Smart Sanctions gegen russische Oligarchen – weder smart noch rechtmäßig!
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Bibliographic information

Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Heidelberg Journal of International Law
Volume 85 (2025), Issue 1
- Authors:
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- Publisher
- C.H.BECK Recht - Wirtschaft - Steuern, München
- Copyright Year
- 2025
- ISSN-Online
- 2942-3562
- ISSN-Print
- 0044-2348
Chapter information
Volume 85 (2025), Issue 1
Smart Sanctions gegen russische Oligarchen – weder smart noch rechtmäßig!
- Authors:
- ISSN-Print
- 0044-2348
- ISSN-Online
- 2942-3562
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Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wurden ungefähr 2200 Personen von der EU mit sogenannten „smart sanctions“, also personenbe zogenen Sanktionen, belegt. Zu den sanktionierten Personen gehören auch systemferne Wirtschaftseliten, die an dem Angriff und Krieg in der Ukraine nicht zurechenbar beteiligt sind; ihr in der Europäischen Union (EU) befindliches Eigentum wurde eingefroren und die Ein- und Durchreise durch EU-Staaten wurde ihnen untersagt. Der Artikel fokussiert sich auf das Einfrieren des in der EU befindlichen Eigentums. Schon die Auslegung von Art. 215 Abs. 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wirft wegen der sehr unklaren Voraussetzungen einer Sanktionierung natürlicher und juristischer Personen Fragen auf. Das gleiche gilt für den konkreten Sanktionsbeschluss des Rats sowie die Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) in den Fällen, in denen die betroffenen Wirtschaftseliten gegen die Sanktionen geklagt hatten. Auf jeden Fall ist nach nunmehr mehr als zwei Jahren Krieg angesichts der Tatsache, dass die Russische Föderation durch die Sanktionen zumal der betroffenen Eliten kaum bzw. überhaupt nicht beeindruckt scheint, klar, dass die Sanktionen zur Erreichung ihres Ziels, nämlich einer Änderung der russischen Politik, nicht geeignet sind und deswegen das Grundrecht des Eigentums der betroffenen systemfernen Wirtschaftseliten rechtswidrig beschränkt ist. Dazu stellt sich die Frage, ob nicht auch ihre Menschenwürde verletzt ist, da ihnen gegenüber mit diesen rein symbolischen Sanktionen ein Exempel statuiert wird.
