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Jahrgang 77 (2026), Heft 04
Die Haftung des Planenden hängt davon ab, ob behauptete Pflichtverletzungen überhaupt von einem Auftrag umfasst sind und was das vereinbarte Leistungssoll ist.
VDI Fachmedien GmbH & Co. KG, Düsseldorf 2026
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