Die Akzessorietät der Teilnahme an Mord und Totschlag
Eine dogmengeschichtliche Rekonstruktion eines ungelösten Problems- Autor:innen:
- Reihe:
- Neue Schriften zum Strafrecht, Band 8
- Verlag:
- 15.01.2014
Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht den Einfluss zeitgeschichtlicher Ereignisse, wie der Verjährungsdebatte der 1960er Jahre, auf die Rechtsprechung zur Teilnahme an Mord und Totschlag und deren heutige Auswirkung. Wäre der BGH etwa nach Einführung der Unverjährbarkeit des Mordes der Qualifikationsthese gefolgt und hätte auf Mordgehilfen, denen anders als dem Haupttäter kein subjektives Mordmerkmal nachzuweisen war, § 28 II StGB angewendet, wären bei Tötungsverbrechen der Staats- und Makrokriminalität, insb. bei NS-Verbrechen, die gerade erst in Bezug auf BGHSt 22, 375, neu gestalteten Verjährungsregeln ausgehebelt worden. Die Taten wären entgegen dem Willen des Reformgesetzgebers verjährbar gewesen. Wollte der BGH also keine zweite Amnestierungswelle, bedurfte es der Selbständigkeitsthese. Vergleichbares gilt für die Behandlung der Mordmerkmale. Besondere Aktualität erlangt das Werk, da mit den letzten NS-Verfahren erstmalig äußere Zwänge zur Aufrechterhaltung der ständigen Rechtsprechung entfallen.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2014
- Erscheinungsdatum
- 15.01.2014
- ISBN-Print
- 978-3-8487-0498-9
- ISBN-Online
- 978-3-8452-4792-2
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Neue Schriften zum Strafrecht
- Band
- 8
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 683
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 4
- Vorwort Kein Zugriff Seiten 5 - 24
- Einleitung und Fragestellung Kein Zugriff Seiten 25 - 36
- Die Rechtsvereinheitlichung im RStGB von 1871 und die Übernahme des Prämeditationsmodells aus den Partikulargesetzen Kein Zugriff Seiten 37 - 42
- Der stooß´sche Vorentwurf zum Schweizerischen Strafgesetzbuch und die entsprechenden Vorarbeiten in Deutschland Kein Zugriff Seiten 42 - 55
- Die Änderung des Mordtatbestandes im Jahre 1941 sowie die Einführung der limitierten Akzessorietät des § 50 Abs. 1 StGB im Jahre 1943 durch den nationalsozialistischen Gesetzgeber Kein Zugriff Seiten 55 - 59
- Die nur marginalen Änderungen der Tötungstatbestände nach 1945 und die Erweiterung des § 50 StGB um die besonderen persönlichen Umstände sowie dessen Erstreckung auf strafbegründende Merkmale Kein Zugriff Seiten 59 - 60
- Die Reformüberlegungen der Gegenwart Kein Zugriff Seiten 60 - 64
- Die Qualifikationstheorie der zwischen 1872 und 1941 herrschenden Meinung Kein Zugriff Seiten 65 - 69
- Die Exklusivitätsthese als Folge einer retrospektiven Betrachtung Kein Zugriff Seiten 69 - 72
- Die Privilegierungsthese Ecksteins – Vorbild der späteren Lehre Kohlrauschs Kein Zugriff Seiten 72 - 73
- Fazit Kein Zugriff Seiten 73 - 74
- Das Verständnis der Entwurfsverfasser in den Kommissionsberatungen Kein Zugriff
- Die Exklusivitätstheorie Freislers im Zusammenhang mit der von ihm vertretenen strengen Tätertypenlehre Kein Zugriff
- Die Privilegierungstheorie der Befürworter einer normativen Tätertypenlehre Kein Zugriff
- Die Privilegierungstheorie unter Ablehnung jeglicher Tätertypenlehre Kein Zugriff
- Die Bewertung der in der NS-Zeit herrschenden Privilegierungsthese Kein Zugriff
- Das Drei-Stufen-Modell Mezgers Kein Zugriff
