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Monographie Kein Zugriff

Der Kölner Residentenstreit um das exercitium reformatae religionis

Gesandtenrecht versus Staatskirchenrecht zu Anfang des 18. Jahrhunderts
Autor:innen:
Verlag:
 2016

Zusammenfassung

Der „Kölner Residentenstreit“ hatte als regionaler Konfessionskonflikt Bedeutung für das „Staatskirchenrecht“ des Reiches. Analysiert wird, wie die reformierten Gemeinden ihre Stellung in der katholischen Reichsstadt mit Hilfe des preußischen Königs über das Gesandtenrecht zu bessern suchten und dabei Kaiser und Reich beschäftigten.

Die Kölner Geschichte wird in Bezug auf die Konfessionsfrage in einer eher wenig erforschten Periode nachgezeichnet. Die auf umfangreicher Quellenarbeit beruhende Rekonstruktion der spannenden historischen Abläufe berücksichtigt die konfessionellen Perspektiven. Prozessgeschichtlich interessant ist das Mediationsverfahren, das den Konflikt entschärfte. Das diplomatische Gesandtenrecht wird in seiner Entwicklung dargestellt. Strittig war, inwieweit es als allgemeines Völkerrecht die Parteien zu binden vermochte. Die hier maßgebliche Staatsraison bildete das Einfallstor für eine Konfessionalisierung des Rechts.


