@book{2015:grothe:ernst_rudo,
title = {Ernst Rudolf Huber},
year = {2015},
note = {Der Staatsrechtler und Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber
(1903–1990) ist heute mehr bei den Historikern als bei den Juristen
bekannt. Denn seine sieben Textbände umfassende Deutsche
Verfassungsgeschichte seit 1789 gilt als enzyklopädisches
Standardwerk. Vor 1945 zählte Huber aber durch seine Darstellung des
Verfassungsrechts des Großdeutschen Reiches (1939) neben
seinem Doktorvater Carl Schmitt zu den „Kronjuristen“ des
Nationalsozialismus. Deshalb war er nach dem Krieg verfemt und erhielt
erst 1957 wieder eine Professur. Er verzichtete nunmehr vollständig
auf staatsrechtliche Publikationen und konzentrierte sich weitgehend
auf seine verfassungshistorischen Forschungen.In diesem Band werden
verschiedene wichtige Kontaktpersonen und ihr Verhältnis zu Huber
vorgestellt. Außerdem werden seine verfassungspolitischen
Aktivitäten, einflussreichen Publikationen und entscheidenden
wissenschaftlichen Prägungen untersucht. Es entsteht ein
facettenreiches Bild eines vielseitigen Juristen, der auf der
Grundlage eines etatistischen Staatsverständnisses die „wahre
Verfassung“ finden und „Ordnung“ in die Geschichte bringen
wollte.},
edition = {1},
publisher = {Nomos},
address = {Baden-Baden},
series = {Staatsverständnisse},
volume = {80},
editor = {Grothe, Ewald}
}