
Das Recht zwischen Reinheit und Realität
Hermann Cohen und die philosophischen Grundlagen der Rechtslehre Kelsens- Autor:innen:
- Verlag:
- 2011
Zusammenfassung
Hans Kelsen zählt ohne Frage zu den bedeutendsten Juristen des 20. Jahrhunderts. Doch war das Wesen seiner "Reinen Rechtslehre" rein juristisch? Das Buch untersucht eindringlich die tieferliegende philosophische Basis von Hans Kelsens Werk und widmet sich dazu ausführlich den Beziehungen zum Neukantianismus, wobei der Bedeutung von Hermann Cohen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Folgende Fragen erfahren eine genauere Untersuchung: Handelt es sich bei Kelsen wirklich um einen Neukantianer? Oder war Cohens Neukantianismus eine zwar mögliche, aber keineswegs zwingende Basis für Kelsens Ziel, eine echte Rechtswissenschaft zu etablieren? Wie verhält es sich genau mit der umstrittenen Grundnorm? Hat man sie als Hypothese oder als Funktion zu begreifen, und welche Relevanz hat Kelsens eigener Sinneswandel in diesem Punkt? Der Text des italienischen Rechtstheoretikers Agostino Carrino behandelt Grundfragen der Rechtslehre Hans Kelsens, deren weltweite Ausstrahlung immer noch zuzunehmen scheint und die mittlerweile auch in Deutschland die ihr gebührende Achtung erfährt.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2011
- ISBN-Print
- 978-3-8329-6848-9
- ISBN-Online
- 978-3-8452-3323-9
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie
- Band
- 42
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 55
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/InhaltsverzeichnisSeiten 1 - 8 Download Kapitel (PDF)
- Zur Bedeutung Hermann Cohens
- Mathematische Reinheit als Fundament des Denkens
- Primat der Relation: der neukantianische Systemgedanke bei Cohen
- Allheit und Reinheit: der Rechtsstaat als Form des Ethischen
- Der Ursprung im Denken: jenseits der Dualismen
- Positivismus oder Ungegenständlichkeit der Zwecke?
- Grundnorm und objektiver Sinn
- Theorie juristischer Fiktionen
- Primat der Rechtswissenschaft gegenüber der Rechtssoziologie
- Komplementarität von Rechtswissenschaft und Individualpsychologie
- Der Ursprung des Staates im Denken: Kelsens Hypothese der Grundnorm




