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Cover des Buchs: Das Einstimmigkeitsprinzip in der Steuergesetzgebung der Europäischen Union
Monographie
Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden
Die Rechtsfragen, die sich auf dem Weg der voranschreitenden Integration der Völker Europas stellen, sind Gegenstand der Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft. Die Titel spiegeln aktuelle Entwicklungen wie die grundlegenden Probleme wider, die der Wandel von der Wirtschaftsgemeinschaft zur Europäischen Union mit -ihrer politischen Dimension mit sich bringt. Zu den Schwerpunktthemen zählen neben der europäischen Verfassungsentwicklung der wirtschafts- und wettbewerbspolitische Ordnungsrahmen wie das europäische Rechtsschutzsystem. Die Schriftenreihe umfasst Dissertationen, Habilitationen, gesonderte Monographien und Sammelbände mit Beiträgen europarechtlicher Experten aus Wissenschaft und Praxis. Letztere sind aus den Symposien des Europa-Instituts Freiburg e. V. hervorgegangen.
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Cover des Buchs: Die gerichtliche Übertragung von Nachermittlungen auf die Kartellbehörde
Monographie
Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden
Die Entwicklung des modernen Wirtschaftsrechts ist durch seinen Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik gekennzeichnet. Das Recht bindet und begrenzt die staatliche und überstaatliche Wirtschaftspolitik und ist Mittel für die Durchsetzung wirtschaftspolitischer Ziele. In der Schriftenreihe werden Untersuchungen veröffentlicht, die diesen Zusammenhängen von Recht und Wirtschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gewidmet sind.
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Cover des Buchs: Sondergutachten 73:Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel
Sammelband
Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten („Hauptgutachten“) erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen („Ministererlaubnis“) im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren. Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.
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