Der Europäische Gerichtshof als Gestalter des Datenschutzrechts
- Autor:innen:
- ,
- Reihe:
- Forum Datenschutz (Neue Folge), Band 4
- Verlag:
- 26.09.2024
Zusammenfassung
Für eine unionsweite und unionseinheitliche Konkretisierung und Fortentwicklung des Datenschutzrechts kommt praktisch nur der Europäische Gerichtshof in Frage. Dieser hat seine Rechtsprechung zum Datenschutzrecht in den letzten drei Jahren deutlich ausgeweitet. Daher geht das 26. Wiesbadener Forum Datenschutz der Frage nach, ob und wie der Europäische Gerichtshof die Herausforderungen als Gestalter des europäischen Datenschutzrechts annimmt. Die Beiträge des Bandes untersuchen, ob der Gerichtshof hierfür gerüstet ist, ob er über geeignete Instrumente und Verfahren verfügt, welche Methoden und Konzepte er seiner Rechtsprechung zugrunde legt und wie er durch seine Entscheidungen diesen Herausforderungen gerecht wird. Mit Beiträgen vonProf. Dr. Johannes Caspar | Alexander Dix | Prof. Dr. Tobias Herbst | Prof. Dr. Christoph Krönke | Prof. Dr. Anne Paschke | Prof. Dr. Alexander Roßnagel | Astrid Wallmann
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Bibliographische Angaben
- Erscheinungsjahr
- 2024
- Erscheinungsdatum
- 26.09.2024
- ISBN-Print
- 978-3-7560-2254-0
- ISBN-Online
- 978-3-7489-4906-0
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Forum Datenschutz (Neue Folge)
- Band
- 4
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 134
- Produkttyp
- Sammelband
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 8
- 1 Begrüßung Kein Zugriff Seiten 9 - 10 Astrid Wallmann
- 2 Einführung Kein Zugriff Seiten 11 - 14 Alexander Roßnagel
- Christoph Krönke
- 3.1 Einführung Kein Zugriff
- 3.2 Organisation: Arbeitsbedingungen des Gerichtshofs Kein Zugriff
- 3.3 Verfahren: Die Auslegungsvorlage Kein Zugriff
- 3.4 Methodik Kein Zugriff
- 3.5 Grundrechtsdogmatik Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- Kurt Müller, dieDatenschützer Rhein Main Kein Zugriff
- Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth Kein Zugriff
- Prof. Dr. Tobias Keber, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Kein Zugriff
- Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth Kein Zugriff
- Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am VG Wiesbaden i. R. Kein Zugriff
- Prof. Dr. Viola Schmid, Technische Universität Darmstadt Kein Zugriff
- Hartmut Honka, Mitglied des Hessischen Landtags Kein Zugriff
- Adrian Bernard Kein Zugriff
- Prof. Dr. Hans-Georg Kamann, WilmerHale Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- Anne Paschke
- 4.2 Verhältnis von Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu anderen Normen der DSGVO Kein Zugriff
- 4.2.1 Verhältnis von Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu Kapitel 2 der DSGVO Kein Zugriff
- 4.2.2 Verhältnis von Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu weiteren Normen der Datenschutz-Grundverordnung Kein Zugriff
- 4.3.1.1 Formalien der Einwilligung Kein Zugriff
- 4.3.1.2 Reichweite der Einwilligung Kein Zugriff
- 4.3.1.3 Kopplungsverbot Kein Zugriff
- 4.3.1.5 Zusammenfassung Kein Zugriff
- 4.3.2 Anforderungen an rechtliche Verpflichtungen nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c DSGVO Kein Zugriff
- 4.3.3 Anforderungen an die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO Kein Zugriff
- 4.3.4.1 Datenverarbeitung aus Gründen der Rechtsverfolgung Kein Zugriff
- 4.3.4.2Verarbeitung von öffentlich zugänglichen Daten Kein Zugriff
- 4.4 Zusammenfassung und Fazit Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- Prof. Dr. Hans-Georg Kamann, WilmerHale Kein Zugriff
- Bernard Veeck, LL.M. Kein Zugriff
- Sandra Stelzenmüller, Goethe-Universität Frankfurt am Main Kein Zugriff
- Prof. Dr. Anne Paschke, Technische Universität Braunschweig Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- Tobias Herbst
- 5.1.1 Bestimmung des Verantwortlichen aufgrund faktischer Umstände Kein Zugriff
- 5.1.2 Bestimmung des Verantwortlichen durch Rechtsnormen Kein Zugriff
- 5.2 Gemeinsam Verantwortliche Kein Zugriff
- 5.3.1 Der Begriff des Auftragsverarbeiters Kein Zugriff
