
Einführung in die Mantelverordnung
Praxishandbuch für Bauunternehmen, Baustoff-Recyclingunternehmen und Betreiber von Verfüllungen- Autor:innen/Herausgeber:innen:
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- Reihe:
- DIN Media Praxis
- Verlag:
- 2022
Zusammenfassung
Die im August 2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung, oder häufiger „Mantelverordnung“, soll zu einem modernen, nachhaltigen Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen führen. Diese werden im Rahmen von Aushub- oder Abbrucharbeiten aus Recyclingmaterial gewonnen und als Ersatzbaustoffe dem Verwertungskreislauf wieder zugeführt. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und die Verwendung unstrittig sinnvoll. Die Mantelverordnung selbst ist jedoch für Baubeteiligte ohne juristische Ausbildung nicht in allen Aspekten ohne Weiteres zugänglich. Die vorliegende Einführung in die Mantelverordnung ist eine
fundierte Arbeitshilfe zur konkreten Umsetzung der Verordnung. Sie leitet
nachvollziehbar und praxisbezogen durch die Änderungen, die sich durch die neue Gesetzeslage ergeben.
Die Schwerpunkte des Leitfadens sind:
Übersichtsblätter für die Baupraxis und die schematische Darstellung aller 44 Einbauweisen machen dieses Buch zusätzlich zu einem umfassenden Praxiswerk.
Das Buch richtet sich an:Bauunternehmen, Baustoff-Recyclingunternehmen, Verfüllbetriebe, Behörden im Abfall-, Boden- und Wasserschutz, Überwachungsstellen, Planungsbüros
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2022
- Copyrightjahr
- 2022
- ISBN-Print
- 978-3-410-31349-6
- ISBN-Online
- 978-3-410-31350-2
- Verlag
- DIN Media, Berlin
- Reihe
- DIN Media Praxis
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 214
- Produkttyp
- Sammelband
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort Kein Zugriff
- Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff
- 1.1 Einstieg Kein Zugriff
- 1.2.1 Redaktionelle Klarstellung und weitere Untergliederung für die Baupraxis Kein Zugriff
- 1.2.2 Schematische Darstellung von 10 häufig vorkommenden Anwendungsfällen A bis J und Zuordnung der erforderlichen Materialqualitäten Kein Zugriff
- 1.3 Wo kann geeignetes Material bezogen werden? Kein Zugriff
- 1.4.1 Gemische Kein Zugriff
- 1.4.2 Einbaustärke und Einbaufläche Kein Zugriff
- 1.5.1 Ausschluss der Zone I, Einschränkungen in Zone II (→ 19 Absatz 6) Kein Zugriff
- 1.5.2 Einschränkungen in den Zonen III (→ § 19 Absatz 6) Kein Zugriff
- 1.5.3 Keine über die EBV hinausgehenden Restriktionen in geplanten Wasserschutzgebieten und Wasservorranggebieten Kein Zugriff
- 1.5.4 Verbot für Recycling-Baustoffe, Bodenmaterialien und Baggergut der Materialklasse 3 in Karstgebieten oder ansonsten besonders wasserwegsamen Gebieten (→ § 19 Absatz 7) Kein Zugriff
- 1.6.1 Grundwasserstand, grundwasserfreie Sickerstrecke (→ § 19 Absatz 8, Sätze 5 und 6) Kein Zugriff
- 1.6.2 Begriff „günstig“ und „ungünstig“ (→ § 19 Absatz 8, Anlage 2) Kein Zugriff
- 1.6.3 Bestimmung der Bodenart der Grundwasserdeckschicht (→ § 19 Absatz 8) Kein Zugriff
- 1.6.4 Künstliche Grundwasserdeckschichten (→ § 19 Absatz 8, Satz 2) Kein Zugriff
