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Wissenschaft und Rechtspraxis rechtfertigen ihre Normtextkonkretisierungen im Rahmen des genetischen Arguments mit einem anhand der Gesetzesmaterialien ermittelten „Willen des Gesetzgebers“. Über die Bedeutung dieses Begriffs besteht jedoch...
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2015




