print
978-3-7560-3657-8
ISBN-Online
978-3-7489-6718-7
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Forum Datenschutz (Neue Folge)
Band
5
Sprache
Deutsch
Seiten
138
Produkttyp
Sammelband

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
  1. 1 Begrüßung Kein Zugriff Seiten 9 - 10 Astrid Wallmann
  2. Alexander Roßnagel
    1. 2.1 Bürokratieabbau als Zielsetzung Kein Zugriff
      1. 2.2.1 Ineffektive und ineffiziente Belastungen Kein Zugriff
      2. 2.2.2 Belastung durch Rechtsunsicherheit Kein Zugriff
      3. 2.2.3 Bürokratiebelastungen der Verantwortlichen Kein Zugriff
      1. 2.3.1 Gesetzgeber Kein Zugriff
      2. 2.3.2 Datenschutzaufsichtsbehörden Kein Zugriff
      3. 2.3.3 Verantwortliche Kein Zugriff
    2. 2.4 Übersicht über den Band Kein Zugriff
  3. Manfred Pentz
      1. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      2. Sachiko Scheuing, Acxiom Deutschland GmbH Kein Zugriff
      3. Manfred Pentz, Hessischer Minister für den Bund, Europa, Internationales und Entbürokratisierung Kein Zugriff
      4. Christoph Reich, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main Kein Zugriff
      5. Manfred Pentz, Hessischer Minister für den Bund, Europa, Internationales und Entbürokratisierung Kein Zugriff
      6. Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      7. Manfred Pentz, Hessischer Minister für den Bund, Europa, Internationales und Entbürokratisierung Kein Zugriff
      8. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
  4. Wolfgang Ziebarth
    1. 4.1 Datenschutz-Grundverordnung als Instrument des Bürokratie-Abbaus Kein Zugriff
    2. 4.2 Dennoch: auch Datenschutz führt zu Bürokratie Kein Zugriff
      1. 4.3.1 Datenschutzrecht als Datenverkehrsrecht Kein Zugriff
      2. 4.3.2 Datenschutzrecht als Funktionsbedingung der Demokratie Kein Zugriff
      1. 4.4.1 Die deutsche Perspektive – das Grundgesetz Kein Zugriff
        1. 4.4.2.1 Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Kein Zugriff
        2. 4.4.2.2 Das europäische Sekundärrecht, insbesondere Datenschutz-Grundverordnung Kein Zugriff
        3. 4.4.2.3 Das europäische Primärrecht Kein Zugriff
    3. 4.5 Aufsicht im föderalen Deutschland Kein Zugriff
    4. 4.6 Aufgaben der Aufsichtsbehörden Kein Zugriff
      1. 4.7.1 Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Kein Zugriff
      2. 4.7.2 Bürokratische Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung Kein Zugriff
      1. 4.8.1 Umbenennung der BfDI Kein Zugriff
      2. 4.8.2 Übertragung der Datenschutzaufsicht über Anwaltskanzleien auf die Bundesrechtsanwaltskammer Kein Zugriff
        1. 4.8.3.1 Die Sicht des Unionsrechts Kein Zugriff
        2. 4.8.3.2 Die Sicht des Grundgesetzes Kein Zugriff
      1. 4.9.1 Datenschutzbeauftragte Kein Zugriff
      2. 4.9.2 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Kein Zugriff
      1. 4.10.1 Die kluge Verteilung von Bürokratielasten Kein Zugriff
      2. 4.10.2 Hilfe bei Bewältigung der Bürokratie Kein Zugriff
      3. 4.10.3 Bürokratieabbau durch Schaffung von Rechtssicherheit Kein Zugriff
      4. 4.10.4 Nebeneinander mehrerer Datenschutz-Aufsichtsbehörden für denselben Verantwortlichen Kein Zugriff
      5. 4.10.5 Nebeneinander von Datenschutzrecht und anderem Fachrecht hinterfragen Kein Zugriff
      6. 4.10.6 Vermeidung von unnötiger, nicht beherrschter Datenverarbeitung Kein Zugriff
      7. 4.10.7 Weitere Vorschläge Kein Zugriff
    5. 4.11 Fazit Kein Zugriff
      1. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      2. Hans-Hermann Schild, Universität Kassel Kein Zugriff
      3. Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth, Hochschule der Polizei Baden-Württemberg Kein Zugriff
      4. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      5. Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit a. D. Kein Zugriff
      6. Matthias Körner, SPD, Mitglied des Hessischen Landtages Kein Zugriff
      7. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      8. Christoph Reich, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main Kein Zugriff
      9. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      10. Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen Kein Zugriff
      11. Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth, Hochschule der Polizei Baden-Württemberg Kein Zugriff
      12. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
  5. Christian Geminn
    1. 5.1 Der „risikobasierte Ansatz“ der Datenschutz-Grundverordnung Kein Zugriff
