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Jahrgang 68 (2020), Heft 3
Das Grundgesetz trennt deutlich zwischen öffentlichen Schulen und Privatschulen. Kommunen sind öffentliche Schulträger und dürfen keine Privatschulen gründen und betreiben. Ebenso unzulässig ist die beherrschende kommunale Beteiligung an...
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2020
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