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Jahrgang 48 (2013), Heft 5
Die Haftung der EU nach Art. 340 Abs. 2 AEUV wird auf Grund ihrer Eigenständigkeit im System der Klagemöglichkeiten nicht schon bei jedem rechtswidrigen Handeln der Unionsorgane ausgelöst; nur bei Vorliegen eines hinreichend qualifizierten...
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2013
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