    2. 5.2 Die Realität von „One Size Fits All” Kein Zugriff
    3. 5.3 Perspektiven eines genuin risikobasierten Ansatzes im Datenschutzrecht Kein Zugriff
    4. 5.4 Fazit Kein Zugriff
      1. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      2. Prof. Dr. Ralf Kneuper, IU Internationale Hochschule, Erfurt Kein Zugriff
      3. PD Dr. Christian Geminn, Universität Kassel Kein Zugriff
      4. Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Kein Zugriff
      5. PD Dr. Christian Geminn, Universität Kassel Kein Zugriff
      6. Jörg Schneider, Süwag Energie AG Kein Zugriff
      7. PD Dr. Christian Geminn, Universität Kassel Kein Zugriff
      8. Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      9. PD Dr. Christian Geminn, Universität Kassel Kein Zugriff
      10. Bernhard Heeg, Rechtsanwalt in Frankfurt Kein Zugriff
      11. PD Dr. Christian Geminn, Universität Kassel Kein Zugriff
      12. Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz Kein Zugriff
      13. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
  6. Thomas Petri
    1. 6.1 Einleitung Kein Zugriff
    2. 6.2 Verfassungsrechtliche Vorgaben an nationale Ermessensermächtigungen Kein Zugriff
    3. 6.3 Ermessen in der Datenschutz-Grundverordnung? Kein Zugriff
        1. 6.4.1.1 Art. 85 DSGVO als Regelungsauftrag mit weitem Gestaltungspielraum Kein Zugriff
        2. 6.4.1.2 Öffnungsklauseln: gelenktes legislatives Ermessen Kein Zugriff
        3. 6.4.1.3 Spezifizierungsklauseln Kein Zugriff
        4. 6.4.1.4 Zwischenergebnis, Gesamtbetrachtung zum legislativen Ermessen Kein Zugriff
      1. 6.4.2 Gestaltungsspielräume von Verantwortlichen Kein Zugriff
      2. 6.4.3 Ermessen im Rahmen der externen Kontrolle des Vollzugs Kein Zugriff
    4. 6.5 Zusammenfassende Thesen Kein Zugriff
      1. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      2. Hans-Hermann Schild, Universität Kassel Kein Zugriff
      3. Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz Kein Zugriff
      4. Michael Bertha, Mitarbeiter der AfD-Fraktion Kein Zugriff
      5. Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz Kein Zugriff
      6. Christoph Reich, Rechtsanwalt in Frankfurt Kein Zugriff
      7. Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz Kein Zugriff
      8. Sandra Anne Stelzenmüller, Goethe-Universität Frankfurt Kein Zugriff
      9. Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz Kein Zugriff
      10. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      11. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
  7. Tobias Keber
      1. 7.1.1 Eine kurze Geschichte des Bürokratieabbaus Kein Zugriff
      2. 7.1.2 Asymmetrische Quantifizierung und evidenzbasierte Reformdebatte Kein Zugriff
        1. 7.1.3.1 Weniger Regelungsdichte + Abbau von Pflichten und Obliegenheiten Kein Zugriff
        2. 7.1.3.2 Entschlackung im Vollzug: weniger Förmlichkeit, weniger Kontrollen, mehr Geschwindigkeit, mehr Menschenzentrierung Kein Zugriff
        3. 7.1.3.3 Was machbar ist: Gestaltungskorridor Kein Zugriff
      3. 7.1.4 Zwischenergebnis Kein Zugriff
        1. 7.2.1.1 Basics KI Governance Kein Zugriff
        2. 7.2.1.2 Unionsrechtswidrige Durchführung im vorgeschlagenen Entwurf Kein Zugriff
        3. 7.2.1.3 Verfassungswidrigkeit des Dezember-Entwurfs Kein Zugriff
        1. 7.2.2.1 Enforcement Update Kein Zugriff
        2. 7.2.2.2 Initiative Handlungsfähiger Staat Kein Zugriff
          1. Bündelung Kein Zugriff
          2. Was der Koalitionsvertrag bedeutet: Föderale Konzentration statt Zentralisierung Kein Zugriff
          1. Eine Zentralisierung wäre teuer Kein Zugriff
          2. Unionsrechtlich problematisch Kein Zugriff
          3. Kontraproduktiv Kein Zugriff
    1. 7.3 Fazit Kein Zugriff
      1. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      2. Jan Alkemade, Alkemade IT Security e. K. Kein Zugriff
      3. Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Kein Zugriff
      4. Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
      5. Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Kein Zugriff
      6. Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Kein Zugriff
      7. Achim Hubert, Firma Sage, Frankfurt am Main Kein Zugriff
      8. Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Kein Zugriff
      9. Robert Schwanke, Stadt Neu-Isenburg Kein Zugriff
      10. Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Kein Zugriff
  8. 8 Schlusswort Kein Zugriff Seiten 137 - 138 Alexander Roßnagel

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