- 1.7.1 Hauptanwendung für Bodenmaterial: Wälle und Dämme (→ § 19 Absatz 9) Kein Zugriff
- 1.7.2 Straßenentwässerung über Kanalnetz Kein Zugriff
- 1.8 Wegfall wasserrechtlicher Erlaubnis (→ § 21 Absatz 1) Kein Zugriff
- 1.9 Antrag auf weitere Einbauweisen (→ § 21 Absatz 2) Kein Zugriff
- 2.1.1 Allgemeines Kein Zugriff
- 2.1.2 Verantwortung des Abfallerzeugers bei der Anlieferung Kein Zugriff
- 2.1.3 Annahmekontrolle (→ Abschnitt 2 § 3 Absatz 1 bis 3) Kein Zugriff
- 2.2.1 Überblick Kein Zugriff
- 2.2.2 Allgemeine Anforderungen an die Güteüberwachung (→ § 4) Kein Zugriff
- 2.2.3 Eignungsnachweis (→ § 5) Kein Zugriff
- 2.2.4 Werkseigene Produktionskontrolle (→ § 6) Kein Zugriff
- 2.2.5 Fremdüberwachung (→ § 7) Kein Zugriff
- 2.2.6 Hinweise zu den Laborarbeiten der Untersuchungsstelle im Rahmen der Güteüberwachung (→ §§ 8, 9) Kein Zugriff
- 2.2.7 Klassifizierung mineralischer Ersatzbaustoffe (→ § 11) Kein Zugriff
- 2.2.8 Dokumentation der Güteüberwachung (→ § 12) und Dokumentenverwaltung Kein Zugriff
- 2.2.9 Maßnahmen bei in der Güteüberwachung festgestellten Mängeln (→ § 13) Kein Zugriff
- 2.2.10 Verantwortlichkeiten bei der chemischen Güteüberwachung Kein Zugriff
- 2.2.11 Asynchrone Überwachung Kein Zugriff
- 2.3.1 Allgemeines Kein Zugriff
- 2.3.2 Einzuhaltende Materialwerte Kein Zugriff
- 2.3.3 Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Güteüberwachung (→ § 5 Absatz 2, § 6 Absatz 2, § 7 Absatz 2 und § 10 Absätze 1, 2, 3 und 5) Kein Zugriff
- 2.3.4 Rundungsregel Kein Zugriff
- 2.3.5 Bewertung der Orientierungsparameter und Sonderregelung frisch gebrochener Beton (→ § 10 Absatz 5) Kein Zugriff
- 2.3.6 Herstellung von rezyklierter Gesteinskörnung als Betonzuschlagsstoff zur Betonherstellung Kein Zugriff
- 2.3.7 Beseitigung statt Verwertung (→ Artikel 3 zur Änderung der Deponieverordnung) Kein Zugriff
- 2.4 Zulässige Anwendungsfelder und Einbaumöglichkeiten für Recycling-Baustoffe Kein Zugriff
- 2.5 Weitere Materialien außer Recycling-Baustoff (→ §21 Absatz 3) Kein Zugriff
- 3.1 Geltungsbereich Kein Zugriff
- 3.2 Herstellen von Bodenmaterial oder Baggergut in Aufbereitungsanlagen (Abschnitt 3 EBV) Kein Zugriff
- 3.3 Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut (→ EBV Unterabschnitt 2 § 14 Untersuchungspflicht) Kein Zugriff
- 3.4 Verzicht auf Untersuchungen Kein Zugriff
- 3.5.1 Allgemeines Kein Zugriff
- 3.5.2 Übergang der Pflichten Kein Zugriff
- 3.5.3 Aufgaben des Betreibers Kein Zugriff
- 3.6 Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Materialklassifizierung von Bodenmaterial und Baggergut (→ EBV § 15 und Anlage 1 Tabellen 3 und 4 sowie § 16) Kein Zugriff
- 3.7 Dokumentationspflichten bei nicht aufbereitetem Bodenmaterial oder Baggergut (→§ 17) Kein Zugriff
- 3.8.1 Erhöhte Materialwerte im Eluat bei entsprechenden Hintergrundwerten im Grundwasser (→ § 21 Absatz 4) Kein Zugriff
- 3.8.2 Erhöhte Materialwerte im Feststoff bei entsprechenden Hintergrundwerten im Boden (→ § 21 Absatz 5) Kein Zugriff
- 3.9.1 Allgemeines Kein Zugriff
- 3.9.2 Materialwertetabellen und Fußnotenregelungen Kein Zugriff
- 3.9.3 Fehlende Harmonisierung zwischen EBV und BBodSchV bzgl. der Materialwerte Kein Zugriff
