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Monographie Kein Zugriff

Die Akzessorietät der Teilnahme an Mord und Totschlag

Eine dogmengeschichtliche Rekonstruktion eines ungelösten Problems
Autor:innen:
Verlag:
 2014

Zusammenfassung

Die Arbeit untersucht den Einfluss zeitgeschichtlicher Ereignisse, wie der Verjährungsdebatte der 1960er Jahre, auf die Rechtsprechung zur Teilnahme an Mord und Totschlag und deren heutige Auswirkung. Wäre der BGH etwa nach Einführung der Unverjährbarkeit des Mordes der Qualifikationsthese gefolgt und hätte auf Mordgehilfen, denen anders als dem Haupttäter kein subjektives Mordmerkmal nachzuweisen war, § 28 II StGB angewendet, wären bei Tötungsverbrechen der Staats- und Makrokriminalität, insb. bei NS-Verbrechen, die gerade erst in Bezug auf BGHSt 22, 375, neu gestalteten Verjährungsregeln ausgehebelt worden. Die Taten wären entgegen dem Willen des Reformgesetzgebers verjährbar gewesen. Wollte der BGH also keine zweite Amnestierungswelle, bedurfte es der Selbständigkeitsthese. Vergleichbares gilt für die Behandlung der Mordmerkmale. Besondere Aktualität erlangt das Werk, da mit den letzten NS-Verfahren erstmalig äußere Zwänge zur Aufrechterhaltung der ständigen Rechtsprechung entfallen.


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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2014
Copyrightjahr
2014
ISBN-Print
978-3-8487-0498-9
ISBN-Online
978-3-8452-4792-2
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Neue Schriften zum Strafrecht
Band
8
Sprache
Deutsch
Seiten
683
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 4
    Autor:innen:
  2. Vorwort Kein Zugriff Seiten 5 - 24
    Autor:innen:
  3. Einleitung und Fragestellung Kein Zugriff Seiten 25 - 36
    Autor:innen:
    1. Die Rechtsvereinheitlichung im RStGB von 1871 und die Übernahme des Prämeditationsmodells aus den Partikulargesetzen Kein Zugriff Seiten 37 - 42
      Autor:innen:
    2. Der stooß´sche Vorentwurf zum Schweizerischen Strafgesetzbuch und die entsprechenden Vorarbeiten in Deutschland Kein Zugriff Seiten 42 - 55
      Autor:innen:
    3. Die Änderung des Mordtatbestandes im Jahre 1941 sowie die Einführung der limitierten Akzessorietät des § 50 Abs. 1 StGB im Jahre 1943 durch den nationalsozialistischen Gesetzgeber Kein Zugriff Seiten 55 - 59
      Autor:innen:
    4. Die nur marginalen Änderungen der Tötungstatbestände nach 1945 und die Erweiterung des § 50 StGB um die besonderen persönlichen Umstände sowie dessen Erstreckung auf strafbegründende Merkmale Kein Zugriff Seiten 59 - 60
      Autor:innen:
    5. Die Reformüberlegungen der Gegenwart Kein Zugriff Seiten 60 - 64
      Autor:innen:
      1. Die Qualifikationstheorie der zwischen 1872 und 1941 herrschenden Meinung Kein Zugriff Seiten 65 - 69
        Autor:innen:
      2. Die Exklusivitätsthese als Folge einer retrospektiven Betrachtung Kein Zugriff Seiten 69 - 72
        Autor:innen:
      3. Die Privilegierungsthese Ecksteins – Vorbild der späteren Lehre Kohlrauschs Kein Zugriff Seiten 72 - 73
        Autor:innen:
      4. Fazit Kein Zugriff Seiten 73 - 74
        Autor:innen:
      1. Autor:innen:
        1. Das Verständnis der Entwurfsverfasser in den Kommissionsberatungen Kein Zugriff
          Autor:innen:
        2. Autor:innen:
          1. Die Exklusivitätstheorie Freislers im Zusammenhang mit der von ihm vertretenen strengen Tätertypenlehre Kein Zugriff
            Autor:innen:
          2. Autor:innen:
            1. Die Privilegierungstheorie der Befürworter einer normativen Tätertypenlehre Kein Zugriff
              Autor:innen:
            2. Die Privilegierungstheorie unter Ablehnung jeglicher Tätertypenlehre Kein Zugriff
              Autor:innen:
            3. Die Bewertung der in der NS-Zeit herrschenden Privilegierungsthese Kein Zugriff
              Autor:innen:
          3. Das Drei-Stufen-Modell Mezgers Kein Zugriff
            Autor:innen:
        3. Zwischenergebnis Kein Zugriff
          Autor:innen:
      2. Autor:innen:
        1. Autor:innen:
          1. Die Qualifikationstheorie der herrschenden Lehre vor BGHSt 1, 368, als Folge einer Abkehr von der Tätertypenlehre Kein Zugriff
            Autor:innen:
          2. Das Strafzumessungskonzept Schröders Kein Zugriff
            Autor:innen:
          3. Die anachronistische Privilegierungsthese Eb. Schmidts Kein Zugriff
            Autor:innen:
          4. Das Drei-Stufen-Modell von Sax und Hall – Mezgers Lehre in neuem Gewand Kein Zugriff
            Autor:innen:
        2. Autor:innen:
          1. Der Inhalt der Entscheidung Kein Zugriff
            Autor:innen:
          2. Die Interpretation der Entscheidung Kein Zugriff
            Autor:innen:
          3. Autor:innen:
            1. Carl Werner Kirchner Kein Zugriff
              Autor:innen:
            2. Wilhelm Dotterweich Kein Zugriff
              Autor:innen:
            3. Friedrich Sauer, Wolfhart Werner und Anton Henneka Kein Zugriff
              Autor:innen:
        3. Die Reaktionen auf BGHSt 1, 368 Kein Zugriff
          Autor:innen:
      3. Autor:innen:
        1. Autor:innen:
          1. Der Inhalt des EGOWiG Kein Zugriff
            Autor:innen:
          2. Die Auswirkungen des neu gefassten § 50 Abs. 2 StGB (1968) auf die Verjährung von NS-Gewalttaten Kein Zugriff
            Autor:innen:
          3. Die Hintergründe der Einführung des EGOWiG und das Ziel einer kalten Amnestie Kein Zugriff
            Autor:innen:
        2. Autor:innen:
          1. Die Entscheidung BGHSt 22, 375 Kein Zugriff
            Autor:innen:
          2. Autor:innen:
            1. Den Mord als Qualifikation des Totschlags interpretieren Kein Zugriff
              Autor:innen:
            2. Die niedrigen Beweggründe als tatbezogene Merkmale oder Schuldmerkmale interpretieren Kein Zugriff
              Autor:innen:
            3. Die subjektive Theorie zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme aufgeben oder ein objektives Mordmerkmal bejahen Kein Zugriff
              Autor:innen:
            4. Die Wertung des § 78 Abs. 4 StGB (1975) und damit eine abstrakte Betrachtungsweise zugrunde legen Kein Zugriff
              Autor:innen:
            5. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe extensiv auslegen oder Art. 155 Abs. 2 Satz 3 EGOWiG analog anwenden Kein Zugriff
              Autor:innen:
            6. Zusammenfassung der Ergebnisse nebst Seitenblick auf die Urheber der Entscheidung Kein Zugriff
              Autor:innen:
        3. Autor:innen:
          1. Die an der Rechtsprechung orientierten Lehrmeinungen von Busch und Woesner sowie die dem Strafzumessungskonzept Schröders verwandte Auffassung von Strangas Kein Zugriff
            Autor:innen:
          2. Die Qualifikationstheorie der herrschenden Lehre Kein Zugriff
            Autor:innen:
      4. Die Aufgabe des Exklusivitätsdogmas in BGHSt 36, 231 Kein Zugriff Seiten 167 - 170
        Autor:innen:
      5. Autor:innen:
        1. Autor:innen:
          1. Autor:innen:
            1. Die Wortlautargumente Kein Zugriff
              Autor:innen:
            2. Die Entstehungsgeschichte der Norm Kein Zugriff
              Autor:innen:
            3. Autor:innen:
              1. Die Stellung des Mordtatbestandes im Gesetz Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Die fehlende Begründungskraft des Begriffs „delictum sui generis“ Kein Zugriff
                Autor:innen:
              3. Keine Rechtfertigung des Ergebnisses durch die absolut angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe Kein Zugriff
                Autor:innen:
              4. Autor:innen:
                1. [1] Kein Mordmerkmal beim Teilnehmer trotz Kenntnis des Merkmals des Haupttäters Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                2. [2] Mordmerkmal beim Teilnehmer, aber kein Mordmerkmal beim Haupttäter Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                3. [3] Gekreuzte Mordmerkmale Kein Zugriff
                  Autor:innen:
              5. Autor:innen:
                1. [5] Missachtung des Regelungszweckes des § 28 Abs. 1 StGB Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                2. [6] Verjährungsfragen und Zwischenfazit Kein Zugriff
                  Autor:innen:
          2. Autor:innen:
            1. Die Privilegierungsthese Kargls – eine (bedenkliche) Rückbesinnung auf Eb. Schmidt und Kohlrausch Kein Zugriff
              Autor:innen:
            2. Das Privilegierungskonzept Grünewalds Kein Zugriff
              Autor:innen:
            3. Die differenzierende Auffassung Klesczewskis Kein Zugriff
              Autor:innen:
            4. Die an der Rechtsprechung ausgerichtete Selbständigkeitsthese Rissing-van Saans Kein Zugriff
              Autor:innen:
        2. Die neuere Rechtsprechung des BGH Kein Zugriff
          Autor:innen:
      6. Ergebnis zum 2. Teil Kein Zugriff Seiten 219 - 220
        Autor:innen:
      1. Die Begriffsbestimmung des Merkmals der „Überlegung“ zwischen 1872 und 1941 Kein Zugriff Seiten 221 - 223
        Autor:innen:
      2. Die systematische Einordnung des Merkmals der „Überlegung“ in den Verbrechensaufbau zwischen 1872 und 1941 Kein Zugriff Seiten 223 - 232
        Autor:innen:
      3. Autor:innen:
        1. Persönliche Eigenschaften und Verhältnisse setzen stets eine Dauerhaftigkeit voraus, auf allgemeine Prinzipien kann nicht zurückgegriffen werden Kein Zugriff
          Autor:innen:
        2. Persönliche Eigenschaften und Verhältnisse setzen stets eine Dauerhaftigkeit voraus, auf allgemeine Prinzipien kann zurückgegriffen werden Kein Zugriff
          Autor:innen:
        3. Persönliche Eigenschaften und Verhältnisse setzen keine Dauerhaftigkeit voraus bzw. § 50 RStGB (1872) ist analog auf vorübergehende Merkmale anzuwenden Kein Zugriff
          Autor:innen:
      4. Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 238 - 239
        Autor:innen:
      1. Autor:innen:
        1. Aus Mordlust Kein Zugriff
          Autor:innen:
        2. Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs Kein Zugriff
          Autor:innen:
        3. Aus Habgier Kein Zugriff
          Autor:innen:
        4. Sonst aus niedrigen Beweggründen Kein Zugriff
          Autor:innen:
        5. Heimtückisch Kein Zugriff
          Autor:innen:
        6. Grausam Kein Zugriff
          Autor:innen:
        7. Mit gemeingefährlichen Mitteln Kein Zugriff
          Autor:innen:
        8. Um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken Kein Zugriff
          Autor:innen:
        9. Die Mordmerkmale unter dem Aspekt der Gefährlichkeit bzw. der Sozialschädlichkeit Kein Zugriff
          Autor:innen:
        10. Zwischenergebnis Kein Zugriff
          Autor:innen:
      2. Autor:innen:
        1. Autor:innen:
          1. Allgemeine Vorbemerkungen zum E 36 Kein Zugriff
            Autor:innen:
          2. Autor:innen:
            1. Die Mordmerkmale als Schuldmerkmale Kein Zugriff
              Autor:innen:
            2. Die Radikalisierung der Lehre von den subjektiven Unrechtsmerkmalen und der Einfluss der so genannten Kieler Schule Kein Zugriff
              Autor:innen:
          3. Autor:innen:
            1. Persönliche Eigenschaften und Verhältnisse setzen stets eine Dauerhaftigkeit voraus, auf allgemeine Prinzipien kann nicht zurückgegriffen werden Kein Zugriff
              Autor:innen:
            2. Persönliche Eigenschaften und Verhältnisse setzen keine Dauerhaftigkeit voraus bzw. § 50 RStGB (1872) ist analog auf vorübergehende Merkmale anzuwenden Kein Zugriff
              Autor:innen:
            3. § 50 RStGB (1872) ist nur strafschärfend zu berücksichtigen Kein Zugriff
              Autor:innen:
          4. Fazit Kein Zugriff
            Autor:innen:
        2. Autor:innen:
          1. Autor:innen:
            1. Autor:innen:
              1. Autor:innen:
                1. [1] Die Begründungsansätze der Rechtsprechung und verwandte Auffassungen mit dem Ziel der Vermeidung einer Akzessorietätsdurchbrechung bei gleichzeitiger Ablehnung der negativen Typenkorrektur, insbesondere BGHSt 1, 368, und BGHSt 9, 385 Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                2. [2] Die Überzeichnung der Lehre von den subjektiven Unrechtsmerkmalen durch Teile des Schrifttums, insbesondere Mezger und Blei Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                3. [3] Die Vertreter der finalen Handlungslehre, insbesondere Maurach und Welzel Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                4. [4] Abgrenzung nach den Kriterien „Gegenstand des Vorwurfs“/„individuelle Vorwerfbarkeit“ im Sinne Schweikerts Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                5. [5] Zwischenfazit Kein Zugriff
                  Autor:innen:
              2. Autor:innen:
                1. [1] Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar und es handelt sich zudem nicht um besondere persönliche Eigenschaften oder Verhältnisse, insbesondere die Rechtsprechung und die frühe Auffassung Drehers Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                2. [2] Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar, es handelt sich jedoch bei allen um besondere persönliche Eigenschaften oder Verhältnisse, die frühe Auffassung Mezgers Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                3. [3] Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar und es handelt sich nur bei den Merkmalen „grausam“, „heimtückisch“ und vergleichbaren um besondere persönliche Eigenschaften oder Verhältnisse, Schäfers Auffassung in den Sitzungen der Großen Strafrechtskommission und Vorlage für Drehers Kommentierung nach 1968 Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                4. [4] Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar und es handelt sich nur bei den Merkmalen der 1. und 3. Gruppe um besondere persönliche Eigenschaften oder Verhältnisse – Eine Konsequenz der Lehre Welzels Kein Zugriff
                  Autor:innen:
            2. Alle Mordmerkmale stellen Schuldmerkmale dar, insbesondere Schönke, Schwarz und Schmidhäuser Kein Zugriff
              Autor:innen:
            3. Autor:innen:
              1. Die 1. und die 3. Gruppe der Mordmerkmale stellen Schuldmerkmale dar, die der 2. Gruppe Unrechtsmerkmale, insbesondere OLG Celle und Jescheck Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Autor:innen:
                1. [1] Die mit Schäfers Auffassung in den Beratungen der Großen Strafrechtskommission verwandte Ansicht von Hall Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                2. [2] Nur bei den Mordmerkmalen „grausam“ und „heimtückisch“ treffen Unrechts- und Schuldelemente zusammen, insbesondere H. Mayer und Stratenwerth Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                3. [3] Neben den Mordmerkmalen „grausam“ und „heimtückisch“ treffen auch bei den Mordmerkmalen der 1. und 3. Gruppe Unrechts- und Schuldelemente zusammen, insbesondere Schröder Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                4. [4] Die Mordmerkmale betreffen vorrangig das personale Unrecht, jedoch müssen sie dem Täter auch zuzurechnen sein und betreffen daher zugleich die Schuld, die Auffassung Hardwigs – Vorlage für die spätere Zurechnungslösung Paeffgens Kein Zugriff
                  Autor:innen:
            4. Zwischenergebnis Kein Zugriff
              Autor:innen:
          2. Autor:innen:
            1. Die Behandlung strafbegründender besonderer persönlicher Unrechtsmerkmale Kein Zugriff
              Autor:innen:
            2. Autor:innen:
              1. § 50 StGB (1943) betreffe insgesamt nur Fragen der Schuld; besondere persönliche Unrechtsmerkmale müssten daher streng akzessorisch behandelt werden Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Die herrschende Lehre von der Akzessorietätsdurchbrechung Kein Zugriff
                Autor:innen:
              3. Das Strafzumessungskonzept Schröders und die negative Typenkorrektur Kein Zugriff
                Autor:innen:
            3. Autor:innen:
              1. Streng akzessorische Behandlung spezieller Schuldmerkmale, insbesondere der OGH Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Autor:innen:
                1. [1] Uneingeschränkte Anwendbarkeit des § 50 Abs. 1 StGB (1943), insbesondere Schwarz und Schmidhäuser Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                2. [2] Anwendbarkeit des § 50 Abs. 1 StGB nur auf strafmodifizierende Schuldmerkmale, insbesondere die frühe Auffassung von Gallas und die Auffassung von Lange Kein Zugriff
                  Autor:innen:
              3. Autor:innen:
                1. [1] § 50 StGB (1943) betreffe in Abs. 1 Fragen der Strafbegründungsschuld, in Abs. 2 Fragen des personalen Unrechts, insbesondere Maurach und Welzel Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                2. [2] § 50 Abs. 1 StGB (1943) betreffe die Schuld insgesamt, Abs. 2 ebenfalls Fragen der Schuld und darüber hinaus Fragen des Unrechts, insbesondere die spätere Auffassung von Gallas und die Auffassung von Lackner Kein Zugriff
                  Autor:innen:
              4. § 50 Abs. 2 StGB (1943) ist nur strafschärfend zu berücksichtigen, insbesondere Kohlrausch Kein Zugriff
                Autor:innen:
            4. Autor:innen:
              1. Einheitliche Behandlung beider Komponenten Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Differenzierende Auffassung Kein Zugriff
                Autor:innen:
          3. Fazit Kein Zugriff
            Autor:innen:
        3. Autor:innen:
          1. Autor:innen:
            1. Autor:innen:
              1. Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar und es handelt sich zudem nicht um besondere persönliche Merkmale, insbesondere Kammergericht und Generalbundesanwalt Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar und es handelt sich nur bei den Mordmerkmalen der 1. und 3. Gruppe um besondere persönliche Merkmale, insbesondere der BGH und Welzel Kein Zugriff
                Autor:innen:
              3. Die an der Verjährungsproblematik orientierte Auffassung Drehers und Tröndles Kein Zugriff
                Autor:innen:
            2. Alle Mordmerkmale stellen Schuldmerkmale dar, insbesondere Köhler und Lange Kein Zugriff
              Autor:innen:
            3. Autor:innen:
              1. Die Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe stellen Schuldmerkmale dar, die der 2. Gruppe Unrechtsmerkmale, insbesondere Jescheck und Wessels Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Autor:innen:
                1. [1] Nur bei den Mordmerkmalen „heimtückisch“ und „grausam“ treffen Unrechts- und Schuldelemente zusammen, insbesondere Schmidhäuser und Langer Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                2. [2] Die Zurechnungslösung Paeffgens Kein Zugriff
                  Autor:innen:
            4. Zwischenergebnis Kein Zugriff
              Autor:innen:
          2. Autor:innen:
            1. Die Behandlung von strafbegründenden besonderen persönlichen Unrechtsmerkmalen Kein Zugriff
              Autor:innen:
            2. Autor:innen:
              1. Die Lehre von der Akzessorietätsdurchbrechung nach gängiger Meinung Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Die auf Wagner zurückgehende Strafzumessungslösung – später fortentwickelt von Cortes Rosa und Roxin Kein Zugriff
                Autor:innen:
              3. Die streng akzessorische Behandlung der Mordmerkmale nach Otto Kein Zugriff
                Autor:innen:
            3. Autor:innen:
              1. Anwendbarkeit des § 50 Abs. 2 und 3 StGB (1968)/§ 28 StGB (1975), insbesondere Welzel, Dreher, aber nun auch Cramer in Abkehr von der Auffassung Schröders Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Anwendbarkeit des § 50 Abs. 1 StGB (1968)/§ 29 StGB (1975), insbesondere Langer und die frühe Auffassung von Jescheck Kein Zugriff
                Autor:innen:
              3. Zwischen strafbegründenden und sonstigen Schuldmerkmalen differenzierende Auffassung, insbesondere Schmidhäuser und die spätere Auffassung von Jescheck Kein Zugriff
                Autor:innen:
            4. Autor:innen:
              1. Einheitliche Behandlung beider Komponenten Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Differenzierende Auffassung Kein Zugriff
                Autor:innen:
          3. Fazit Kein Zugriff
            Autor:innen:
        4. Autor:innen:
          1. Autor:innen:
            1. Autor:innen:
              1. Die Nachwirkungen des Finalismus Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Anlehnung an die Rechtsprechung und die überzeichnete Lehre von den subjektiven Unrechtsmerkmalen Kein Zugriff
                Autor:innen:
              3. Die Auffassung Ottos Kein Zugriff
                Autor:innen:
              4. Zwischenergebnis Kein Zugriff
                Autor:innen:
            2. Die Auffassung von Müssig Kein Zugriff
              Autor:innen:
            3. Bis auf das Merkmal der gemeingefährlichen Mittel stellen alle Mordmerkmale Schuldmerkmale dar, insbesondere Köhler und Puppe Kein Zugriff
              Autor:innen:
            4. Autor:innen:
              1. Die Mordmerkmale der 1. und der 3. Gruppe stellen Schuldmerkmale dar, die der 2. Gruppe Unrechtsmerkmale, insbesondere Weigend, Beulke und Eser Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Autor:innen:
                1. [1] Nur bei den Merkmalen „heimtückisch“ und „grausam“ treffen Unrechts- und Schuldelemente zusammen, insbesondere Langer und Roxin Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                2. [2] Neben den Mordmerkmalen „heimtückisch“ und „grausam“ treffen auch bei den Merkmalen der 1. und der 3. Gruppe Unrechts- und Schuldelemente zusammen, insbesondere Küper im Anschluss an Paeffgen Kein Zugriff
                  Autor:innen:
                3. [3] Die differenzierende Auffassung Klesczewskis Kein Zugriff
                  Autor:innen:
          2. Autor:innen:
            1. Die bisherigen Erkenntnisse über Inhalt und Struktur der Mordmerkmale Kein Zugriff
              Autor:innen:
            2. Die Folgen für den Umgang mit den Mordmerkmalen Kein Zugriff
              Autor:innen:
            3. Übereinstimmungen der vorgeschlagenen Auslegung mit dem AE-Leben und weiteren Reformvorschlägen Kein Zugriff
              Autor:innen:
            4. Fazit Kein Zugriff
              Autor:innen:
          3. Autor:innen:
            1. Autor:innen:
              1. Die gängige Auslegung des § 28 Abs. 1 StGB Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 28 Abs. 1 StGB auf echte Sonderdelikte, insbesondere Küper Kein Zugriff
                Autor:innen:
              3. Strenge Akzessorietät der Unrechtsmerkmale nach Grünwald Kein Zugriff
                Autor:innen:
              4. Stellungnahme Kein Zugriff
                Autor:innen:
            2. Autor:innen:
              1. Die Lehre von der Akzessorietätsdurchbrechung nach gängiger Meinung Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Die Strafzumessungslösung, insbesondere Hake und Roxin Kein Zugriff
                Autor:innen:
              3. Streng akzessorische Behandlung der Mordmerkmale nach Otto Kein Zugriff
                Autor:innen:
              4. Pflichtdelikte werden immer nur nach § 28 Abs. 1 StGB behandelt, insbesondere Puppe Kein Zugriff
                Autor:innen:
              5. Stellungnahme Kein Zugriff
                Autor:innen:
            3. Autor:innen:
              1. Anwendbarkeit des § 28 StGB, insbesondere Puppe und Schünemann Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Uneingeschränkte Anwendbarkeit des § 29 StGB, insbesondere Klesczewski und Langer Kein Zugriff
                Autor:innen:
              3. Zwischen strafbegründenden und sonstigen Schuldmerkmalen differenzierende Auffassung, insbesondere Roxin und Küper Kein Zugriff
                Autor:innen:
              4. Stellungnahme Kein Zugriff
                Autor:innen:
            4. Autor:innen:
              1. Einheitliche Behandlung beider Komponenten Kein Zugriff
                Autor:innen:
              2. Differenzierende Auffassung Kein Zugriff
                Autor:innen:
              3. Die Auffassung Puppes Kein Zugriff
                Autor:innen:
              4. Stellungnahme Kein Zugriff
                Autor:innen:
      3. Ergebnis zum 3. Teil Kein Zugriff Seiten 603 - 612
        Autor:innen:
  4. Gesamtergebnis und Zusammenfassung der Lösungen de lege lata und de lege ferenda Kein Zugriff Seiten 613 - 620
    Autor:innen:
      1. Die Fassung des Reichsstrafgesetzbuches vom 15.5.1871, RGBl. I, S. 127 (136), damals §§ 48, 49, in Kraft getreten am 1.1.1872 Kein Zugriff Seiten 621 - 621
        Autor:innen:
      2. Die Fassungen der Entwürfe eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Radbruch-Entwurf) sowie 1925, dort jeweils §§ 25, 26 Kein Zugriff Seiten 621 - 622
        Autor:innen:
      3. Die Fassung des Entwurfs eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1927, dort §§ 29, 30 Kein Zugriff Seiten 622 - 622
        Autor:innen:
      4. Die Fassung des Entwurfs eines neuen Deutschen Strafgesetzbuches von 1936, dort § 4 Kein Zugriff Seiten 622 - 622
        Autor:innen:
      5. Die Fassung der Verordnung zur Durchführung der Strafrechtsangleichungsverordnung vom 29.5.1943, RGBl. I, S. 341 (341 f.), damals §§ 48, 49, in Kraft getreten am 15.6.1943 Kein Zugriff Seiten 622 - 623
        Autor:innen:
      6. Die Fassung des 5. Entwurfs eines Strafgesetzbuches, E 1962, dort §§ 30, 31 Kein Zugriff Seiten 623 - 623
        Autor:innen:
      7. Die Fassung des Alternativentwurfs eines Strafgesetzbuches von 1969, dort §§ 28, 29 Kein Zugriff Seiten 623 - 623
        Autor:innen:
      8. Die Fassung des 2. Strafrechtsreformgesetzes vom 4.7.1969, BGBl. I, S. 717 (721), von damals an §§ 26, 27, heute geltende Fassung, in Kraft getreten am 1.1.1975 Kein Zugriff Seiten 623 - 624
        Autor:innen:
      1. Die Fassung des Reichsstrafgesetzbuches vom 15.5.1871, RGBl. I, S. 127 (136), damals § 50, in Kraft getreten am 1.1.1872 Kein Zugriff Seiten 624 - 624
        Autor:innen:
      2. Die Fassungen der Entwürfe eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Radbruch-Entwurf) sowie 1925, dort jeweils §§ 27, 28 Kein Zugriff Seiten 624 - 624
        Autor:innen:
      3. Die Fassung des Entwurfs eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1927, dort §§ 31, 32 Kein Zugriff Seiten 624 - 625
        Autor:innen:
      4. Die Fassung des Entwurfs eines neuen Deutschen Strafgesetzbuches von 1936, dort § 5 Kein Zugriff Seiten 625 - 625
        Autor:innen:
      5. Die Fassung der Strafrechtsangleichungsverordnung vom 29.5.1943, RGBl. I, S. 339 (339), damals § 50, in Kraft getreten am 15.6.1943 Kein Zugriff Seiten 625 - 625
        Autor:innen:
      6. Die Fassung des 5. Entwurfs eines Strafgesetzbuches, E 1962, dort §§ 33, 34 Kein Zugriff Seiten 625 - 626
        Autor:innen:
      7. Die Fassung des Einführungsgesetzes zum Ordnungswidrigkeitengesetz vom 24.5.1968, BGBl. I, S. 503 (506), damals § 50, in Kraft getreten am 1.10.1968 Kein Zugriff Seiten 626 - 626
        Autor:innen:
      8. Die Fassung des Alternativentwurfs eines Strafgesetzbuches von 1969, dort §§ 30, 31 Kein Zugriff Seiten 626 - 626
        Autor:innen:
      9. Die Fassung des 2. Strafrechtsreformgesetzes vom 4.7.1969, BGBl. I, S. 717 (721), von damals an §§ 28, 29, heute geltende Fassung, in Kraft getreten am 1.1.1975 Kein Zugriff Seiten 626 - 627
        Autor:innen:
      1. Die Fassungen der Entwürfe eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Radbruch-Entwurf) sowie 1925, dort jeweils § 67 Kein Zugriff Seiten 627 - 627
        Autor:innen:
      2. Die Fassung des Entwurfs eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1927, dort § 69 Kein Zugriff Seiten 627 - 628
        Autor:innen:
      3. Die Fassung des Entwurfs eines neuen Deutschen Strafgesetzbuches von 1936, dort § 48 Kein Zugriff Seiten 628 - 628
        Autor:innen:
      4. Die Fassung des 2. Strafrechtsreformgesetzes vom 4.7.1969, BGBl. I, S. 717 (723), von damals an § 46, in Kraft getreten am 1.1.1975 Kein Zugriff Seiten 628 - 628
        Autor:innen:
      5. Die Fassung des 1. Opferschutzgesetzes vom 18.12.1986, BGBl. I, S. 2496 (2499), § 46, heute geltende Fassung, in Kraft getreten am 1.4.1987 Kein Zugriff Seiten 628 - 629
        Autor:innen:
      1. Die Fassung des Reichsstrafgesetzbuches vom 15.5.1871, RGBl. I, S. 127 (139), damals § 67, in Kraft getreten am 1.1.1872 Kein Zugriff Seiten 629 - 629
        Autor:innen:
      2. Die Fassung des Gesetzes über gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24.11.1933, RGBl. I, S. 995 (998), damals § 67, in Kraft getreten am 1.1.1934 Kein Zugriff Seiten 629 - 630
        Autor:innen:
      3. Die Fassung des 2. Strafrechtsreformgesetzes vom 4.7.1969, BGBl. I, S. 717 (738), von nun an § 78, in Kraft getreten am 1.1.1975 Kein Zugriff Seiten 630 - 630
        Autor:innen:
      4. Die Fassung des 16. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 16.7.1979, BGBl. I, S. 1046 (1046), § 78, in Kraft getreten am 22.7.1979 Kein Zugriff Seiten 630 - 631
        Autor:innen:
      5. Die Fassung des 21. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13.6.1985, BGBl. I, S. 965 (965), § 78, in Kraft getreten am 1.8.1985 Kein Zugriff Seiten 631 - 631
        Autor:innen:
      6. Die Fassung des Gesetzes zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches vom 26.6.2002, BGBl. I, S. 2254 (2258), § 78, heute geltende Fassung, in Kraft getreten am 30.6.2002 Kein Zugriff Seiten 631 - 632
        Autor:innen:
      1. Die Fassung des Reichsstrafgesetzbuches vom 15.5.1871, RGBl. I, S. 127 (166 f.), von damals an §§ 211, 212, in Kraft getreten am 1.1.1872 Kein Zugriff Seiten 632 - 632
        Autor:innen:
      2. Die Fassung des Entwurfs eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Radbruch-Entwurf), dort §§ 218, 219 Kein Zugriff Seiten 632 - 632
        Autor:innen:
      3. Die Fassung des Entwurfs eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1925, dort §§ 221, 222 Kein Zugriff Seiten 632 - 633
        Autor:innen:
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        Autor:innen:
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        Autor:innen:
      6. Die Fassung des Gesetzes zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches vom 4.9.1941, RGBl. I, S. 549 (549), §§ 211, 212, in Kraft getreten am 15.9.1941 Kein Zugriff Seiten 633 - 634
        Autor:innen:
      7. Die Fassung des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 4.8.1953, BGBl. I, S. 735 (735/742), §§ 211, 212, in Kraft getreten am 1.10.1953 Kein Zugriff Seiten 634 - 634
        Autor:innen:
      8. Die Fassung des 5. Entwurfs eines Strafgesetzbuches, E 1962, dort §§ 134, 135 Kein Zugriff Seiten 634 - 635
        Autor:innen:
      9. Die Fassung des 1. Strafrechtsreformgesetzes vom 25.6.1969, BGBl. I, S. 645 (657), §§ 211, 212, in Kraft getreten am 1.4.1970 Kein Zugriff Seiten 635 - 635
        Autor:innen:
      10. Die Fassung des Alternativentwurfs eines Strafgesetzbuches von 1970, dort § 100 Kein Zugriff Seiten 635 - 636
        Autor:innen:
      11. Die Fassung des Einführungsgesetzes zum OWiG vom 2.3.1974, BGBl. I, S. 469 (488), §§ 211, 212, in Kraft getreten am 1.1.1975, neu bekanntgemacht durch das Gesetz zur Neufassung des StGB vom 2.1.1975, BGBl. I, S. 1 (57), heute geltende Fassung Kein Zugriff Seiten 636 - 636
        Autor:innen:
      12. Die Fassung des Entwurfs des Bundesjustizministeriums zur Erneuerung der Tötungstatbestände von 2001 Kein Zugriff Seiten 636 - 637
        Autor:innen:
      13. Die Fassung des Alternativentwurfs eines Strafgesetzbuches von 2008, dort §§ 211, 212 Kein Zugriff Seiten 637 - 638
        Autor:innen:
  5. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 639 - 683
    Autor:innen:

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