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Jahrgang 85 (2025), Heft 09-10
Ekelerregende oder Übelkeit auslösende Gerüche gelten – unabhängig von der Frage einer erheblichen Geruchsbelästigung – als schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). In diesem Fall ist ein...
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