RuZ – Recht und Zugang widmet sich allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Zugang zu digitalen Sammlungen stellen, ob es sich um Bibliotheken handelt, um Museen oder um Archive. Die Themen sind fast unbeschränkt und reichen vom Urheberrecht über das Datenschutzrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Entscheidend ist die praktische Relevanz: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um digitale Inhalte öffentlich zugänglich zu machen? Was muss beachtet werden, wenn Sammlungen ihre Bestände digitalisieren wollen? Wer ist verantwortlich dafür, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden? Letzten Endes geht es um Kommunikation, denn die schönste Sammlung bleibt doch nutzlos, wenn sie keiner ansieht und niemand über sie spricht. Erst in der Auseinandersetzung in und mit der Wissenschaft und der Öffentlichkeit wird sie mit Leben erfüllt. Recht und Zugang hat nicht nur den Anspruch, Sammlungen in ihrer ganzen Breite zu betrachten – von der kommunalen Artothek bis zum Museum mit Weltgeltung, sondern will den Rahmen darstellen in dem Sammlungen ihre Inhalte erwerben und so aufbereiten, dass sie wahrgenommen und genutzt werden. Sie richtet sich an die Institutionen selbst, also an Museen, Archive und Bibliotheken, aber auch an die Beraterinnen und Berater, die Sammlungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Dafür steht auch der Kreis von Herausgeberinnen und Herausgebern, die in und für Sammlungen tätig sind und diese alltäglich dabei unterstützen, die Vielzahl von Rechtsfragen zu klären. Recht und Zugang erscheint im Moment mit zwei Ausgaben im Jahr und will möglichst offen zugänglich sein. Die Beiträge sind in der Nomos eLibrary verfügbar und werden unter eine CC-BY-SA-Lizenz open access gestellt.
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