- 5.3.2 Das Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter Kein Zugriff
- 5.4.1 Informationspflichten als Ausfluss der Verantwortlichkeit Kein Zugriff
- 5.4.2 Die Verantwortung von Suchmaschinen Kein Zugriff
- 5.4.3 Die Verantwortung des Verantwortlichen für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung durch Dritte Kein Zugriff
- 5.4.4 Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Kein Zugriff
- 5.5.1 Juristische Personen als Verantwortliche Kein Zugriff
- 5.5.2 Verschulden als Voraussetzung für die Verhängung einer Geldbuße Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- Dirk Weingarten, Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit Kein Zugriff
- Prof. Dr. Tobias Herbst, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Kein Zugriff
- Paul Christopher Johannes, Universität Kassel Kein Zugriff
- Prof. Dr. Tobias Herbst, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Kein Zugriff
- Prof. Dr. Viola Schmid, Technische Universität Darmstadt Kein Zugriff
- Prof. Dr. Tobias Herbst, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- Alexander Dix
- 6.1 Allgemeines Kein Zugriff
- 6.2 Das sog. Recht auf Vergessen („Google Spain“) Kein Zugriff
- 6.3 Das Recht auf Auskunft und Kopie Kein Zugriff
- 6.4 Betroffenenrechte gegenüber Wirtschaftsauskunfteien Kein Zugriff
- 6.5 Verfahrensrechte und Rechtsschutz der Betroffenen Kein Zugriff
- 6.6 Ausblick: Der Europäische Gerichtshof – ein Motor der Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts? Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- Sandra Stelzenmüller, Goethe-Universität Frankfurt am Main Kein Zugriff
- Dr. Alexander Dix, Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz Kein Zugriff
- Bernhard Veeck, LL.M. Kein Zugriff
- Dr. Alexander Dix, Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz Kein Zugriff
- Prof. Dr. Rainer Hamm, Hamm, Kempf & Partner Kein Zugriff
- Dr. Alexander Dix, Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz Kein Zugriff
- Karsten Bletzer, Mitglied des Hessischen Landtags Kein Zugriff
- Dr. Alexander Dix, Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- Johannes Caspar
- 7.1 Die Unabhängigkeit der Aufsicht als dienende behördliche Freiheitsgarantie Kein Zugriff
- 7.2 Gesetzliche Regulierungen im Primär- und Sekundärrecht Kein Zugriff
- 7.3.1 Unabhängigkeit als Demokratiedefizit? Kein Zugriff
- 7.3.2 Organisatorische Eigenständigkeit der Kontrollstelle Kein Zugriff
- 7.3.3 Unabhängige Kontrolle gegenüber der EU-Kommission Kein Zugriff
- 7.3.4 Aufsichtsbehördliche Weisungsfreiheit – Das Ende der Dienstaufsicht? Kein Zugriff
- 7.4 Einschränkungen des Grundsatzes der Unabhängigkeit Kein Zugriff
- 7.5.1 Unabhängigkeit und angemessene Ausstattung Kein Zugriff
- 7.5.2 Unabhängigkeit und Bestellungsverfahren Kein Zugriff
- 7.5.3 Unabhängigkeit im Mehrebenensystem Kein Zugriff
- 7.6 Fazit Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am VG Wiesbaden i. R. Kein Zugriff
- Prof. Dr. Johannes Caspar, Universität Hamburg Kein Zugriff
- Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am VG Wiesbaden i. R. Kein Zugriff
- Prof. Dr. Johannes Caspar, Universität Hamburg Kein Zugriff
- Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am VG Wiesbaden i. R. Kein Zugriff
- Prof. Dr. Johannes Caspar, Universität Hamburg Kein Zugriff
- Achim Klabunde, Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. Kein Zugriff
- Prof. Dr. Johannes Caspar, Universität Hamburg Kein Zugriff
- Achim Klabunde, Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. Kein Zugriff
- Prof. Dr. Johannes Caspar, Universität Hamburg Kein Zugriff
- Prof. Dr. Hans-Georg Kamann, WilmerHale Kein Zugriff
- Prof. Dr. Johannes Caspar, Universität Hamburg Kein Zugriff
- Dirk Weingarten, Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit Kein Zugriff
- Prof. Dr. Johannes Caspar, Universität Hamburg: Kein Zugriff
- Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth Kein Zugriff
- Prof. Dr. Johannes Caspar, Universität Hamburg Kein Zugriff
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kein Zugriff
- 8 Schlusswort Kein Zugriff Seiten 133 - 134 Alexander Roßnagel





