
Die Konstitutionalisierung der gegenseitigen Anerkennung
Die strafjustizielle Zusammenarbeit in Europa im Lichte des Unionsverfassungsrechts- Autor:innen:
- Reihe:
- Juristische Abhandlungen, Band 55
- Verlag:
- 2019
Zusammenfassung
Die sich zusehends intensivierende justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der EU beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Christoph Burchard untersucht die Spielräume und Grenzen dieses Grundsatzes aus einer dezidiert unionsverfassungsrechtlichen Perspektive. Er weist u.a. nach, dass die in Art. 82 Abs. 1 AEUV konstitutionalisierte gegenseitige Anerkennung lediglich kompetenzbegründend wirkt und sekundärrechtlich konkretisierungsbedürftig ist. Eine unbeschränkte gegenseitige Anerkennung ist ebenso wenig wie ein absolutes Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten in den Rang eines unionsverfassungsrechtlichen Rechtsprinzips zu heben. Daher dienen die Unionsgrundrechte wie auch das föderale Prinzip (einschließlich des Schutzes der mitgliedstaatlichen Identität) als Anerkennungsschranken, die den Sekundärrechtsgesetzgeber wie auch den Sekundärrechtsanwender einhegen.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2019
- ISBN-Print
- 978-3-465-04399-7
- ISBN-Online
- 978-3-465-14399-4
- Verlag
- Klostermann, Frankfurt am Main
- Reihe
- Juristische Abhandlungen
- Band
- 55
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 790
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten I - XVIII
- A. Einleitung Kein Zugriff
- B. Programmatik, Gegenstand und Perspektive der Arbeit Kein Zugriff
- C. Gang der Arbeit Kein Zugriff
- A.Unionsverfassungsrechtsprinzipielle Konstitutionalisierung der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen Kein Zugriff
- B. Funktional-rechtsvergleichende Erschließung der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen Kein Zugriff
- C. Kriminalpolitikwissenschaftliche Erschließung der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen Kein Zugriff
- A. Der Ausgangspunkt und Sekundärrechtsvorbehalt in Art. 82 Abs. 1 UA 2 lit. a AEUV Kein Zugriff
- B. Die Elemente des Art. 82 Abs. 1 UA 2 lit. a AEUV Kein Zugriff
- C. Art. 82 Abs. 1 UA 2 lit. a AEUV im Spiegel anderer Gouvernancemodi und Kompetenzvorschriften Kein Zugriff
- A. Problemaufriss Kein Zugriff
- B. Fallstudie: Die Europäische Schutzanordnung(en) Kein Zugriff
- C. Negative Annäherung an den Begriff der Strafsache Kein Zugriff
- D. Positive Annäherung an den Begriff der Strafsache Kein Zugriff
- E. Exemplifizierung Kein Zugriff
- F. Fazit Kein Zugriff
- A. Problemaufriss Kein Zugriff
- B. Vergleichsstudie: Die Produkt-Prozess-Unterscheidung des GATT Kein Zugriff
- C. Exemplifizierung: Die gegenseitige Anerkennung von Beweismitteln Kein Zugriff
- D. Fazit Kein Zugriff
- A. Problemaufriss Kein Zugriff
- B. Fallstudie: Die englische Rechtssache Assange Kein Zugriff
- C. Gerichtliche und justizielle Entscheidungen im garantistischen Vergleich Kein Zugriff
- D. Fazit und Exemplifizierung Kein Zugriff
- A. Problemaufriss Kein Zugriff
- B. Fall- und Vergleichsstudie: Die Allokation grundrechtlicher Garantieverantwortung im Spiegel den englischen Rechtssache Granada Kein Zugriff
- C. Die Allokation grundrechtlicher Garantieverantwortung im Spiegel ausgewählter EuGH-Urteile Kein Zugriff
- D. Die Allokation grundrechtlicher Garantieverantwortung im Spiegel der Äquivalenzvorbehalte von GG und EMRK Kein Zugriff
- E. Zwischenfazit Kein Zugriff
- A. Problemaufriss Kein Zugriff
- B. Der Akt der Anerkennung als Durchführung des Unionsrechts (Art. 51 Abs. 1 GRC) Kein Zugriff
- C. Unbeschränkte gegenseitige Anerkennung als Rechtsprinzip? Kein Zugriff
- D. Absolutes Vertrauen als Rechtsprinzip? Kein Zugriff
- E. Absolute Kontrollverbote als Rechtsprinzip? Kein Zugriff
- F. Fazit Kein Zugriff
- A. Problemaufriss Kein Zugriff
- B. Personale Anerkennungsschranken Kein Zugriff
- C. Föderale Anerkennungsschranken Kein Zugriff
- D. Fazit Kein Zugriff
- Schrifttumsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 715 - 768
- Ausführliches Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 769 - 790




