
Normbestätigung und Identitätsbalance
Über die Legitimation staatlichen Strafens- Autor:innen:
- Verlag:
- 2017
Zusammenfassung
„Warum darf der Staat strafen?“ Dies ist die Ausgangsfrage jeder ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Strafrecht. Der Verfasser beantwortet sie in einem weiten gedanklichen Bogen. Im Anschluss an die Tradition republikanischen Freiheitsdenkens begreift er strafwürdiges Unrecht als Verletzung der Pflicht, an der Aufrechterhaltung des Rechtszustandes mitzuwirken. In ihrer Bestrafungspraxis demonstriert die Rechtsgemeinschaft demgegenüber auf Kosten des Täters die Unauflöslichkeit des Zusammenhangs von Pflichterfüllung und Freiheitsgenuss. Kein Strafrechtsanwender kann sich seiner Mitverantwortung für die damit verbundenen Härten entziehen. Er muss sich vielmehr darum bemühen, seine beruflichen Tätigkeit und seine persönliche Integrität in ein ausbalanciertes Verhältnis zueinander zu setzen. In seiner Verknüpfung philosophischer und verbrechenstheoretischer Gedankengänge bildet der Text die Summe der langjährigen Auseinandersetzung des Verfassers mit Grundproblemen des Strafrechts.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2017
- ISBN-Print
- 978-3-8487-4521-0
- ISBN-Online
- 978-3-8452-8763-8
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie
- Band
- 53
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 86
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/InhaltsverzeichnisSeiten 1 - 6 Download Kapitel (PDF)
- 1. Beethoven und Goethe, handelnd
- 2. Omnis determinatio est negatio
- 3. Die Pluralität von Handlungsbeschreibungen
- 4. Philosophischer und strafrechtlicher Handlungsbegriff
- 1. Kriminalunrecht als qualifizierte Stellungnahme
- 2. Kriminalunrecht als Mitwirkungspflichtverletzung
- 3. Freiheitlichkeit als Legitimationsgrund strafbewehrter Mitwirkungspflichten
- 4. Eine Theorie des Republikanismus
- 1. Das Dilemma der Vergeltung
- 2. Strafe als „Symbol der Strafwürdigkeit“
- 3. Strafzwang
- 1. Praxis als Bedeutungsgenerator
- 2. Strafrecht als Produkt eines Begründungsfeldes
- 3. Strafrecht als Manifestation kollektiver Vernunft
- 1. Persönliche Verantwortlichkeit des einzelnen Strafrechtswissenschaftlers
- 2. Identitätsbalance als Ziel
- 3. Integre Lebensführung als Proto-Sollen
- 4. Strafrechtswissenschaft zwischen Selbstverkapselung und Integrationsbedürfnis
- VI. Einander ernstnehmenSeiten 83 - 86 Download Kapitel (PDF)




