Begrenzung der EEG-Umlage für ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“
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1434-3339
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Trotz einer im Gesetz angelegten gebundenen Entscheidung über den Anspruch auf Begrenzung der EEG-Umlage (hier nach den §§ 63 Satz 1 Nr. 2, 65 EEG 2014) und einer nach § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO grundsätzlich bestehenden Verpflichtung des Gerichts, die Sache spruchreif zu machen, kann ausnahmsweise aufgrund der prozessualen Lage des Verfahrens sowie der Besonderheiten des konkreten Falles lediglich eine Verpflichtung zur Neubescheidung in Betracht kommen.…