Eilrechtsschutz gegen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Hinweiszweck der Ersatzbekanntmachung eines Flächennutzungsplans
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1434-3339
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Geht eine Gemeinde gegen die gemäß § 36 Abs. 2 BauGB erfolgte Ersetzung ihres Einvernehmens für einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid im Wege des Eilantrags gemäß § 80 Abs. 5 VwGO vor, ist Maßstab der Begründetheitsprüfung nur § 80 Abs. 5 VwGO und nicht auch das UmwRG.