De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil I und Teil II
De varietate legum humanarum, praesertim de odiosis. Über die Verschiedenheit der menschlichen Gesetze und insbesondere über die belastenden Gesetze- Autor:innen:
- Reihe:
- Politische Philosophie und Rechtstheorie des Mittelalters und der Neuzeit, Band 14.1-2
- Verlag:
- 28.03.2025
Zusammenfassung
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Schlagworte
Publikation durchsuchen
Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2025
- Erscheinungsdatum
- 28.03.2025
- ISBN-Print
- 978-3-7728-2874-4
- ISBN-Online
- 978-3-7728-3231-4
- Verlag
- frommann-holzboog, Stuttgart
- Reihe
- Politische Philosophie und Rechtstheorie des Mittelalters und der Neuzeit
- Band
- 14.1-2
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 886
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten I - VI
- Inhaltsübersicht des Quellentextes Kein Zugriff
- 1. Differenzierungen – der methodische Neueinsatz in DL V Kein Zugriff
- 2. Strafe als Last? Kein Zugriff
- 3. Strafrecht mit Verpflichtung im Gewissen? Kein Zugriff
- 4. Zum Verhältnis von Strafe und Abgaben Kein Zugriff
- 5. Leges irritantes – ein Problem des Strafrechts? Kein Zugriff
- 6. Suárez’ Konzept der leges poenales im Kontext frühneuzeitlicher Strafrechtstheorien Kein Zugriff
- 7. Zu dieser Ausgabe Kein Zugriff
- Vorwort Kein Zugriff
- 1. Kapitel: Die Verschiedenheit der menschlichen Gesetze Kein Zugriff
- 2. Kapitel: Das belastende und das begünstigende Gesetz und deren Unterschiede Kein Zugriff
- 3. Kapitel: Verpflichten die Strafgesetze zu denjenigen Handlungen im Gewissen, auf die sie unmittelbar abzielen? Kein Zugriff
- 4. Kapitel: Gibt es bzw. kann es überhaupt Strafgesetze geben, die im Gewissen verpflichten, und zwar nur durch Strafe und ohne zusätzliche Schuld? Kein Zugriff
- 5. Kapitel: Kann das menschliche Strafgesetz im Gewissen verpflichten, es zu vollziehen, auszuführen bzw. einzuhalten, und zwar vor einem richterlichen Urteil und dessen Ausführung? Kein Zugriff
- 6. Kapitel: Wann implizieren Strafgesetze ein noch zu fällendes, d. h. noch nicht gefälltes Urteil? Verpflichten sie deshalb im Gewissen nicht zur Strafe, bevor das Urteil des Richters gefällt ist? Kein Zugriff
- 7. Kapitel: In welchen Fällen verpflichten Gesetze, die eine durch Urteil erlassene Strafe auferlegen, zu einer Ausführung vor dem richterlichen Urteil im Gewissen? Handelt es sich in diesem Fall um e... Kein Zugriff
- 8. Kapitel: Unter welchen Bedingungen verpflichtet das Gesetz, das dem Täter durch die Tat selbst Unterlassungsstrafen auferlegt, im Gewissen bereits vor dem Urteilsspruch zur Ausführung? Kein Zugriff
- 9. Kapitel: Welche Verpflichtung entsteht bei enteignenden Strafen im Gewissen? Dabei geht es um gesetzlich festgelegte Strafen, die durch die Tat selbst auferlegt werden, und zwar nur dann, wenn die ... Kein Zugriff
- 10. Kapitel: Verpflichtet jedes Strafgesetz den Angeklagten wenigstens nach dem Urteil des Richters zur Vollstreckung der Strafe? Kein Zugriff
- 11. Kapitel: Verpflichtet das Strafgesetz den Richter, die in diesem Gesetz vorgeschriebene Strafe aufzuerlegen? Kein Zugriff
- 12. Kapitel: Entbindet Unwissenheit von der Gesetzesstrafe? Kein Zugriff
- 13. Kapitel: Sind Gesetze, durch die Abgaben auferlegt werden, rein strafrechtlicher Natur? Kein Zugriff
