Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans für Windenergieanlagen
ISSN-Print
1434-3339
ISSN-Online
1434-3339
Kapitelvorschau:
Ist eine Bebauung entsprechend der planerischen Festsetzung realisiert und damit die von der Gemeinde gewählte Städtebaupolitik umgesetzt worden, stellt sich die Frage der Funktionslosigkeit grundsätzlich nicht, auch wenn der Bebauungsplan für Windenergieanlagen die maximale Höhe von 70 m und eine maximale Leistung von 1,5 MW vorsieht.