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Zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche
Kritik am Münchener Missbrauchsgutachten von 2022- Authors:
- Series:
- Young Academics: Rechtswissenschaft, Volume 5
- Publisher:
- 2023
Summary
In 2022, the Archdiocese of Munich and Freising commissioned the Munich law firm Westphal Spilker Wastl to prepare a report on sexual abuse in their diocese. Dr. Matthias Losert has dealt in detail with the 1,893-page expert opinion. With precise reasoning and great legal expertise, he proves that the Munich abuse report has considerable deficits and that the presumption of innocence was not observed in many cases. The author thus makes an important contribution to objectifying the debate on sexual abuse in the Catholic Church.
Keywords
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Bibliographic data
- Copyright year
- 2023
- ISBN-Print
- 978-3-8288-4940-2
- ISBN-Online
- 978-3-8288-5077-4
- Publisher
- Tectum, Baden-Baden
- Series
- Young Academics: Rechtswissenschaft
- Volume
- 5
- Language
- German
- Pages
- 86
- Product type
- Book Titles
Table of contents
ChapterPages
- Titelei/InhaltsverzeichnisPages I - XIV Download chapter (PDF)
- Die Regelungen des Codex Iuris Canonici (CIC)
- Das kirchliche Sexualstrafrecht im CIC
- Die früheren Normen zum Sexualstrafrecht im CIC
- b) Die strafrechtliche Generalklausel nach c. 1399 CIC
- c) Die Regelungen des CIC zur Bestrafung eines Missbrauchstäters
- d) Die mangelnde Anwendung des kirchlichen Strafrechts
- Der falsch verstandene Humanismus des II. Vaticanums
- Das Arbeitstreffen der Kardinalspräfekten zum Thema des Missbrauchs
- a) Die Kritik von Bischof Vorderholzer
- b) Der fehlende transparente Auswahlprozess der Gutachter
- a) Rechtsvergleich mit dem staatlichen Recht
- b) Das „kluge Ermessen“ bei der kirchlichen Straffestsetzung
- c) Das Bundesdisziplinargesetz
- d) Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 01. März 2018 zum Aktenzeichen 80 K 21.17 OL
- e) Die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft
- f) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
- g) Die Bewertung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts
- h) Folgerungen für die kirchliche Rechtspraxis
- Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch
- Kritik an den Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch
- Die Missachtung der Unschuldsvermutung durch das Münchener Missbrauchsgutachten
- Der Missbrauchsbegriff der Deutschen Bischofskonferenz
- Die Erweiterung des Missbrauchsbegriffs ist hochproblematisch
- Fehlerhafte Bewertungen durch zu weit gefassten Missbrauchsbegriff
- Der differenziertere Missbrauchsbegriff der Kanzlei Gercke & Wollschläger
- Die Verletzung des körperlichen Nähe-Distanz-Verhältnisses
- „Unbestimmte Angaben“ mit sexuellem Hintergrund
- Die „anderen Vorwürfe mit unklarem sexualisierten Hintergrund“
- Ergebnis
- Weitere Kategorien
- Verbale Grenzverletzungen
- Sexueller Missbrauch
- Schwerer sexueller Missbrauch
- Sonstige sexuelle Verfehlungen
- Der Anfangsverdacht im staatlichen Recht
- Weiterer Verfahrensgang
- Kritik an der Regelung der Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz
- Der Rechtsvergleich mit dem staatlichen Arbeitsrecht
- Die Ansicht der Rechtsprechung
- Fehlende Gerichtsurteile, die die Ansicht der Gutachter stützen
- Keine Anzeigeplicht von begangen Straftaten im deutschen Recht
- a) Zur Kenntnis der Instruktion „Crimen sollicitationis“ bei den Leitungsverantwortlichen
- b) Die Unschuldsvermutung hinsichtlich der Nichtkenntnis
- c) Die Meldepflicht durch einen Ad limina Besuch
- d) Die Meldung an die zuständigen Dikasterien
- e) Ergebnis
- f) Die Bedeutung des oben entwickelten Ergebnisses
- Die Vorwürfe
- Die Reaktion auf die Vorwürfe
- Bewertung
- Die Unschuldsvermutung
- Die Vorwürfe
- Bewertung
- Die Vorwürfe
- Die Reaktion auf die Vorwürfe
- Bewertung
- Bewertung
- Bewertung
- Bewertung
- Bewertung
- Bewertung
- Bewertung
- Bewertung
- Bewertung
- Bewertung
- Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
- Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
- Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
- Das Missbrauchsgutachten zur Gesamtbewertung von Kardinal von Faulhaber
- Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
- Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
- Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
- Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
- Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
- Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
- 1) Die Stellungnahme von Kardinal Ratzinger
- 2) Die Reaktion der Gutachter auf die Stellungnahme
- 3) Der nicht erbrachte Tatnachweis der Gutachter
- 4) Zur Voreingenommenheit der Gutachter
- 1) Die Vorwürfe der Gutachter
- 2) Die Stellungnahme von Kardinal Ratzinger
- 3) Die Reaktion der Gutachter auf die Stellungnahme
- 4) Eigene Bewertung
- 1) Die Vorwürfe der Gutachter
- 2) Die Stellungnahme von Kardinal Ratzinger
- 3) Die Reaktion der Gutachter auf die Stellungnahme
- 4) Eigene Bewertung
- 1) Die Vorwürfe der Gutachter
- 2) Die Stellungnahme von Kardinal Ratzinger
- 3) Die Reaktion der Gutachter auf die Stellungnahme
- 4) Eigene Bewertung
- a) Die Kirche hätte Missbrauchstäter konsequent laisieren müssen
- b) Die Kirche hätte sich am weltlichen Disziplinarrecht orientieren sollen
- c) Das Münchener Missbrauchsgutachten hat teilweise die Unschuldsvermutung nicht beachtet
- d) Das Münchener Missbrauchsgutachten bewertet die Verantwortlichkeiten der Diözesanbischöfe unzutreffend
- a) Die Null-Toleranz-Strategie
- b) Zeitvorgaben zur Untersuchung von Missbrauchsfällen
- c) Einrichtung eines Meldesystems
- Rechtsquellen:
- Literatur:




