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Monographie Kein Zugriff

Vernächlässigtes Verfassungsrecht

Autor:innen:
Verlag:
 2023

Zusammenfassung

AUS DEM VORWORT »›Die moderne Demokratie unterscheidet sich von ihren antiken Vorläufern wesentlich dadurch, dass sie ein mit Mitteln des modernen Rechts verfasstes politisches Gemeinwesen darstellt …‹. Zentrales Mittel des ›modernen Rechts‹ für diese physische Verfassung unserer ›politischen Gemeinwesen‹, zumal der souveränen Staaten, jedenfalls des europäischen Kontinents, ist wiederum, in nicht zufälligem semantischen Gleichklang, die – heute in aller Regel geschriebene – Verfassung im Rechtssinne. Diesen Auftrag, das ›politische Gemeinwesen‹ in physischer Hinsicht zu verfassen, dh ihm Struktur und Kontur zu verleihen, Regeln und Grenzen zu setzen, vermag eine Verfassung im Rechtssinne allerdings nur in dem Maße zu erfüllen, als diese - kognitiv erkannt und - volitiv anerkannt wird. An beiden Voraussetzungen scheint es jedoch in der ›demokratischen Republik‹ Österreich nicht erst rezent zu mangeln, wie die in diesem Band parte pro toto zusammengefügten drei Studien, aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten und Erste wie Zweite Republik betreffend, belegen. Ausgehend von diesem durchaus Besorgnis erregenden Befund ist es das Ziel dieser Publikation, zu motivieren, die eigene aktuelle österreichische Verfassung künftig sehr wohl radikal ernst zu nehmen, gerade auch angesichts der ernsteren Zukunftsperspektiven unseres ›politischen Gemeinwesens‹, wo der guten Verfassung mehr Bedeutung zukommen dürfte als in den vergangenen Schönwetter-Perioden.«