- 3.10 Zulässige Anwendungsfelder und Einbaumöglichkeiten für Bodenmaterial und Baggergut in technischen Bauwerken Kein Zugriff
- 4.1 Geltungsbereich Kein Zugriff
- 4.2.1 Grundsätzliche Anforderungen und Umlagerung vor Ort (→ BBodschV § 6 Absätze 1 bis 4) Kein Zugriff
- 4.2.2 Untersuchungspflichten (→ BBodschV § 6 Absatz 5) Kein Zugriff
- 4.2.3 Dokumentation (→ BBodschV § 6 Absatz 7) Kein Zugriff
- 4.2.4 Gehalt an organischem Kohlenstoff (TOC) (→ BBodschV § 6 Absatz 11) Kein Zugriff
- 4.3.1 Definition Kein Zugriff
- 4.3.2 Werte nach BBodSchV oder Materialwerte nach EBV, die keine wasserrechtliche Erlaubnis erfordern (→ BBodschV § 7 Absatz 2) Kein Zugriff
- 4.3.3 Landwirtschaftliche Folgenutzung (→ BBodschV § 6 Absatz 3) Kein Zugriff
- 4.3.4 Gebiete, in denen die Aufbringung in eine durchwurzelbare Bodenschicht verboten ist (→ BBodschV § 7 Absatz 6) Kein Zugriff
- 4.4.1 Definition Kein Zugriff
- 4.4.2 Verwendung von Bodenmaterial oder Baggergut nach BBodSchV bzw. nach EBV der Materialklasse BM-/BG-0 (→ BBodschV § 8 Absatz 2) Kein Zugriff
- 4.4.3 Verwendung von Bodenmaterial oder Baggergut nach BBodSchV bzw. nach EBV der Materialklasse BM-/BG-0* (→ BBodschV § 8 Absatz 3) Kein Zugriff
- 4.4.4 Verfüllung anderer mineralischer Materialien sowie von Bodenmaterialien und Baggergut mit höheren Werten als BM-/BG-0* Kein Zugriff
- 4.5 Einsatz von Bodenmaterial und Baggergut zur Verfüllung in Wasserschutzgebieten und besonders empfindlichen Gebieten Kein Zugriff
- 4.6.1 Endabdeckung (→ BBodSchV § 8 Absatz 3, Nummer 4) Kein Zugriff
- 4.6.2 Wegfall der wasserrechtlichen Erlaubnis nach WHG (→ § 8 Absatz 4) Kein Zugriff
- 4.6.3 Massenausgleich im Rahmen von Baumaßnahmen mit Verfüllung gleichgesetzt (§ 8 Absatz 3 BBodSchV) Kein Zugriff
- 4.7.1 Vorgehensweise Kein Zugriff
- 4.7.2 Hinweis zum Untersuchungs- und Analysenumfang Kein Zugriff
- 4.8 Zusammenschau Kein Zugriff
- 5.1 Zuständige Behörde im Rahmen von EBV und BBodSchV Kein Zugriff
- 5.2.1 Einbau in technische Bauwerke nach EBV Kein Zugriff
- 5.2.2 Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden nach BBodSchV Kein Zugriff
- 5.3 Dokumentation (Lieferschein) durch den Betreiber einer Aufbereitungsanlage (→ EBV § 25) Kein Zugriff
- 5.4 Dokumentation durch den Verwender Kein Zugriff
- 5.5.1 Einbau in technische Bauwerke nach EBV Kein Zugriff
- 5.5.2 Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden nach BBodSchV Kein Zugriff
- 6 Änderung der Gewerbeabfallverordnung (Artikel 4 der Mantelverordnung) Kein Zugriff Seiten 125 - 125
- 7.1 Inkrafttreten (Artikel 5 der Mantelverordnung) Kein Zugriff
- 7.2 Übergangsvorschriften bei Technischen Bauwerken nach EBV (→ § 27) Kein Zugriff
- 7.3 Übergangsvorschriften bei Verfüllungen (→ § 28 BBodSchV) Kein Zugriff
- 8 Evaluierung Kein Zugriff Seiten 128 - 128
- 9 Quellen Kein Zugriff Seiten 129 - 129
- Anhang A Schematische Darstellung aller 44 Einbauweisen Kein Zugriff Seiten 130 - 171
- B.1 Wie ist vorzugehen? Kein Zugriff
- B.2 Unterstützung durch das Modul Einbaukarten der qeb.app Kein Zugriff
- B.3.1 Ausgangslage Kein Zugriff
- B.3.2 Bewertung Kein Zugriff
- B.3.3 Interpretation Kein Zugriff





