Krankenhausentlassung: Heil- und Hilfsmittelversorgung
Worauf bei der Anschlussversorgung zu achten ist- Autor:innen:
- Verlag:
- 2017
Zusammenfassung
Umfassendes Versorgungsmanagement
Seit 1. Oktober 2017 gilt das neue standardisierte Entlassmanagement, um Versorgungslücken nach einer stationären Behandlung zu schließen.
Dieser Ratgeber gibt einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen zum Rahmenvertrag Entlassmanagement, insbesondere welche Leistungen vom Krankenhausarzt verschrieben werden dürfen:
Wer ist an der Entlassplanung und nahtlosen Anschlussversorgung beteiligt?
Welche Maßnahmen können verordnet werden?
Was ist bei der Arzneimittel-, Hilfs- bzw. Heilmittelverordnung zu beachten?
Welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auszustellen?
Welche Regeln zur Datenweiterleitung sind einzuhalten?
Welche organisatorischen Aspekte sind beim Entlassmanagement zu berücksichtigen?
Schnelle Hilfe für Projektleiter Entlassmanagement in Kliniken und Reha-Einrichtungen, Case-Manager, Mitarbeiter im Sozialdienst, Qualitäts- und Risikomanager, Mitarbeiter im Belegungsmanagement sowie der Betriebsleitung und für die Krankenhausärzte selbst.
Schlagworte
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2017
- ISBN-Print
- 978-3-8029-7277-5
- ISBN-Online
- 978-3-8029-4899-2
- Verlag
- WALHALLA, Regensburg
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 128
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 14
- 1.1 Sachgerechte Patientenversorgung nach Krankenhausaufenthalt Kein Zugriff
- 1.2 Der gemeinsame Bundesausschuss hat ordnungspolitische Aufgaben Kein Zugriff
- 1.3 Begutachtung: Zentrale Aufgabe des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Kein Zugriff
- 1.4 GKV-Fristen versus Verweildauer des Patientenim Krankenhaus Kein Zugriff
- 2.1 Die Heil- und Hilfsmittelversorgung eines gesetzlich Krankenversicherten Kein Zugriff
- 2.2 Heil- und Hilfsmittel Kein Zugriff
- 2.3 Wirtschaftlichkeitsgebot bei Verordnungen und Auffälligkeitsprüfungen Kein Zugriff
- 3.1 Entlassungsmanagement wird zum Sektorübergreifenden Versorgungsmanagement Kein Zugriff
- 3.2 Der neue Rahmenvertrag Entlassmanagement Kein Zugriff
- 3.3 Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten Kein Zugriff
- 3.4 Verordnung durch den Krankenhausarzt Kein Zugriff
- 3.5 Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern Kein Zugriff
- 3.6 Entlassungsplanung Kein Zugriff
- 3.7 Ansprechpartner Kein Zugriff
- 4.1 Verordnung von Arzneimitteln Kein Zugriff
- 4.2 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit Kein Zugriff
- 4.3 Verordnung von Heilmitteln Kein Zugriff
- 4.4 Verordnung von Soziotherapie Kein Zugriff
- 4.5 Verordnung häuslicher Krankenpflege Kein Zugriff
- 4.6 Verordnung von Hilfsmitteln Kein Zugriff
- 4.7 Verordnung von Kurzzeitpflege Kein Zugriff
- 4.8 Verordnung von medizinischer Rehabilitation Kein Zugriff
- 4.9 Verordnung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Kein Zugriff
- 4.10 Verordnung ambulanter spezialärztlicher Versorgung (ASV) Kein Zugriff
- 4.11 Verordnung sozialmedizinischer Nachsorge für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche Kein Zugriff
- 4.12 Verordnung von stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung Kein Zugriff
- 5.1 Qualitätsverträge Kein Zugriff
- 5.2 Sektorenübergreifende Versorgungsmodelle Kein Zugriff
- 5.3 Digitale Welt Kein Zugriff
- Vorbemerkung, Bearbeitungshinweis Kein Zugriff
- Rahmenvertrag Entlassmanagement Kein Zugriff
- Anlage 1a: Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V Kein Zugriff
- Anlage 1b: Einwilligung des Patienten in das Entlassmanagement Kein Zugriff
- 7. Verwendete Literatur Kein Zugriff Seiten 123 - 124
- 8. Stichwortverzeichnis Kein Zugriff Seiten 125 - 128