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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2016
ISBN-Print
978-3-8487-2402-4
ISBN-Online
978-3-8452-6528-5
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte
Band
21
Sprache
Deutsch
Seiten
274
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 10
    1. Der Kölner Residentenstreit Kein Zugriff
    2. Zielsetzung und Gang der Untersuchung Kein Zugriff
    3. Quellenlage und Forschungsstand Kein Zugriff
      1. Von der Reformation bis zum Westfälischen Frieden Kein Zugriff
      2. Der Westfälische Frieden Kein Zugriff
        1. Die Residenzgottesdienste von Spanheims 1671/1672 Kein Zugriff
        2. Die Garnisonsgottesdienste Kein Zugriff
      3. Fazit Kein Zugriff
      1. Die Verhandlungen Kein Zugriff
        1. Kondirektor des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises Kein Zugriff
        2. Prinzipal eines Kölner „Residenten“ Kein Zugriff
      2. Fazit Kein Zugriff
      1. Das exercitium religionis als Gegenstück zum ius reformandi Kein Zugriff
      2. Das ius reformandi als beschränkter Bekenntnisbann im Augsburger Religionsfrieden Kein Zugriff
        1. Die Normaljahrsregelung der §§ 31–33, Art. V IPO Kein Zugriff
        2. Die Toleranzregelung der §§ 34 u. 35, Art. V IPO Kein Zugriff
        3. Die Behandlung der Reichsstädte in § 29, Art. V IPO Kein Zugriff
        4. Die Auslegung der Reichspublizistik Kein Zugriff
        1. Der Hausgottesdienst Kein Zugriff
        2. Die private Übung Kein Zugriff
        3. Die öffentliche Übung Kein Zugriff
      3. Fazit Kein Zugriff
    1. Ertrag des ersten Kapitels Kein Zugriff
    1. Darstellung aus den konfessionell geprägten Perspektiven Kein Zugriff
      1. Empörung über das widerrechtliche exercitium publicum Kein Zugriff
      2. Beharren auf einem völkerrechtlich legitimierten exercitium privatum Kein Zugriff
      3. Fazit Kein Zugriff
      1. Unliebsames Ergebnis einer aufgeheizten Stimmung Kein Zugriff
      2. Vorübergehende Irritationen infolge katholischer Hetze Kein Zugriff
      3. Fazit Kein Zugriff
      1. Unabwendbare Reaktion auf anhaltende Provokationen Kein Zugriff
      2. Dem Magistrat willkommenes Ereignis Kein Zugriff
      3. Fazit Kein Zugriff
      1. Durch ungerechtfertigte Maßnahmen erzwungen Kein Zugriff
      2. Durch legitime Verteidigungsmittel ermöglicht Kein Zugriff
      3. Fazit Kein Zugriff
    2. Ertrag des zweiten Kapitels Kein Zugriff
      1. Die Verhandlungen bis zu ihrem offiziellen Zusammentritt Kein Zugriff
        1. Die Vermittlung als Instrument der Konfliktbeilegung Kein Zugriff
        2. Die befriedende Funktion des Reichskreises Kein Zugriff
        3. Die Ryswicker Religionsklausel Kein Zugriff
      2. Fazit Kein Zugriff
        1. Die Postulata Borussica Kein Zugriff
        2. Der erste Vergleichsvorschlag vom 5. Dezember 1708 Kein Zugriff
        3. Der zweite Vergleichsvorschlag vom 20. Dezember 1708 Kein Zugriff
        4. Der dritte Vergleichsvorschlag vom 31. Dezember 1708 Kein Zugriff
      1. Der Vergleichsschluss und die Kölner Reservation Kein Zugriff
      2. Fazit Kein Zugriff
      1. Das vorläufige Verbot vom 7. März 1709 Kein Zugriff
      2. Das endgültige Verbot vom 17. Oktober 1709 und die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission Kein Zugriff
      3. Der Kölner Vorschlag vom 18./19. Juli 1710 Kein Zugriff
      4. Das Ende öffentlicher reformierter Gottesdienste in Köln Kein Zugriff
      5. Fazit Kein Zugriff
      1. Das Verhältnis zwischen Kaiser und Reichsstadt Kein Zugriff
        1. Der Reichshofrat als Behörde Kein Zugriff
        2. Das erste Gutachten vom Mai/Juni 1708 Kein Zugriff
        3. Das zweite Gutachten Kein Zugriff
      2. Fazit Kein Zugriff
    1. Ertrag des dritten Kapitels Kein Zugriff
      1. Verbreitung und Fragestellung Kein Zugriff
      2. Die Sorge für die öffentliche Verfassung als Grenze der Annahmepflicht Kein Zugriff
        1. Der Gesandte (legatus) Kein Zugriff
        2. Der außerordentliche Abgesandte (ablegatus extraordinarius) Kein Zugriff
        3. Der Resident (residens) Kein Zugriff
      3. Entkräftung von Gegenbeispielen, die besondere Situation Kölns bedenkend Kein Zugriff
      4. Fazit Kein Zugriff
      1. Entstehung und Fragestellung Kein Zugriff
      2. Zu der Staatsraison als Grenze der Annahmepflicht Kein Zugriff
      3. Zu der Differenzierung nach Rängen Kein Zugriff
        1. Aus der Notwendigkeit des Amtes und der damit einhergehenden Privilegierung Kein Zugriff
        2. Aus der allgemeinen Gewissensfreiheit und der eigenen Jurisdiktion Kein Zugriff
        3. Aus der innoxia utilitas und als anerkanntes Privileg Kein Zugriff
        4. Zu dessen Reichweite Kein Zugriff
      4. Die Rechtfertigung der Repressalien und ein Fazit Kein Zugriff
        1. Zu der vermeintlich irrelevanten Dignität des Prinzipals Kein Zugriff
        2. Zu dem Konsens aller Völker als Quelle des Völkerrechts Kein Zugriff
      5. Fazit Kein Zugriff
        1. Ius naturae et gentium Kein Zugriff
        2. Hugo Grotius Kein Zugriff
        3. „Naturrechtliche Schule“ Kein Zugriff
        4. „Positive Schule“ Kein Zugriff
        5. „Synthetische Völkerrechtslehre“ Kein Zugriff
        1. Ihre Unverletzlichkeit Kein Zugriff
        2. Das Aufkommen ständiger Gesandtschaften Kein Zugriff
        3. Die Fiktion ihrer Exterritorialität Kein Zugriff
        4. Ihre Religions- oder „Kapellenfreiheit“ Kein Zugriff
        5. Ihre Einteilung in Ränge Kein Zugriff
        6. Ihre Annahme als Pflicht und Recht Kein Zugriff
        7. Die Staatsraison als völkerrechtliches Korrektiv Kein Zugriff
      1. Fazit Kein Zugriff
    1. Ertrag des vierten Kapitels Kein Zugriff
  2. Schluss Kein Zugriff Seiten 249 - 252
  3. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 253 - 270
  4. Personen-, Sach- und Ortsregister Kein Zugriff Seiten 271 - 274

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