- Zwischenergebnis Kein Zugriff
- Die Qualifikationstheorie der herrschenden Lehre vor BGHSt 1, 368, als Folge einer Abkehr von der Tätertypenlehre Kein Zugriff
- Das Strafzumessungskonzept Schröders Kein Zugriff
- Die anachronistische Privilegierungsthese Eb. Schmidts Kein Zugriff
- Das Drei-Stufen-Modell von Sax und Hall – Mezgers Lehre in neuem Gewand Kein Zugriff
- Der Inhalt der Entscheidung Kein Zugriff
- Die Interpretation der Entscheidung Kein Zugriff
- Carl Werner Kirchner Kein Zugriff
- Wilhelm Dotterweich Kein Zugriff
- Friedrich Sauer, Wolfhart Werner und Anton Henneka Kein Zugriff
- Die Reaktionen auf BGHSt 1, 368 Kein Zugriff
- Der Inhalt des EGOWiG Kein Zugriff
- Die Auswirkungen des neu gefassten § 50 Abs. 2 StGB (1968) auf die Verjährung von NS-Gewalttaten Kein Zugriff
- Die Hintergründe der Einführung des EGOWiG und das Ziel einer kalten Amnestie Kein Zugriff
- Die Entscheidung BGHSt 22, 375 Kein Zugriff
- Den Mord als Qualifikation des Totschlags interpretieren Kein Zugriff
- Die niedrigen Beweggründe als tatbezogene Merkmale oder Schuldmerkmale interpretieren Kein Zugriff
- Die subjektive Theorie zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme aufgeben oder ein objektives Mordmerkmal bejahen Kein Zugriff
- Die Wertung des § 78 Abs. 4 StGB (1975) und damit eine abstrakte Betrachtungsweise zugrunde legen Kein Zugriff
- Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe extensiv auslegen oder Art. 155 Abs. 2 Satz 3 EGOWiG analog anwenden Kein Zugriff
- Zusammenfassung der Ergebnisse nebst Seitenblick auf die Urheber der Entscheidung Kein Zugriff
- Die an der Rechtsprechung orientierten Lehrmeinungen von Busch und Woesner sowie die dem Strafzumessungskonzept Schröders verwandte Auffassung von Strangas Kein Zugriff
- Die Qualifikationstheorie der herrschenden Lehre Kein Zugriff
- Die Aufgabe des Exklusivitätsdogmas in BGHSt 36, 231 Kein Zugriff Seiten 167 - 170
- Die Wortlautargumente Kein Zugriff
- Die Entstehungsgeschichte der Norm Kein Zugriff
- Die Stellung des Mordtatbestandes im Gesetz Kein Zugriff
- Die fehlende Begründungskraft des Begriffs „delictum sui generis“ Kein Zugriff
- Keine Rechtfertigung des Ergebnisses durch die absolut angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe Kein Zugriff
- [1] Kein Mordmerkmal beim Teilnehmer trotz Kenntnis des Merkmals des Haupttäters Kein Zugriff
- [2] Mordmerkmal beim Teilnehmer, aber kein Mordmerkmal beim Haupttäter Kein Zugriff
- [3] Gekreuzte Mordmerkmale Kein Zugriff
- [5] Missachtung des Regelungszweckes des § 28 Abs. 1 StGB Kein Zugriff
- [6] Verjährungsfragen und Zwischenfazit Kein Zugriff
- Die Privilegierungsthese Kargls – eine (bedenkliche) Rückbesinnung auf Eb. Schmidt und Kohlrausch Kein Zugriff
- Das Privilegierungskonzept Grünewalds Kein Zugriff
- Die differenzierende Auffassung Klesczewskis Kein Zugriff
- Die an der Rechtsprechung ausgerichtete Selbständigkeitsthese Rissing-van Saans Kein Zugriff
- Die neuere Rechtsprechung des BGH Kein Zugriff
- Ergebnis zum 2. Teil Kein Zugriff Seiten 219 - 220
- Die Begriffsbestimmung des Merkmals der „Überlegung“ zwischen 1872 und 1941 Kein Zugriff Seiten 221 - 223
- Die systematische Einordnung des Merkmals der „Überlegung“ in den Verbrechensaufbau zwischen 1872 und 1941 Kein Zugriff Seiten 223 - 232
