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Jahrgang 15 (2025), Heft 11-12
Im Jahre 2006 mindert ein Altenpflegeheim die Miete, weil es die 95 cm hohen Balkonbrüstungen für mangelhaft hält. Das OLG Düsseldorf hält das für nicht gerechtfertigt – und begründet das mit einer Fußnote in einer Arbeitsstättenregel.
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