@article{2024::stromsteue, title = {Stromsteuerentlastung: Ermittlung der nach Art. 2 Nr. 18 Buchst. b) AGVO maßgeblichen Eigenmittel}, year = {2024}, note = {Bei der Einordnung einer Kommanditgesellschaft als Unternehmen in Schwierigkeiten ist im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Eigenmittel nur auf die erstmalige Gründungs-Einlage abzustellen. Nachträgliche eigenkapitalrelevante Vorgänge sind unbeachtlich.}, journal = {Zeitschrift für Neues Energierecht}, pages = {225--228}, author = {}, volume = {5}, number = {3} }