- Persönliche Eigenschaften und Verhältnisse setzen stets eine Dauerhaftigkeit voraus, auf allgemeine Prinzipien kann nicht zurückgegriffen werden Kein Zugriff
- Persönliche Eigenschaften und Verhältnisse setzen stets eine Dauerhaftigkeit voraus, auf allgemeine Prinzipien kann zurückgegriffen werden Kein Zugriff
- Persönliche Eigenschaften und Verhältnisse setzen keine Dauerhaftigkeit voraus bzw. § 50 RStGB (1872) ist analog auf vorübergehende Merkmale anzuwenden Kein Zugriff
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 238 - 239
- Aus Mordlust Kein Zugriff
- Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs Kein Zugriff
- Aus Habgier Kein Zugriff
- Sonst aus niedrigen Beweggründen Kein Zugriff
- Heimtückisch Kein Zugriff
- Grausam Kein Zugriff
- Mit gemeingefährlichen Mitteln Kein Zugriff
- Um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken Kein Zugriff
- Die Mordmerkmale unter dem Aspekt der Gefährlichkeit bzw. der Sozialschädlichkeit Kein Zugriff
- Zwischenergebnis Kein Zugriff
- Allgemeine Vorbemerkungen zum E 36 Kein Zugriff
- Die Mordmerkmale als Schuldmerkmale Kein Zugriff
- Die Radikalisierung der Lehre von den subjektiven Unrechtsmerkmalen und der Einfluss der so genannten Kieler Schule Kein Zugriff
- Persönliche Eigenschaften und Verhältnisse setzen stets eine Dauerhaftigkeit voraus, auf allgemeine Prinzipien kann nicht zurückgegriffen werden Kein Zugriff
- Persönliche Eigenschaften und Verhältnisse setzen keine Dauerhaftigkeit voraus bzw. § 50 RStGB (1872) ist analog auf vorübergehende Merkmale anzuwenden Kein Zugriff
- § 50 RStGB (1872) ist nur strafschärfend zu berücksichtigen Kein Zugriff
- Fazit Kein Zugriff
- [1] Die Begründungsansätze der Rechtsprechung und verwandte Auffassungen mit dem Ziel der Vermeidung einer Akzessorietätsdurchbrechung bei gleichzeitiger Ablehnung der negativen Typenkorrektur, insbesondere BGHSt 1, 368, und BGHSt 9, 385 Kein Zugriff
- [2] Die Überzeichnung der Lehre von den subjektiven Unrechtsmerkmalen durch Teile des Schrifttums, insbesondere Mezger und Blei Kein Zugriff
- [3] Die Vertreter der finalen Handlungslehre, insbesondere Maurach und Welzel Kein Zugriff
- [4] Abgrenzung nach den Kriterien „Gegenstand des Vorwurfs“/„individuelle Vorwerfbarkeit“ im Sinne Schweikerts Kein Zugriff
- [5] Zwischenfazit Kein Zugriff
- [1] Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar und es handelt sich zudem nicht um besondere persönliche Eigenschaften oder Verhältnisse, insbesondere die Rechtsprechung und die frühe Auffassung Drehers Kein Zugriff
- [2] Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar, es handelt sich jedoch bei allen um besondere persönliche Eigenschaften oder Verhältnisse, die frühe Auffassung Mezgers Kein Zugriff
- [3] Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar und es handelt sich nur bei den Merkmalen „grausam“, „heimtückisch“ und vergleichbaren um besondere persönliche Eigenschaften oder Verhältnisse, Schäfers Auffassung in den Sitzungen der Großen Strafrechtskommission und Vorlage für Drehers Kommentierung nach 1968 Kein Zugriff
- [4] Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar und es handelt sich nur bei den Merkmalen der 1. und 3. Gruppe um besondere persönliche Eigenschaften oder Verhältnisse – Eine Konsequenz der Lehre Welzels Kein Zugriff
