PSG III – BTHG: Die neue Hilfe zur Pflege im SGB XII
Gesetzesmaterialien und Erläuterungen zum Pflegestärkungsgesetz III und zum Bundesteilhabegesetz- Autor:innen:
- Verlag:
- 2017
Zusammenfassung
Schnelle Orientierung im neuen Recht
Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ordnet die sozialhilferechtlichen Leistungen, die die Pflege betreffen zum 1. Januar 2017 neu:
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch in der Hilfe zur Pflege
Übernahme des neuen Begutachtungsinstruments zur Ermittlung des Hilfebedarfs
Abschließender Leistungskatalog der Unterstützungsleistungen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) führt neue Einkommens- und Vermögensfreibeträge ein.
Insbesondere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Beratungsstellen, Pflegestützpunkten, Kranken- bzw. Pflegeversicherungen und vor allem bei den Trägern der Sozialhilfe müssen sich schnell mit den Neuerungen in der Hilfe zur Pflege durch die Reformgesetze vertraut machen, um den Übergang vom alten in das neue Recht optimal zu bewältigen.
Die Arbeitshilfe PSG III - BTHG: Die neue Hilfe zur Pflege im SGB XII macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen einzuarbeiten.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2017
- ISBN-Print
- 978-3-8029-7560-8
- ISBN-Online
- 978-3-8029-4811-4
- Verlag
- WALHALLA, Regensburg
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 128
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 6
- Schnelle Orientierung im neuen Recht Kein Zugriff Seiten 7 - 7
- Abkürzungen Kein Zugriff Seiten 8 - 8
- Reformpaket für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen Kein Zugriff
- Pflegestärkungsgesetz II Kein Zugriff
- Pflegestärkungsgesetz III Kein Zugriff
- Bundesteilhabegesetz Kein Zugriff
- Inkrafttreten der Neuerungen zum 1.1.2017, 1.4.2017, 1.7.2017 Kein Zugriff
- Inkrafttreten der Neuerungen zum 1.1.2018 Kein Zugriff
- Inkrafttreten der Neuerungen zum 1.1.2020, 1.1.2023 Kein Zugriff
- Vorbemerkung Kein Zugriff
- § 61 SGB XII: Leistungsberechtigte Kein Zugriff
- § 61a SGB XII: Begriff der Pflegebedürftigkeit Kein Zugriff
- § 61b SGB XII: Pflegegrade Kein Zugriff
- § 61c SGB XII: Pflegegrade bei Kindern Kein Zugriff
- § 62 SGB XII: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit Kein Zugriff
- § 62a SGB XII: Bindungswirkung Kein Zugriff
- § 63 SGB XII: Leistungen für Pflegebedürftige Kein Zugriff
- § 63a SGB XII: Notwendiger pflegerischer Bedarf Kein Zugriff
- § 63b SGB XII: Leistungskonkurrenz Kein Zugriff
- § 64 SGB XII: Vorrang Kein Zugriff
- § 64a SGB XII: Pflegegeld Kein Zugriff
- § 64b SGB XII: Häusliche Pflegehilfe Kein Zugriff
- § 64c SGB XII: Verhinderungspflege Kein Zugriff
- § 64d SGB XII: Pflegehilfsmittel Kein Zugriff
- § 64e SGB XII: Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Kein Zugriff
- § 64f SGB XII: Andere Leistungen Kein Zugriff
- § 64g SGB XII: Teilstationäre Pflege Kein Zugriff
- § 64h SGB XII: Kurzzeitpflege Kein Zugriff
- § 64i SGB XII: Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5 Kein Zugriff
- § 65 SGB XII: Stationäre Pflege Kein Zugriff
- § 66 SGB XII: Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 Kein Zugriff
- § 66a SGB XII: Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen Kein Zugriff
- Heranziehung von Einkommen und Vermögen bei der Hilfe zur Pflege Kein Zugriff
- § 137 SGB XII: Überleitung in Pflegegrade Kein Zugriff
- § 138 SGB XII: Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes Kein Zugriff
- 4 Stichwortverzeichnis Kein Zugriff Seiten 125 - 128





