Das Startchancen-Programm von Bund und Ländern aus finanzverfassungsrechtlicher Perspektive
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Bibliographische Infos

Recht der Jugend und des Bildungswesens
Jahrgang 73 (2025), Heft 2
- Autor:innen:
- , , , , , , ,
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Erscheinungsjahr
- 2025
- ISSN-Online
- 2366-6749
- ISSN-Print
- 0034-1312
Kapitelinformationen
Jahrgang 73 (2025), Heft 2
Das Startchancen-Programm von Bund und Ländern aus finanzverfassungsrechtlicher Perspektive
- Autor:innen:
- ISSN-Print
- 0034-1312
- ISSN-Online
- 2366-6749
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Bund und Länder wollen mit dem Startchancen-Programm insgesamt 20 Mrd. Euro für das Schulwesen aufbringen. Das Programm soll Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler unterstützen. Inhaltlich besteht das Startchancen-Programm aus drei Säulen. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes bedarf einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Ob und wie diese Rechtfertigung gelingen kann, ist das Thema des vorliegenden Beitrags. Im Ergebnis erweisen sich die Säulen 2 und 3 mit der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes unvereinbar, was die Verfassungswidrigkeit des gesamten Programms zur Folge hat. Eine denkbare föderalistische Lösung wäre, auf die Koordination durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zu verzichten und darauf zu vertrauen, dass die Länder und ihre Kultusverwaltungen mit ihnen im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zuwachsenden Steuereinnahmen im Sinne der Ziele des Startchancen-Programms umgehen.