- Alle Mordmerkmale stellen Schuldmerkmale dar, insbesondere Schönke, Schwarz und Schmidhäuser Kein Zugriff
- Die 1. und die 3. Gruppe der Mordmerkmale stellen Schuldmerkmale dar, die der 2. Gruppe Unrechtsmerkmale, insbesondere OLG Celle und Jescheck Kein Zugriff
- [1] Die mit Schäfers Auffassung in den Beratungen der Großen Strafrechtskommission verwandte Ansicht von Hall Kein Zugriff
- [2] Nur bei den Mordmerkmalen „grausam“ und „heimtückisch“ treffen Unrechts- und Schuldelemente zusammen, insbesondere H. Mayer und Stratenwerth Kein Zugriff
- [3] Neben den Mordmerkmalen „grausam“ und „heimtückisch“ treffen auch bei den Mordmerkmalen der 1. und 3. Gruppe Unrechts- und Schuldelemente zusammen, insbesondere Schröder Kein Zugriff
- [4] Die Mordmerkmale betreffen vorrangig das personale Unrecht, jedoch müssen sie dem Täter auch zuzurechnen sein und betreffen daher zugleich die Schuld, die Auffassung Hardwigs – Vorlage für die spätere Zurechnungslösung Paeffgens Kein Zugriff
- Zwischenergebnis Kein Zugriff
- Die Behandlung strafbegründender besonderer persönlicher Unrechtsmerkmale Kein Zugriff
- § 50 StGB (1943) betreffe insgesamt nur Fragen der Schuld; besondere persönliche Unrechtsmerkmale müssten daher streng akzessorisch behandelt werden Kein Zugriff
- Die herrschende Lehre von der Akzessorietätsdurchbrechung Kein Zugriff
- Das Strafzumessungskonzept Schröders und die negative Typenkorrektur Kein Zugriff
- Streng akzessorische Behandlung spezieller Schuldmerkmale, insbesondere der OGH Kein Zugriff
- [1] Uneingeschränkte Anwendbarkeit des § 50 Abs. 1 StGB (1943), insbesondere Schwarz und Schmidhäuser Kein Zugriff
- [2] Anwendbarkeit des § 50 Abs. 1 StGB nur auf strafmodifizierende Schuldmerkmale, insbesondere die frühe Auffassung von Gallas und die Auffassung von Lange Kein Zugriff
- [1] § 50 StGB (1943) betreffe in Abs. 1 Fragen der Strafbegründungsschuld, in Abs. 2 Fragen des personalen Unrechts, insbesondere Maurach und Welzel Kein Zugriff
- [2] § 50 Abs. 1 StGB (1943) betreffe die Schuld insgesamt, Abs. 2 ebenfalls Fragen der Schuld und darüber hinaus Fragen des Unrechts, insbesondere die spätere Auffassung von Gallas und die Auffassung von Lackner Kein Zugriff
- § 50 Abs. 2 StGB (1943) ist nur strafschärfend zu berücksichtigen, insbesondere Kohlrausch Kein Zugriff
- Einheitliche Behandlung beider Komponenten Kein Zugriff
- Differenzierende Auffassung Kein Zugriff
- Fazit Kein Zugriff
- Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar und es handelt sich zudem nicht um besondere persönliche Merkmale, insbesondere Kammergericht und Generalbundesanwalt Kein Zugriff
- Die Mordmerkmale stellen Unrechtsmerkmale dar und es handelt sich nur bei den Mordmerkmalen der 1. und 3. Gruppe um besondere persönliche Merkmale, insbesondere der BGH und Welzel Kein Zugriff
- Die an der Verjährungsproblematik orientierte Auffassung Drehers und Tröndles Kein Zugriff
- Alle Mordmerkmale stellen Schuldmerkmale dar, insbesondere Köhler und Lange Kein Zugriff
- Die Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe stellen Schuldmerkmale dar, die der 2. Gruppe Unrechtsmerkmale, insbesondere Jescheck und Wessels Kein Zugriff
- [1] Nur bei den Mordmerkmalen „heimtückisch“ und „grausam“ treffen Unrechts- und Schuldelemente zusammen, insbesondere Schmidhäuser und Langer Kein Zugriff
- [2] Die Zurechnungslösung Paeffgens Kein Zugriff
