Zeitschrift für Neues Energierecht
Jahrgang 5 (2024), Heft 2
Zulassung von Windenergieanlagen innerhalb der „Vogelzugzone A“ in Westmecklenburg; nachträgliche Anwendung von § 6 WindBG
Das Wort „endgültig“ in § 6 Abs. 2 S. 3 WindBG ist im Sinne von „bestandskräftig“ oder „unanfechtbar“ auszulegen.