Wieso gelingt es nicht, die Prostitution angemessen zu regulieren?

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Bibliographische Infos


Cover der Ausgabe: NK Neue Kriminalpolitik Jahrgang 28 (2016), Heft 1
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NK Neue Kriminalpolitik

Jahrgang 28 (2016), Heft 1


Autor:innen:
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Copyrightjahr
2016
ISSN-Online
2942-1624
ISSN-Print
0934-9200

Kapitelinformationen


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Jahrgang 28 (2016), Heft 1

Wieso gelingt es nicht, die Prostitution angemessen zu regulieren?


Autor:innen:
ISSN-Print
0934-9200
ISSN-Online
2942-1624


Kapitelvorschau:

Die Koalition hat einen abgespeckten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Prostituierter vorgestellt. Federführend ist das Frauenministerium. Eine halbherzige Lösung lag bereits 2014 vor, die CDU wollte mehr Bevormundung, und nun könnten ausgerechnet die Länder im Bundesrat nicht zustimmen, welche eine Reform angestoßen hatten (etwa NRW). Auch der Juristinnenbund ist der Ansicht, dass kein Gesetz besser sei als ein schlechtes. Das Ziel einer Reform müsste eine möglichst effektive Kontrolle der Bordellbetreiber sein, entstanden ist stattdessen ein Entwurf, der das Gegenteil bewirkt: eine engmaschige und bürokratische Überwachung der Prostituierten. Die Bordellbetreiber hingegen haben wenig zu befürchten. Statt „Schutz“ vor Übervorteilung sieht der mehrfach veränderte und nun kaum noch konsensfähige Entwurf Anmeldepflichten und eine Pflichtuntersuchung für die individuell diesem Geschäft nachgehenden Personen vor (früher hieß das „Bockschein“). Zuständig für diese Untersuchungen sollen die Gesundheitsämter sein. Diese können aber weder umfassend beraten noch werden sie eine bezahlbare HIV-Prävention anbieten. Schreibt man dennoch sanktionsbewehrte Pflichtuntersuchungen vor, schafft man eine völlig sinnlose Normenfalle. Der polizeirechtliche Teil dieser geplanten Neuregelung ist ohnehin unzumutbar.

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