- Zwischenergebnis Kein Zugriff
- Die Behandlung von strafbegründenden besonderen persönlichen Unrechtsmerkmalen Kein Zugriff
- Die Lehre von der Akzessorietätsdurchbrechung nach gängiger Meinung Kein Zugriff
- Die auf Wagner zurückgehende Strafzumessungslösung – später fortentwickelt von Cortes Rosa und Roxin Kein Zugriff
- Die streng akzessorische Behandlung der Mordmerkmale nach Otto Kein Zugriff
- Anwendbarkeit des § 50 Abs. 2 und 3 StGB (1968)/§ 28 StGB (1975), insbesondere Welzel, Dreher, aber nun auch Cramer in Abkehr von der Auffassung Schröders Kein Zugriff
- Anwendbarkeit des § 50 Abs. 1 StGB (1968)/§ 29 StGB (1975), insbesondere Langer und die frühe Auffassung von Jescheck Kein Zugriff
- Zwischen strafbegründenden und sonstigen Schuldmerkmalen differenzierende Auffassung, insbesondere Schmidhäuser und die spätere Auffassung von Jescheck Kein Zugriff
- Einheitliche Behandlung beider Komponenten Kein Zugriff
- Differenzierende Auffassung Kein Zugriff
- Fazit Kein Zugriff
- Die Nachwirkungen des Finalismus Kein Zugriff
- Anlehnung an die Rechtsprechung und die überzeichnete Lehre von den subjektiven Unrechtsmerkmalen Kein Zugriff
- Die Auffassung Ottos Kein Zugriff
- Zwischenergebnis Kein Zugriff
- Die Auffassung von Müssig Kein Zugriff
- Bis auf das Merkmal der gemeingefährlichen Mittel stellen alle Mordmerkmale Schuldmerkmale dar, insbesondere Köhler und Puppe Kein Zugriff
- Die Mordmerkmale der 1. und der 3. Gruppe stellen Schuldmerkmale dar, die der 2. Gruppe Unrechtsmerkmale, insbesondere Weigend, Beulke und Eser Kein Zugriff
- [1] Nur bei den Merkmalen „heimtückisch“ und „grausam“ treffen Unrechts- und Schuldelemente zusammen, insbesondere Langer und Roxin Kein Zugriff
- [2] Neben den Mordmerkmalen „heimtückisch“ und „grausam“ treffen auch bei den Merkmalen der 1. und der 3. Gruppe Unrechts- und Schuldelemente zusammen, insbesondere Küper im Anschluss an Paeffgen Kein Zugriff
- [3] Die differenzierende Auffassung Klesczewskis Kein Zugriff
- Die bisherigen Erkenntnisse über Inhalt und Struktur der Mordmerkmale Kein Zugriff
- Die Folgen für den Umgang mit den Mordmerkmalen Kein Zugriff
- Übereinstimmungen der vorgeschlagenen Auslegung mit dem AE-Leben und weiteren Reformvorschlägen Kein Zugriff
- Fazit Kein Zugriff
- Die gängige Auslegung des § 28 Abs. 1 StGB Kein Zugriff
- Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 28 Abs. 1 StGB auf echte Sonderdelikte, insbesondere Küper Kein Zugriff
- Strenge Akzessorietät der Unrechtsmerkmale nach Grünwald Kein Zugriff
- Stellungnahme Kein Zugriff
- Die Lehre von der Akzessorietätsdurchbrechung nach gängiger Meinung Kein Zugriff
- Die Strafzumessungslösung, insbesondere Hake und Roxin Kein Zugriff
- Streng akzessorische Behandlung der Mordmerkmale nach Otto Kein Zugriff
- Pflichtdelikte werden immer nur nach § 28 Abs. 1 StGB behandelt, insbesondere Puppe Kein Zugriff
- Stellungnahme Kein Zugriff
- Anwendbarkeit des § 28 StGB, insbesondere Puppe und Schünemann Kein Zugriff
- Uneingeschränkte Anwendbarkeit des § 29 StGB, insbesondere Klesczewski und Langer Kein Zugriff
- Zwischen strafbegründenden und sonstigen Schuldmerkmalen differenzierende Auffassung, insbesondere Roxin und Küper Kein Zugriff
- Stellungnahme Kein Zugriff
- Einheitliche Behandlung beider Komponenten Kein Zugriff
