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Jahrgang 88 (2024), Heft 2
Der öffentlich-rechtliche Auftrag (§ 26 Abs. 1 und 2 MStV) ist inhaltlich unterbestimmt geblieben. Ohne eine Schärfung kann der Auftrag seine rationalisierende und legitimierende Funktion nur unzureichend erfüllen. Für eine nähere Bestimmung...
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2024
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