Über die Bestrafung des Umgangs mit neuen (vielleicht – sicherlich – hoffentlich?) gefährlichen, psychoaktiven Substanzen

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Cover der Ausgabe: NK Neue Kriminalpolitik Jahrgang 28 (2016), Heft 1
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NK Neue Kriminalpolitik

Jahrgang 28 (2016), Heft 1


Autor:innen:
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Copyrightjahr
2016
ISSN-Online
2942-1624
ISSN-Print
0934-9200

Kapitelinformationen


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Jahrgang 28 (2016), Heft 1

Über die Bestrafung des Umgangs mit neuen (vielleicht – sicherlich – hoffentlich?) gefährlichen, psychoaktiven Substanzen


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0934-9200
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2942-1624


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Der Beitrag setzt sich mit einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums auseinander, welcher den Umgang mit neuen, psychoaktiven Substanzen unter Strafe stellen soll. Da Stoffe, die dem BtMG unterliegen, erst mittels Verordnung in eine den Betäubungsmittelbegriff konkretisierende Liste aufgenommen werden müssen, stellt sich das Problem, dass der Umgang mit neuen, leicht resynthetisierbaren Stoffen bis zur Aufnahme in die Liste nicht strafbar ist. Dem Phänomen der „legal highs“ will man mit einer Liste ganzer Stoffkombinationen begegnen, welche potentielle „Zutaten“ für Designerdrogen umfasst (mithin bestimmte chemische Ringsysteme und denkbare Seitenketten). Der Verfasser zeigt auf, dass die antizipierte Aufnahme von Stoffen, deren Wirkweise man nur vermuten kann, bereits für sich gesehen problematisch ist, aber darüber hinaus nicht dazu geeignet ist, dem Phänomen der Designerdrogen beizukommen. Stattdessen müsse über einen materiellen Betäubungsmittelbegriff nachgedacht und das Betäubungsmittelstrafrecht an anderen Stellen neu justiert werden. Hierfür könne der Entwurf eine Vorbildfunktion entfalten.

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