Drei Jahre nach der Anerkennung des Grundrechts auf schulische Bildung durch das Bundesverfassungsgericht ist erkennbar, dass es sich hierbei um keinen zahnlosen Tiger handelt, der nach der Corona-Pandemie in Vergessenheit gerät. Ein Blick in Literatur und Rechtsprechung zeigt, dass das Bildungsgrundrecht das Schulverfassungsrecht prägen kann.