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Berlin. Die EU-Kommission hat entschieden, die Verpflichtung zur Stilllegung von 4 Prozent der Ackerflächen auszusetzen, um europäischen Bauern mehr Flexibilität zu gewähren. Diese Änderung, rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2024, erlaubt...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2024
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