- Differenzierende Auffassung Kein Zugriff
- Die Auffassung Puppes Kein Zugriff
- Stellungnahme Kein Zugriff
- Ergebnis zum 3. Teil Kein Zugriff Seiten 603 - 612
- Gesamtergebnis und Zusammenfassung der Lösungen de lege lata und de lege ferenda Kein Zugriff Seiten 613 - 620
- Die Fassung des Reichsstrafgesetzbuches vom 15.5.1871, RGBl. I, S. 127 (136), damals §§ 48, 49, in Kraft getreten am 1.1.1872 Kein Zugriff Seiten 621 - 621
- Die Fassungen der Entwürfe eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Radbruch-Entwurf) sowie 1925, dort jeweils §§ 25, 26 Kein Zugriff Seiten 621 - 622
- Die Fassung des Entwurfs eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1927, dort §§ 29, 30 Kein Zugriff Seiten 622 - 622
- Die Fassung des Entwurfs eines neuen Deutschen Strafgesetzbuches von 1936, dort § 4 Kein Zugriff Seiten 622 - 622
- Die Fassung der Verordnung zur Durchführung der Strafrechtsangleichungsverordnung vom 29.5.1943, RGBl. I, S. 341 (341 f.), damals §§ 48, 49, in Kraft getreten am 15.6.1943 Kein Zugriff Seiten 622 - 623
- Die Fassung des 5. Entwurfs eines Strafgesetzbuches, E 1962, dort §§ 30, 31 Kein Zugriff Seiten 623 - 623
- Die Fassung des Alternativentwurfs eines Strafgesetzbuches von 1969, dort §§ 28, 29 Kein Zugriff Seiten 623 - 623
- Die Fassung des 2. Strafrechtsreformgesetzes vom 4.7.1969, BGBl. I, S. 717 (721), von damals an §§ 26, 27, heute geltende Fassung, in Kraft getreten am 1.1.1975 Kein Zugriff Seiten 623 - 624
- Die Fassung des Reichsstrafgesetzbuches vom 15.5.1871, RGBl. I, S. 127 (136), damals § 50, in Kraft getreten am 1.1.1872 Kein Zugriff Seiten 624 - 624
- Die Fassungen der Entwürfe eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Radbruch-Entwurf) sowie 1925, dort jeweils §§ 27, 28 Kein Zugriff Seiten 624 - 624
- Die Fassung des Entwurfs eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1927, dort §§ 31, 32 Kein Zugriff Seiten 624 - 625
- Die Fassung des Entwurfs eines neuen Deutschen Strafgesetzbuches von 1936, dort § 5 Kein Zugriff Seiten 625 - 625
- Die Fassung der Strafrechtsangleichungsverordnung vom 29.5.1943, RGBl. I, S. 339 (339), damals § 50, in Kraft getreten am 15.6.1943 Kein Zugriff Seiten 625 - 625
- Die Fassung des 5. Entwurfs eines Strafgesetzbuches, E 1962, dort §§ 33, 34 Kein Zugriff Seiten 625 - 626
- Die Fassung des Einführungsgesetzes zum Ordnungswidrigkeitengesetz vom 24.5.1968, BGBl. I, S. 503 (506), damals § 50, in Kraft getreten am 1.10.1968 Kein Zugriff Seiten 626 - 626
- Die Fassung des Alternativentwurfs eines Strafgesetzbuches von 1969, dort §§ 30, 31 Kein Zugriff Seiten 626 - 626
- Die Fassung des 2. Strafrechtsreformgesetzes vom 4.7.1969, BGBl. I, S. 717 (721), von damals an §§ 28, 29, heute geltende Fassung, in Kraft getreten am 1.1.1975 Kein Zugriff Seiten 626 - 627
- Die Fassungen der Entwürfe eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Radbruch-Entwurf) sowie 1925, dort jeweils § 67 Kein Zugriff Seiten 627 - 627
- Die Fassung des Entwurfs eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1927, dort § 69 Kein Zugriff Seiten 627 - 628
- Die Fassung des Entwurfs eines neuen Deutschen Strafgesetzbuches von 1936, dort § 48 Kein Zugriff Seiten 628 - 628
- Die Fassung des 2. Strafrechtsreformgesetzes vom 4.7.1969, BGBl. I, S. 717 (723), von damals an § 46, in Kraft getreten am 1.1.1975 Kein Zugriff Seiten 628 - 628
