Smart Sanctions gegen russische Oligarchen – weder smart noch rechtmäßig!

Table of contents

Bibliographic information


Cover of Volume: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Heidelberg Journal of International Law Volume 85 (2025), Issue 1
Open Access Full access

Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Heidelberg Journal of International Law

Volume 85 (2025), Issue 1


Authors:
Publisher
C.H.BECK Recht - Wirtschaft - Steuern, München
Copyright Year
2025
ISSN-Online
2942-3562
ISSN-Print
0044-2348

Chapter information


Open Access Full access

Volume 85 (2025), Issue 1

Smart Sanctions gegen russische Oligarchen – weder smart noch rechtmäßig!


Authors:
ISSN-Print
0044-2348
ISSN-Online
2942-3562


Preview:

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wurden ungefähr 2200 Personen von der EU mit sogenannten „smart sanctions“, also personenbe zogenen Sanktionen, belegt. Zu den sanktionierten Personen gehören auch systemferne Wirtschaftseliten, die an dem Angriff und Krieg in der Ukraine nicht zurechenbar beteiligt sind; ihr in der Europäischen Union (EU) befindliches Eigentum wurde eingefroren und die Ein- und Durchreise durch EU-Staaten wurde ihnen untersagt. Der Artikel fokussiert sich auf das Einfrieren des in der EU befindlichen Eigentums. Schon die Auslegung von Art. 215 Abs. 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wirft wegen der sehr unklaren Voraussetzungen einer Sanktionierung natürlicher und juristischer Personen Fragen auf. Das gleiche gilt für den konkreten Sanktionsbeschluss des Rats sowie die Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) in den Fällen, in denen die betroffenen Wirtschaftseliten gegen die Sanktionen geklagt hatten. Auf jeden Fall ist nach nunmehr mehr als zwei Jahren Krieg angesichts der Tatsache, dass die Russische Föderation durch die Sanktionen zumal der betroffenen Eliten kaum bzw. überhaupt nicht beeindruckt scheint, klar, dass die Sanktionen zur Erreichung ihres Ziels, nämlich einer Änderung der russischen Politik, nicht geeignet sind und deswegen das Grundrecht des Eigentums der betroffenen systemfernen Wirtschaftseliten rechtswidrig beschränkt ist. Dazu stellt sich die Frage, ob nicht auch ihre Menschenwürde verletzt ist, da ihnen gegenüber mit diesen rein symbolischen Sanktionen ein Exempel statuiert wird.

Citation


Download RIS Download BibTex