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Von 'Rituskirchen' zu 'Kirchen eigenen Rechtes'
Konzept, Funktion und Bedeutung der Rechtsfigur der Ecclesia sui iuris im Licht einer kontextuellen Kanonistik- Autor:innen:
- Reihe:
- Fuldaer Studien, Band 31
- Verlag:
- 2026
Zusammenfassung
Ausgehend von theologisch fundierten Überlegungen einer kontextuell ausgerichteten Kanonistik untersucht Thull die Entwicklung der sog. Rituskirchen zu Kirchen eigenen Rechtes. Dabei nimmt er Konzept, Funktion und Bedeutung der sog. Ecclesia sui iuris kritisch in den Blick und zeichnet das rechtliche Verhältnis der katholischen Ostkirchen zur lateinischen Kirche nach.
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2026
- Copyrightjahr
- 2026
- ISBN-Print
- 978-3-451-02652-2
- ISBN-Online
- 978-3-451-84223-8
- Verlag
- Herder, Freiburg
- Reihe
- Fuldaer Studien
- Band
- 31
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 304
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Vorwort Kein Zugriff
- Inhalt Kein Zugriff
- Zur aktuellen Problematik Kein Zugriff
- Ziel und Struktur Kein Zugriff
- Stand der Wissenschaft Kein Zugriff
- 1.1.1 Der Begriff der ‹orientalischen Kirchen› Kein Zugriff
- 1.1.2 Sprachaufmerksamkeit Kein Zugriff
- 1.2.1. Prinzip der Autonomie Kein Zugriff
- 1.2.2 Prinzip der Gleichursprünglichkeit Kein Zugriff
- 1.2.3 Prinzip der Lokalität Kein Zugriff
- 1.2.4 Prinzip der partizipativen Rechtssetzung Kein Zugriff
- 1.2.5 Prinzip der Rezeption Kein Zugriff
- 1.2.6 Prinzip der kontextuellen Rechtsvergleichung Kein Zugriff
- 1.2.7 Prinzip der Rechtsfortbildung Kein Zugriff
- 1.2.8 Prinzip der Immunität des Partikularrechtes Kein Zugriff
- 1.2.9 Prinzip der ökumenischen Ausrichtung Kein Zugriff
- 1.3 Das Konzept der Ecclesia sui iuris als rechtlicher Anknüpfungspunkt für ein kontextuelles Kirchenrecht Kein Zugriff
- 2.1.1 Die Ostkirchen – Begriff und Bedeutung Kein Zugriff
- 2.1.2 Die Unionen ‹orientalischer› Christen mit dem Apostolischen Stuhl Kein Zugriff
- 2.1.3 Immerwährendes Ärgernis: Das Problem der geistigen Latinisierung Kein Zugriff
- 2.1.4 Brückenbauer oder Stolperstein? Die Rolle der katholischen Ostkirchen für den Dialog mit den nichtkatholischen Ostkirchen Kein Zugriff
- 2.2.1.1 Zwischen Anpassung und Widerstand: Vom Trienter Konzil bis zum I. Vaticanum Kein Zugriff
- 2.2.1.2 Ein neues Bewusstsein: Vom I. Vaticanum bis zum Vorabend des II. Vaticanums Kein Zugriff
- 2.2.1.3 Manifest eines Bewusstseinswandels: Die Theologische Grundlegung des Begriffes der Ecclesia sui iuris auf dem II. Vaticanum Kein Zugriff
- 2.2.1.4 Zeit der Anerkennung und des Aufbruchs: Die Ecclesia sui iuris als nachkonziliarer Rechtsbegriff Kein Zugriff
- 2.3.1 Die Wesenselemente der Ecclesia sui iuris nach CCEO Kein Zugriff
- 2.3.2 Die Ecclesia sui iuris als Ecclesia particularis Kein Zugriff
- 2.4.1 Der Ritus als je eigenes Erbe und Erbe der ganzen Kirche Kein Zugriff
- 2.4.2.1 Patrimonium liturgicum, theologicum, spirituale et disciplinare Kein Zugriff
- 2.4.2.2 Der durch Kultur und historische Gegebenheiten der Völker geprägte Ritus als Ausdruck der eigenen Art des Glaubenslebens Kein Zugriff
- 2.5.1 Die patriarchalischen Kirchen Kein Zugriff
- 2.5.2 Die großerzbischöflichen Kirchen Kein Zugriff
- 2.5.3 Die Metropolitankirchen sui iuris Kein Zugriff
- 2.5.4 Die übrigen Kirchen sui iuris Kein Zugriff
- 2.6 Reform der Rechtsfigur der Ecclesia sui iuris: Die autonomen katholischen Kirchen als Zielpunkt de lege ferenda Kein Zugriff
- 3.1.1 Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit der katholischen Ostkirchen Kein Zugriff
- 3.1.2 Die Quellen des ostkirchlichen Rechtes Kein Zugriff
- 3.1.3.1 Geltung des Codex Iuris Canonici von 1917 für die Ecclesia Orientalis Kein Zugriff
- 3.1.3.2 Geltung des Codex Iuris Canonici von 1983 für die katholischen Ostkirchen Kein Zugriff
- 3.1.3.3 Das Projekt des Codex Iuris Canonici Orientalis Kein Zugriff
- 3.1.3.4 Die Kodifikation des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium Kein Zugriff
- 3.1.3.5 Systematik und Stellenwert in der päpstlichen Gesetzgebung Kein Zugriff
- 3.1.3.6 CIC und CCEO im Vergleich Kein Zugriff
- 3.1.3.7 Der CCEO in der Kritik Kein Zugriff
- 3.1.4.1 Die Idee des interrituellen Rechtes Kein Zugriff
- 3.1.4.2 Vom interrituellen zum interekklesialen Recht Kein Zugriff
- 3.1.5 Die Ausgestaltung des Partikularrechtes vor dem Hintergrund einer Kontextualisierung des Kirchenrechtes Kein Zugriff
- 3.2.1 Zuschreibung zu und Gliedschaft in einer Ecclesia sui iuris Kein Zugriff
- 3.2.2 Der Wechsel von einer Ecclesia sui iuris in eine andere Ecclesia sui iuris Kein Zugriff
- 3.2.3 Askription der Kleriker Kein Zugriff
- 3.2.4 Kardinalskollegium und Bischofssynode Kein Zugriff
- 3.3.1 Übergeordnete Zuständigkeit des Dikasteriums für die Orientalischen Kirchen Kein Zugriff
- 3.3.2 Die pastorale Sorge um die Gläubigen einer katholischen Ostkirche in lateinischen Diözesen Kein Zugriff
- 3.3.3 Die pastorale Sorge um die Gläubigen einer anderen Kirche eigenen Rechtes in ostkirchlichen Eparchien Kein Zugriff
- 3.3.4 Ordinariate für die Gläubigen, die einer katholischen Ostkirche angehören Kein Zugriff
- 3.3.5 Interekklesiale Zusammenarbeit in Gebieten, in denen mehrere Ecclesiae sui iuris beheimatet sind Kein Zugriff
- 3.3.6 Die Jurisdiktion der Patriarchen außerhalb des territorium proprium Kein Zugriff
- Ergebnis und Ausblick Kein Zugriff Seiten 259 - 264
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 265 - 266
- Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles Kein Zugriff
- Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils Kein Zugriff
- Vorbereitende Texte Kein Zugriff
- Universalkirchlich Kein Zugriff
- Partikularkirchlich Kein Zugriff
- Sonstige kirchliche Quellen Kein Zugriff
- Literatur Kein Zugriff
- Über das Buch und den Autor Kein Zugriff Seiten 291 - 291


