@article{2025::entwertung, title = {Entwertung eines erteilten Zuschlags in einer Ausschreibung für Solaranlagen}, year = {2025}, note = {§ 38a Abs. 4 Satz 1 EEG 2021 ist dahin auszulegen, dass die Zahlungsberechtigung nach dieser Vorschrift ohne weiteren Rechtsakt – d. h. ohne Erlass eines Verwaltungsakts – ihre Wirksamkeit verliert, dies aber nur unter der (Min-dest-)Voraussetzung eines vom Netzbetreiber zu Recht erzielten negativen Prüfergebnisses.}, journal = {Zeitschrift für Neues Energierecht}, pages = {44--51}, author = {}, volume = {6}, number = {1} }