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Reihe
Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden
In der Reihe „Regensburger Schriften zur verkehrsrechtlichen Forschung“ werden Monographien und Sammelbände publiziert, die sich mit aktuellen Fragen des Verkehrsrechts befassen. Die Reihe bietet herausragenden Dissertationen ein Forum, um einen breiten Leserkreis zu erschließen, und nimmt vor allem Arbeiten auf, die sich mit der Regulierung des Schienen-, Straßen-, Flug- und Schiffsverkehrs befassen. Die Schriftenreihe richtet sich an alle, die eine fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit verkehrsrechtlichen Themen als Grundlage ihrer eigenen Forschung oder Praxis suchen. Adressaten sind somit neben der Wissenschaft vor allem auch juristische Praktiker in Justiz, Anwaltschaft, Unternehmen, Behörden und Verbänden.
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Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden
In der wissenschaftlichen Publikationsreihe "Beiträge zum Internationalen und Europäischen Öffentlichen Recht" erscheinen herausragende Qualifikationsarbeiten, Monographien und Sammelbände zu den Gebieten des Europarechts, des Völkerrechts und des Öffentlichen Rechts mit internationalen Bezügen.
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Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden
Die Reihe beschäftigt sich mit den interkulturellen und internationalen Aspekten von Medien und Kommunikation und Medien. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf transkulturellen Phänomenen, die durch Globalisierung und kulturelle Synchronisation entstehen. Die Reihe ist offen für Bände aus verschiedenen Disziplinen in deutscher oder in englischer Sprache.
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Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Baden-Baden
Die Schriftenreihe „Sanktionenrecht in Europa“ nimmt schon im Titel den aktuellen Strukturwandel des Rechts auf: International kommt es für die Sanktionierung von Rechtsverletzungen häufig nicht mehr auf den Einsatz des gerichtlichen Strafrechts und auch nicht mehr auf die Kriminalstrafe als solche an. Vielmehr hat die Ausdifferenzierung der nationalen Rechtsordnungen wie des Unionsrechts das „Straf“-Recht erweitert. Die Europäische Menschanrechtskonvention bildet dabei in gewisser Weise den Rahmen für nationalstaatliche Regelungen insbesondere zum Strafverfahren. Auch wenn es noch kein „Europäisches Strafrecht“ im engeren Sinn gibt, ist das Unionsrecht, nicht nur in seiner bisher so genannten „Dritten Säule“, immer enger mit dem Strafrecht und anderen sanktionenrechtlichen Gebilden verzahnt. Neben dem Kriminalstrafrecht deckt die Reihe unter anderem Kartellgeldbußen, Verwaltungsstrafen auf dem Gebiet des Subventionsrechts oder die sich entwickelnde Unternehmensverantwortlichkeit ab.
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