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Jahrgang 68 (2020), Heft 3

RdJB Recht der Jugend und des Bildungswesens
Autor:innen:
Zeitschrift:
RdJB Recht der Jugend und des Bildungswesens
Verlag:
 2020

Über die Zeitschrift

„Recht der Jugend und des Bildungswesens – RdJB“ ist die Fachzeitschrift für Fragen des Rechts und der Verwaltung im Bereich der Schule, der beruflichen Bildung und der Jugendhilfe. RdJB versteht sich als Forum für den Meinungsaustausch und die gegenseitige Information von Wissenschaftler/inne/n und Praktiker/inne/n. RdJB ist interdisziplinär und offen für erziehungs-, sozial- und rechtswissenschaftliche Beiträge zu bildungspolitischen Fragen. RdJB richtet sich an Jurist/inn/en, Pädagog/inn/en, Lehrer/innen und Erzieher/innen.

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Bibliographische Angaben

ISSN-Print
0034-1312
ISSN-Online
2366-6749
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Sprache
Deutsch
Produkttyp
Ausgabe

Artikel

Cover der Ausgabe: RdJB Recht der Jugend und des Bildungswesens Jahrgang 68 (2020), Heft 3
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Seite 267 - 268
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2020

Cover der Ausgabe: RdJB Recht der Jugend und des Bildungswesens Jahrgang 68 (2020), Heft 3
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Seite 269 - 271
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2020

Cover der Ausgabe: RdJB Recht der Jugend und des Bildungswesens Jahrgang 68 (2020), Heft 3
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Seite 272 - 278
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den im Bericht „Bildung in Deutschland 2020“ identi­fizierten Entwicklungslinien im Bildungswesen, verdeutlicht diese exemplarisch an Befunden aus dem schulischen Bereich, und beschreibt die sich daraus...
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2020
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Seite 279 - 292
Der Beitrag beleuchtet die im Zuge der Wiederaufnahme des Schulbetriebs teilweise angeord­nete Maskenpflicht im Unterricht und bewertet diese in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Hier­bei wird insbesondere auf die Einschätzungsprärogative des...
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2020
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Seite 293 - 308
Das in den Menschenrechtsübereinkommen garantierte Recht auf Bildung ist häufig Gegen­stand rechtlicher Analysen. Demgegenüber führen die Bildungsziele, die verschiedene Men­schenrechtsverträge den Vertragsstaaten vorschreiben, im rechtlichen...
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden 2020
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Seite 309 - 327
Im Oktober 2018 wurden ausdrückliche Kindergrundrechte in die Hessische Landesverfassung aufgenommen, die sich an den Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention orientieren und die ein Vorbild für die spezifischen Kindergrundrechte des...
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Seite 328 - 337
Das Grundgesetz trennt deutlich zwischen öffentlichen Schulen und Privatschulen. Kommunen sind öffentliche Schulträger und dürfen keine Privatschulen gründen und betreiben. Ebenso un­zulässig ist die beherrschende kommunale Beteiligung an...
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Seite 338 - 351
Wie reagiert Politik auf unbesetzte Schulleitungspositionen? Politikverflechtung erklärt Politik und setzt sie in den Kontext von Kooperation und Wettbewerb. Koordination von Politik be­fasste sich mit der Kooperation von Ländern über...
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Seite 352 - 366
Erstausbildungsaufwendungen müssen nicht als Werbungskosten im Rahmen der Einkom­mensbesteuerung abziehbar sein. Ihre steuerliche Berücksichtigung steht jedoch nicht zur be­liebigen Disposition des Gesetzgebers. Anmerkung zu...
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Seite 367 - 378
Nach der Kopftuch-III-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf der Gesetzgeber muslimischen Richterinnen das Kopftuch im Gerichtssaal verbieten. Aber die Richterin ist als Mensch im Gerichtssaal sichtbar, so dass dies auch für das Kopftuch...
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Seite 379 - 394
Erläuterung des Gutachtens des Verfassers zu den Möglichkeiten einer rechtssicheren, mög­lichst bundeseinheitlichen Sicherung von Qualitätsstandards der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern durch Bundes-, Landesrecht oder kooperatives...
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Seite 395 - 420
Möchte eine minderjährige Schwangere ihre Schwangerschaft abbrechen, war nach der bisheri­gen Rechtsprechung der deutschen Oberlandesgerichte stets die Einwilligung ihrer Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten in den ärztlichen Eingriff...
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Seite 421 - 440
Ausgehend von aktuellen Reformbestrebungen im Familien- und Verfassungsrecht werden dieMöglichkeiten in Deutschland und Österreich verglichen, den Kindeswillen durch Anhörung und Vertretung zu ermitteln. Dabei offenbart sich...
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Seite 441 - 458
Wer ist die Mutter des Kindes? Über Jahrhunderte hinweg wurde die Antwort für so selbstver­ständlich gehalten, dass die Frage nicht einmal gestellt zu werden brauchte: Die Mutter war, wie bis jetzt auch in §1591 BGB aufgeführt, die Frau, die...
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Seite 459 - 459
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