Entwertung eines erteilten Zuschlags in einer Ausschreibung für Solaranlagen
ISSN-Print
1434-3339
ISSN-Online
1434-3339
Kapitelvorschau:
§ 38a Abs. 4 Satz 1 EEG 2021 ist dahin auszulegen, dass die Zahlungsberechtigung nach dieser Vorschrift ohne weiteren Rechtsakt – d. h. ohne Erlass eines Verwaltungsakts – ihre Wirksamkeit verliert, dies aber nur unter der (Min-dest-)Voraussetzung eines vom Netzbetreiber zu Recht erzielten negativen Prüfergebnisses.