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Theorie der Gesetzesinterpretation im frühen 20. Jahrhundert

Vortrag gehalten am 19. Mai 2011
Autor:innen:
Verlag:
 2011

Zusammenfassung

Die moderne Lehre von der Gesetzesauslegung beruht im Wesentlichen auf der Interpretationstheorie des frühen 20. Jahrhunderts. Der Vortrag stellt diese Theorie in den historischen Zusammenhang. Ihre Grundlage ist ein neuer, positivistisch-voluntaristischer Rechtsbegriff. Aus ihm erklärt sich die um 1900 aufkommende Vorstellung, es gebe Lücken im Recht, die nur durch richterliche Rechtsschöpfung gefüllt werden können. Mit ihm hängt auch die Uneinigkeit darüber zusammen, ob das Ziel der Auslegung darin besteht, den gegenwärtig vernünftigen Gesetzessinn (objektive Theorie) oder den Willen des Gesetzgebers (subjektive Theorie) zu ermitteln, oder ob die Auslegung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dem Ermessen des Interpreten zu überlassen ist (Reine Rechtslehre).Der Autor war bis zu seiner Pensionierung (2009) Ordinarius für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Tübingen; er gilt als einer der besten Kenner der Geschichte der juristischen Methodenlehre.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2011
ISBN-Print
978-3-8329-6857-1
ISBN-Online
978-3-8452-3326-0
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie
Band
43
Sprache
Deutsch
Seiten
40
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/InhaltsverzeichnisSeiten 1 - 6 Download Kapitel (PDF)
  2. EinführungSeiten 7 - 10 Download Kapitel (PDF)
  3. Rechtsbegriff und Interpretationstheorie im 18. und frühen 19. JahrhundertSeiten 11 - 12 Download Kapitel (PDF)
  4. Download Kapitel (PDF)
    1. Übergang zum voluntaristischen Rechtsbegriff
      1. Äußere Lücken
      2. Innere Lücken
      3. Konsequenzen
  5. Download Kapitel (PDF)
    1. Die Varianten des voluntaristischen Rechtsbegriffs
    2. Die Spaltung der Interpretationslehre
      1. Ein Beispiel aus dem Bereich der grammatischen Auslegung
      2. Ein Beispiel aus dem Bereich der teleologischen Auslegung
  6. Schluß: Weitere Beispiele und der Nutzen einer Historisierung der InterpretationstheorieSeiten 35 - 40 Download Kapitel (PDF)

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