Stromsteuerentlastung: Ermittlung der nach Art. 2 Nr. 18 Buchst. b) AGVO maßgeblichen Eigenmittel
ISSN-Print
1434-3339
ISSN-Online
1434-3339
Kapitelvorschau:
Bei der Einordnung einer Kommanditgesellschaft als Unternehmen in Schwierigkeiten ist im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Eigenmittel nur auf die erstmalige Gründungs-Einlage abzustellen. Nachträgliche eigenkapitalrelevante Vorgänge sind unbeachtlich.