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Jahrgang 49 (2014), Heft 3
Der deutsche Gesetzgeber wollte bei der Europawahl im Mai 2014 eine Drei-Prozent-Hürde anwenden, nachdem das BVerfG im November 2011 die zuvor geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt hatte. Nun hat das BVerfG auch die...
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2014
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