- 14. Kapitel: Über die Macht, die erforderlich ist, damit ein Gesetz, das Abgaben auferlegt, gerecht ist Kein Zugriff
- 15. Kapitel: Über den notwendigen Grund und die notwendige Zweckursache der Gerechtigkeit von Abgaben Kein Zugriff
- 16. Kapitel: Über Form und Materie bei der Einhaltung von Abgabegesetzen Kein Zugriff
- 17. Kapitel: Ist eine weitere Bedingung für die Gerechtigkeit einer Abgabe erforderlich, insbesondere die Zustimmung der Untertanen? Kein Zugriff
- 18. Kapitel: Verpflichten die Abgabengesetze im Gewissen dazu, sie zu entrichten, selbst wenn sie nicht eingefordert werden? Kein Zugriff
- 1. Siglenverzeichnis Kein Zugriff
- 2. Apparat Kein Zugriff
- 3. Forschungsliteratur Kein Zugriff
- 4. Sachregister Kein Zugriff
- 5. Personenregister Kein Zugriff
- Inhalt Kein Zugriff
- Inhaltsübersicht des Quellentextes Kein Zugriff
- Text Kein Zugriff
- 20. Kapitel: Verhindern Gesetze, die Handlungen für ungültig erklären, sie auch im Gewissen? Kein Zugriff
- 21. Kapitel: Auf welche Weise könnte die Ungültigkeitserklärung einer Handlung verhindert werden, von der das Gesetz vorschreibt,sie für ungeschehen zu halten? Kein Zugriff
- 22. Kapitel: Kann ein Gesetz, das durch das Recht selbst eine Handlung für ungültig erklärt, in irgendeiner Weise daran gehindert werden, die Handlung nichtig zu machen? Kein Zugriff
- 23. Kapitel: Hat Billigkeit in einem Gesetz, das durch die Tat selbst und vor jedem Urteil für ungültig erklärt, ihren Ort? Kein Zugriff
- 24. Kapitel: Wird dem für ungültig erklärenden Gesetz bisweilen seine Wirkung entzogen, weil es auf Vermutung gründet? Kein Zugriff
- 25. Kapitel: Erklärt jedes Gesetz, das eine Handlung rein und schlechthin verbietet, diese durch sich selbst für ungültig, sodass jede Handlung, die gegen ein verbietendes Gesetz erfolgt, nichtig ist? Kein Zugriff
- 26. Kapitel: Mit welchen Worten und auf welche Weise erklärt das Verbotsgesetz jene Handlung für ungültig? Kein Zugriff
- 27. Kapitel: Erklärt bisweilen allein ein Verbot durch seine Kraft und Natur eine Handlung ohne ein zusätzliches menschliches Gesetz für ungültig? Kein Zugriff
- 28. Kapitel: Ist kraft des allgemeinen bürgerlichen Rechtes jede Handlung, die gegen ein Verbotsgesetz verstößt, ungültig, und zwar durch das Recht selbst? Kein Zugriff
- 29. Kapitel: Sind Handlungen, die ein reines kanonisches Verbotsgesetz verletzen, durch das Recht selbst ungültig? Kein Zugriff
- 30. Kapitel: Sind menschliche Verträge, die gegen ein staatliches, rein verbietendes Gesetz gerichtet sind, in Königreichen, die dem [Heiligen Römischen] Reich nicht untertan sind, durch das Recht sel... Kein Zugriff
- 31. Kapitel: Erklärt ein Gesetz, das der menschlichen Handlung eine Form gibt, diejenige Handlung stets für ungültig, die ohne eine solche Form vollzogen wird, selbst wenn im Gesetz eine für ungültig ... Kein Zugriff
- 32. Kapitel: Inwiefern vermindert ein Gesetz, das einer Handlung seine Form gibt und eine für ungültig erklärende Klausel hinzufügt, den Wert der Handlung? Kein Zugriff
- 33. Kapitel: Wann beginnt ein für ungültig erklärendes Gesetz, die Ungültigkeit einer Handlung zu bewirken? Kein Zugriff
- 34. Kapitel: Umfassen Gesetze, die bestimmte Handlungen verbieten, auch solche, die ungültigerweise vollzogen werden? Kein Zugriff
- 1. Siglenverzeichnis Kein Zugriff
- 2. Apparat Kein Zugriff
- 3. Forschungsliteratur Kein Zugriff
- 4. Sachregister Kein Zugriff
- 5. Personenregister Kein Zugriff