- Die Fassung des 1. Opferschutzgesetzes vom 18.12.1986, BGBl. I, S. 2496 (2499), § 46, heute geltende Fassung, in Kraft getreten am 1.4.1987 Kein Zugriff Seiten 628 - 629
- Die Fassung des Reichsstrafgesetzbuches vom 15.5.1871, RGBl. I, S. 127 (139), damals § 67, in Kraft getreten am 1.1.1872 Kein Zugriff Seiten 629 - 629
- Die Fassung des Gesetzes über gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24.11.1933, RGBl. I, S. 995 (998), damals § 67, in Kraft getreten am 1.1.1934 Kein Zugriff Seiten 629 - 630
- Die Fassung des 2. Strafrechtsreformgesetzes vom 4.7.1969, BGBl. I, S. 717 (738), von nun an § 78, in Kraft getreten am 1.1.1975 Kein Zugriff Seiten 630 - 630
- Die Fassung des 16. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 16.7.1979, BGBl. I, S. 1046 (1046), § 78, in Kraft getreten am 22.7.1979 Kein Zugriff Seiten 630 - 631
- Die Fassung des 21. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13.6.1985, BGBl. I, S. 965 (965), § 78, in Kraft getreten am 1.8.1985 Kein Zugriff Seiten 631 - 631
- Die Fassung des Gesetzes zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches vom 26.6.2002, BGBl. I, S. 2254 (2258), § 78, heute geltende Fassung, in Kraft getreten am 30.6.2002 Kein Zugriff Seiten 631 - 632
- Die Fassung des Reichsstrafgesetzbuches vom 15.5.1871, RGBl. I, S. 127 (166 f.), von damals an §§ 211, 212, in Kraft getreten am 1.1.1872 Kein Zugriff Seiten 632 - 632
- Die Fassung des Entwurfs eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Radbruch-Entwurf), dort §§ 218, 219 Kein Zugriff Seiten 632 - 632
- Die Fassung des Entwurfs eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1925, dort §§ 221, 222 Kein Zugriff Seiten 632 - 633
- Die Fassung des Entwurfs eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1927, dort §§ 245, 246 Kein Zugriff Seiten 633 - 633
- Die Fassung des Entwurfs eines Deutschen Strafgesetzbuches von 1936, dort §§ 405, 406 Kein Zugriff Seiten 633 - 633
- Die Fassung des Gesetzes zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches vom 4.9.1941, RGBl. I, S. 549 (549), §§ 211, 212, in Kraft getreten am 15.9.1941 Kein Zugriff Seiten 633 - 634
- Die Fassung des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 4.8.1953, BGBl. I, S. 735 (735/742), §§ 211, 212, in Kraft getreten am 1.10.1953 Kein Zugriff Seiten 634 - 634
- Die Fassung des 5. Entwurfs eines Strafgesetzbuches, E 1962, dort §§ 134, 135 Kein Zugriff Seiten 634 - 635
- Die Fassung des 1. Strafrechtsreformgesetzes vom 25.6.1969, BGBl. I, S. 645 (657), §§ 211, 212, in Kraft getreten am 1.4.1970 Kein Zugriff Seiten 635 - 635
- Die Fassung des Alternativentwurfs eines Strafgesetzbuches von 1970, dort § 100 Kein Zugriff Seiten 635 - 636
- Die Fassung des Einführungsgesetzes zum OWiG vom 2.3.1974, BGBl. I, S. 469 (488), §§ 211, 212, in Kraft getreten am 1.1.1975, neu bekanntgemacht durch das Gesetz zur Neufassung des StGB vom 2.1.1975, BGBl. I, S. 1 (57), heute geltende Fassung Kein Zugriff Seiten 636 - 636
- Die Fassung des Entwurfs des Bundesjustizministeriums zur Erneuerung der Tötungstatbestände von 2001 Kein Zugriff Seiten 636 - 637
- Die Fassung des Alternativentwurfs eines Strafgesetzbuches von 2008, dort §§ 211, 212 Kein Zugriff Seiten 637 - 638
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 639 - 683