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2023
ISBN-Print
978-3-7097-0325-0
ISBN-Online
978-3-7097-9753-2
Verlag
Jan Sramek Verlag, Wien
Reihe
Schriftenreihe des Instituts für Staats- und Militärrecht der Landesverteidigungsakademie des österreichischen Bundesheeres (ISMR)
Band
1
Sprache
Deutsch
Seiten
196
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten I - 2
      1. A. Hintergrund Kein Zugriff
      2. B. Relevanz Kein Zugriff
        1. 1. Präliminaria Kein Zugriff
          1. a. VfSlg 356 / 1924 Kein Zugriff
          2. b. VfSlg 578 / 1926 Kein Zugriff
          3. c. Würdigung Kein Zugriff
          1. a. VfSlg 726 / 1926 Kein Zugriff
          2. b. VfSlg 878 / 1927, 951 / 1928 und 1001 / 1928 sowie andere Kein Zugriff
          3. c. Zurückweisungen Kein Zugriff
          4. d. VfSlg 1341 / 1930 (1351 / 1930, 1352 / 1930) Kein Zugriff
      1. B. Das gesellschaftspolitische Spannungsfeld Kein Zugriff
      1. A. Übersicht Kein Zugriff
      2. B. Diskussion der vom VfGH tatsächlich aufgegriffenen Probleme I: Vorfrage oder Hauptfrage? Kein Zugriff
        1. 1. Der einfachgesetzliche Befund Kein Zugriff
          1. a. Justizgerichtliche Auffassung in der Dispens-Krise Kein Zugriff
          2. b. Rechtslage nach der Dezemberverfassung Kein Zugriff
          3. c. Rechtslage unter dem B-VG 1920 Kein Zugriff
        2. 3. Überspielung durch den VfGH Kein Zugriff
        3. 4. Verfassungsrechtliche Würdigung Kein Zugriff
        1. 1. § 83 ABGB – überhaupt Bestandteil der Rechtsordnung unter dem B-VG? Kein Zugriff
        2. 2. Wenn Überleitung – dann Zuordnung zu welchem Kompetenztatbestand? Kein Zugriff
        1. 1. Art 94 B-VG: Materienneutralität und Trennung der Instanzenzüge in der II. Republik Kein Zugriff
        2. 2. Art 94 Abs 2 B-VG 1920 Kein Zugriff
        3. 3. Art 94 B-VG: Materienneutralität und Trennung der Instanzenzüge – VfSlg 1135 / 1929 als unzulässiger judikativer Vorgriff auf die Rechtslage erst nach der II. B-VG-Novelle Kein Zugriff
      3. F. Diskussion der vom VfGH überhaupt nicht aufgegriffenen Aspekte III: Unzulässigkeit konfessionellen Eherechts überhaupt, jedenfalls aber des § 111 ABGB? Kein Zugriff
    1. IV. Was wäre wenn … ? Kein Zugriff
      1. A. Literatur Kein Zugriff
      2. B. Gerichtsentscheidungen Kein Zugriff
      3. C. Sonstiges Kein Zugriff
    1. Vorbemerkung Kein Zugriff
        1. 1. Grundsatz Kein Zugriff
        2. 2. Sonderfälle Kein Zugriff
      1. B. Unzulässigkeit einer bloß einfachgesetzlichen Bindung Kein Zugriff
      1. A. Zentralnorm Art 65 Abs 2 lit a iVm Art 66 Abs 1 B-VG. Ergänzung durch Art 65 Abs 3 B-VG Kein Zugriff
          1. a. Der Befund Kein Zugriff
          2. b. Die ( wahrscheinliche ) Erklärung Kein Zugriff
          3. c. Rückwirkung auf die Frage der Führung der Verwaltung durch »vertraglich bestellte Organe« Kein Zugriff
          1. a. Der Befund Kein Zugriff
          2. b. Die Deutung Kein Zugriff
          3. c. Verbleibende Unschärfen Kein Zugriff
          1. a. Prinzipiell Kein Zugriff
          2. b. Konkret Kein Zugriff
          1. a. »Bundesfunktionäre« Kein Zugriff
          2. b. Die Ernennung nach Art 21 Abs 5 Z 1 B-VG Kein Zugriff
        1. 1. Einschluss der »Unteroffiziere«? Kein Zugriff
        2. 2. Historisch bedingter Ausschluss der »Unteroffiziere«? Kein Zugriff
        3. 3. Aktuelle Deutung? Kein Zugriff
          1. a. Gründe für die Einbeziehung auch der Miliz unter Art 65 Abs 2 lit a B-VG Kein Zugriff
          2. b. Gegenargument: Wehrpflicht? Kein Zugriff
      2. D. Die Ernennung nach Art 65 Abs 3 B-VG Kein Zugriff
      3. E. Exkurs: Auseinanderfallen von abstraktem Amt und konkreter Funktion außerhalb des Art 65 B-VG Kein Zugriff
