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Bedeutungskampf

Zur Kritik der zeitgenössischen Rechtstheorie
Autor:innen:
Verlag:
 2015

Zusammenfassung

Normen bedeuten dem Normadressaten - dem Bürger oder Untertan - etwas. Sie zeigen Verbote oder Gebote, mithin die Rechtsfolgen eines bestimmten Tuns, an.

Wie aber bedeutet die Norm genau oder was bedeutet es, dass eine Norm etwas bedeutet? In der Rechtswissenschaft und mehr noch im juristischen Alltag wird es schlicht vorausgesetzt, dass Bedeutung existiert oder sich ereignet. Mehr noch, mit dem Gebot, dass der Richter ans Gesetz gebunden sei, versucht der Rechtsstaat, seine Diener an die Bedeutung zu ketten.

Versucht man zu ergründen, wie und warum Gesetze, Normen, Sätze und Worte etwas bedeuten, so zeigt sich, dass der Bedeutung etwas Flüchtiges zu eigen ist. Dieses Flüchtige zu greifen oder zu fixieren war das Vorhaben vorkritischer Sprachtheorie. Seit

Wittgensteins „Philosophischen Untersuchungen“ ist es jedoch Ausgangspunkt der Sprachphilosophie geworden. Fünfzig Jahre hielt sich eine gewisse Skepsis gegenüber der Normbedeutung – zunächst über den Weg juristischer Hermeneutik – bevor sie Einzug in die juristische Methodenlehre fand. Seit Anfang der 90er Jahre wurden die Wittgensteinschen Theorien selbst vermehrt Gegenstand der Rechtstheorie. Damit wurde auch auf diesem Feld nach dem „Sozialen“ der Bedeutungserzeugung gesucht. Aber auch das Soziale blieb flüchtig; es wurde in „Face-to -Face“-Situationen, Kontexten oder Kulturen vermutet.

Die rechtstheoretische Grundlagenforschung gelangte vor diesem Hintergrund bald zu der paradoxen Situation, dass das Gesetz in seinem Wesen – in der Bedeutung – flüchtig wurde. Wie aber lässt sich auf dieser Basis einer situativ oder kulturell arbiträren Bedeutung eine Theorie des Rechtsstaats formulieren? Wie kann man den Richter an die Gesetzesbedeutung binden, wenn man die Bedeutung nicht recht fassen kann? Die neuere Rechtstheorie, die man mit den Namen Müller/Christensen und Somek verbindet, vollzog auf der Suche nach dem sozialen Grund der Bedeutung eine eigenartige Wende und versuchte, es in einer Theorie des Verfassungsstaats zu gründen.

Im ersten Teil des Buches wird der Weg der Rechtstheorie zu diesem Punkt nachvollzogen. Im zweiten Teil wird er mit denjenigen Theorien des Sozialen konfrontiert, die die Paradoxe Naturbedeutung bereits im Blick hatten. Der Autor skizziert, wie eine Einheit aus Sprach- und Sozialtheorie aussehen und welche Rolle der Rechtstheorie und der juristischen Methodenlehre darin zu kommen könnte.


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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2015
ISBN-Print
978-3-958-32048-2
ISBN-Online
978-3-8452-7740-0
Verlag
Velbrück Wissenschaft, Weilerswist
Sprache
Deutsch
Seiten
248
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 8
  2. Einleitung Kein Zugriff Seiten 9 - 18
        1. Ein antipositivistisches Bekenntnis Kein Zugriff
        2. Die klassische Auslegungslehre Kein Zugriff
        3. Logisches und historisches Verstehen Kein Zugriff
        4. Wende zu neuen Zwecken Kein Zugriff
        1. Analytische Semantik Kein Zugriff
        2. Diskurspragmatik – eine moralische Version intensionaler Semantik Kein Zugriff
        3. Interpretation in Kelsens reiner Rechtslehre Kein Zugriff
        4. Zwischenbetrachtung Kein Zugriff
        1. Was über Sprache gesagt werden kann (Zeitgenössische Sprachphilosophie) Kein Zugriff
        2. Recht ohne Bedeutung. Nachpositivistisches Rechtsdenken und Strukturierende Rechtslehre Kein Zugriff
        3. Davidson und Brandom zu den Problemen der Theorien Kein Zugriff
      1. Vom unbeachteten Gemeinplatz zum Problem: Das Rechnen mit Begriffen Kein Zugriff
      2. Oberste Rechtsbegriffe – Arbeit am Fundament der Subsumtion Kein Zugriff
    1. Zwischenbetrachtung Kein Zugriff
    1. Geltung Kein Zugriff
      1. Umgangssprache und Spezialsprachen Kein Zugriff
      2. Semantischer Kampf Kein Zugriff
      3. Methodenbezogene Normen Kein Zugriff
      4. Interpretation und Derogation – von der Signifikation zur Legitimation Kein Zugriff
      5. Zwischenbetrachtung Kein Zugriff
      1. Recht und Gewalt vs. Rechtsstaat Kein Zugriff
        1. Ununterscheidbarkeit von Recht und Gewalt I Kein Zugriff
        2. Ununterscheidbarkeit von Recht und Gewalt II Kein Zugriff
        3. Ununterscheidbarkeit von Recht und Gewalt III Kein Zugriff
        1. Kommunikation Kein Zugriff
        2. Beobachtung und Paradoxien Kein Zugriff
        1. Begriff Kein Zugriff
        2. Argumentation und Entscheidung im Recht Kein Zugriff
        3. Recht ohne Grund – Eine nichtfundamentalistische Interpretation rechtstheoretischer Grundbegriffe Kein Zugriff
        1. Der Anfang Kein Zugriff
        2. Grundbegriffe einer Formtheorie des Kapitalismus Kein Zugriff
        3. Die Rechtsform Kein Zugriff
      1. Sprache und Gesellschaft Kein Zugriff
  3. Schluss Kein Zugriff Seiten 227 - 234
  4. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 235 - 248

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