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Jahrgang 21 (2024), Heft 2
Der Bund wie die Länder sind gegenseitig verpflichtet, „dem Wesen des sie verbindenden verfassungsrechtlichen ‚Bündnisses‘ entsprechend zusammenzuwirken und zu seiner Festigung und zur Wahrung der wohlverstandenen Belange des Bundes und der...
New Business Verlag, Hamburg 2024
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