        1. 1. Ad »Kategorien« Kein Zugriff
        2. 2. Die Auffassung von VwSlg 15.955 A Kein Zugriff
        3. 3. Die Entschließung BGBl 1995 / 54 Kein Zugriff
        4. 4. Das Erkenntnis des BVwG vom 8. 7. 2021, W259 2228192-1 / 8E Kein Zugriff
        1. 1. Art 77 Abs 2 B-VG iVm § 7 Abs 1 bis Abs 5 a sowie Abs 8 und §§ 9, 10 BMG Kein Zugriff
        2. 2. § 7 Abs 10 BMG Kein Zugriff
          1. a. »Dienststellenvorbehalt« zugunsten des Bundesministeriums Kein Zugriff
          2. b. Die Befugnis zur Bestimmung der Grenze zwischen Zentralstelle und »Nachordnung« Kein Zugriff
          3. c. Art 5 B-VG Kein Zugriff
        3. 4. Organe nach Art 20 Abs 2 B-VG Kein Zugriff
        1. 1. Verhältnis von BMLV und Bundesheer: komplementäre Einheiten? Kein Zugriff
        2. 2. Die Bedeutung des Art 80 Abs 2 und Abs 3 B-VG Kein Zugriff
        3. 3. Art 80 Abs 2 B-VG iVm § 7 Abs 1 WG – oder doch Art 80 Abs 1 B-VG? Kein Zugriff
        4. 4. De lege lata: Verhältnis des § 7 Abs 1 Z 1 WG zur Organisationsgewalt des BMLV Kein Zugriff
        1. 1. Art 51 Abs 6 Z 1 B-VG iVm § 44 Abs 3 BHG Kein Zugriff
        2. 2. Art 51 Abs 8 iVm Abs 9 Z 1 B-VG iVm § 2 Abs 2 BHG Kein Zugriff
          1. a. Die Norm und ihre Motivierung Kein Zugriff
          2. b. Die Würdigung Kein Zugriff
        1. 2. § 137 Abs 1 BDG & Co Kein Zugriff
        2. 3. § 137 Abs 4 BDG & Co iVm § 5 Abs 2 AusG Kein Zugriff
        3. 4. Doch alles ganz anders? Kein Zugriff
    2. V. Sukkus & Ausblick Kein Zugriff
      1. A. Literatur Kein Zugriff
      2. B. Gerichtsentscheidungen Kein Zugriff
      3. C. Rechtsakte des BMLV Kein Zugriff
      4. D. Materialien zur Bundesgesetzgebung Kein Zugriff
      5. E. Sonstiges Kein Zugriff
    1. I. Das Thema und seine Motivation Kein Zugriff
      1. A. Übersicht Kein Zugriff
        1. 1. Hierarchisches Verhältnis Kein Zugriff
        2. 2. Derogationsregeln Kein Zugriff
      2. C. Zusätzliche Bemerkung Kein Zugriff
          1. a. Sachlicher Umfang Kein Zugriff
          2. b. Ermächtigung oder Verpflichtung? Kein Zugriff
        1. 2. Die Unvereinbarkeit der uneingeschränkten Mitwirkung an der GSVP selbst mit dem »Kerngehalt« des BVG Neutralität Kein Zugriff
      1. B. Die »Irische Klausel« Kein Zugriff
      2. C. Unionsrechtliche Folgen der mangelnden Berufbarkeit auf die »Irische Klausel« Kein Zugriff
      3. D. Starke oder schwache, vollständige oder partielle Derogation des BVG Neutralität? Kein Zugriff
      1. A. Invalidierung bzw Obsoleszenz Kein Zugriff
        1. 1. Recht zur jederzeitigen einseitigen Beendigung Kein Zugriff
        2. 2. Notwendigkeit der Notifikation Kein Zugriff
      2. C. Innerstaatliche Deklaration Kein Zugriff
      3. D. Fragen (ii) und (iii) mit Blick auf das BVG Neutralität Kein Zugriff
    2. V. Weitere Determinanten des innerstaatlichen Bundesverfassungsrechts I: Art 79 Abs 1 Satz 1 B-VG Kein Zugriff
      1. A. Allgemeines Kein Zugriff
        1. 1. Entsendungsrahmen Kein Zugriff
        2. 2. »Friedenssicherung« Kein Zugriff
        3. 3. Art 23 j Abs 4 B-VG Kein Zugriff
        4. 4. § 4 Abs 2 KSE-BVG Kein Zugriff
        1. 1. Festlegungen des Europäischen Rates Kein Zugriff
        2. 2. NATO-Kompatibilität Kein Zugriff
          1. a. G2G Kein Zugriff
            1. (i.) Unionsrecht Kein Zugriff
            2. (ii.) Österreichisches Verfassungsrecht Kein Zugriff
      1. B. Gegenüber anderen EU-Mitgliedsstaaten Kein Zugriff
      1. A. Literatur Kein Zugriff
      2. B. Rechtsakte & Dokumente Kein Zugriff
      3. C. Gerichtsentscheidungen Kein Zugriff

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